Beschlussvorlage - 0909/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Großflächiges Einzelhandelsvorhaben in NachbarstädtenProjekt Quartier Ruhr-Aue in HerdeckeAntrag auf Regionalen Konsens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.12.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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03.11.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.11.2010
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16.12.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Herdecke plant die Errichtung eines
Einkaufszentrums im Rahmen des Projektes „Ruhr-Aue“.
Der Konsensantrag im Rahmen des Regionalen
Einzelhandelskonzeptes (REHK) liegt vor.
Begründung
Ausgangssituation / Intention des REHK
Seit
2001 besteht der Kooperationskreis im östlichen Ruhrgebiet, der gemeinsam
getragene Ziele sowie standardisierte Verfahren zur Beurteilung und ein hohes
Maß an Transparenz bei Ansiedlungen großflächigen Einzelhandels in den
Vordergrund stellt. Den geänderten Rahmenbedingungen und dem Druck auf die
Versorgungszentren durch Ansiedlungen von großflächigen Betrieben an falschen
Standorten soll gemeinsam in der Region begegnet werden. Mit der Unterzeichnung
eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes wird das Ziel verfolgt, einen Beitrag
zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in der Region zu leisten. Oberste
Priorität hat dabei die Stärkung der Innenstädte und die Sicherung der
Nahversorgung. Bestandteil des Konzeptes ist u. a. die Festlegung und räumliche
Abgrenzung regional bedeutsamer zentraler Versorgungsbereiche und ergänzender
Standorte für Möbel- und Einrichtungshäuser, Baumärkte und Gartencenter. Die
Ansiedlungen regional bedeutender Einzelhandelsbetriebe sollen nach klaren
Kriterien bewertet und die Projekte unter den beteiligten Kommunen abgestimmt
werden. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien erfolgt ein „Regionaler
Konsens“ für entsprechende Planungsvorhaben.
Im
Rahmen der Vereinbarungen zum „Regionalen Einzelhandelskonzept Östliches
Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ (REHK) hat die Stadt Herdecke einen
Antrag auf regionalen Konsens gestellt.
Ansiedlungsvorhaben / Sachstand
Wie
bereits zur Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes (2007)
erläutert, soll auf dem Gelände des ehemaligen Produktionsbetriebes
„Westfalia-Surge“ in Herdecke ein neues Stadtquartier für Wohnen,
Einkaufen und Freizeit entstehen. Damit ist auch der Anspruch verbunden, die
bislang unzureichende Ausstattung der Stadt Herdecke mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten
Einzelhandelsangeboten zu verbessern.
Lage im Stadtgebiet von Herdecke

Das
Areal wurde bereits in der REHK - Fortschreibung als Erweiterungsfläche des
städtebaulich und topographisch beengten tatsächlich vorhandenen zentralen
Versorgungsbereiches eingestuft, soweit die funktionale Anbindung an den
vorhandenen Einzelhandelsbesatz gelingt.
Als
wesentliche Veränderung gegenüber der damaligen Situation hat sich die Aufgabe
des damals noch vorhandenen Warenhauses Hertie (vorher Karstadt) ergeben, der
mit rd. 3.500 m² Verkaufsfläche der bei weitem größte Anbieter der ansonsten
sehr kleinteilig strukturierten Innenstadt war. Die Nachnutzung des ehemaligen
Hertie-Hauses erfolgt auf nahezu gleicher Verkaufsfläche durch das im Bau
befindliche“ Mühlen-Center“, das sich im Wesentlichen aus dem
verlagerten Supermarkt Kaufpark (bisher ca. 150 Meter südöstlich gelegen),
einem Drogeriemarkt (dm) und einem Lebensmittelsdiscounter (Lidl)
zusammensetzt.
Das
Planvorhaben „Ruhr-Aue“ schließt sich unmittelbar westlich an das
„Mühlen-Center“ an, wird jedoch über eine zentrale
Parkierungsanlage separat erschlossen. Es ist als einheitlich geplantes
Einkaufszentrum einzustufen, dessen maximal zulässige Verkaufsfläche und
Sortimentsaufteilung im Rahmen der Bauleitplanung geregelt wird.
Es
besteht aus insgesamt 5 mehrgeschossigen Baukörpern mit unterschiedlichen
Nutzungskomponenten, darunter insbesondere
·
Einzelhandel
·
Gastronomie
·
Büro /
Dienstleistungsbetrieben / Arztpraxen
·
Freizeiteinrichtungen
(Fitness, Bowling)
·
Wohnungen (z. T.
speziell für Senioren)
Plan des städtebaulichen
Entwurfes, s. Anhang.
Die
Verkaufsfläche wird auf insgesamt max. 7.700 m² begrenzt, weiterhin gelten nach
der vorgesehenen Planung folgende Obergrenzen für einzelne Sortimentsbereiche:
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·
Nahrungs- und
Genussmittel |
max. 2.500 m² VKF |
|
·
Bekleidung /
Wäsche |
max. 2.000 m² VKF |
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·
Schuhe |
max. 900 m² VKF |
|
·
Sport /
Fahrräder / Camping |
max. 800 m² VKF |
|
·
Elektrogeräte
/ Leuchten / Unterhaltungselektronik |
max. 2.000 m² VKF |
|
·
Sonstige
Sortimente in der Summe |
max. 1.600 m² VKF |
Regionalverträglichkeit und regionaler Konsens
Das
REHK gibt betriebsformenspezifische Prüfschemata zur Erzielung des regionalen
Konsenses vor.
Um
die Voraussetzungen für den Regionalen Konsens nachzuweisen, ist zu
differenzieren zwischen den nahversorgungsrelevanten und den zentrenrelevanten
Sortimenten, für die unterschiedliche Kriterien vereinbart wurden.
Vor
diesem Hintergrund bittet die Stadt Herdecke um Regionalen Konsens für folgende
Teilvorhaben:
1.
Verbrauchermarkt
Standort
in einem regional bedeutsamen zentralen Versorgungsbereich
Regionaler
Konsens ist zu erwarten, wenn der erwartete Umsatz mit nahversorgungsrelevanten
Sortimenten rechnerisch 35% des entsprechenden Kaufkraftpotenzials im zu
versorgenden Gebiet nicht übersteigt.
Im
Rahmen des Vorhabens „Ruhr-Aue“ soll ein Verbrauchermarkt
realisiert werden. Geplant ist eine Verlagerung und Erweiterung des bislang
nördlich der Altstadt angesiedelten Edeka-Marktes, dessen Verkaufsfläche und
Standortqualität nicht mehr aktuellen Ansprüchen genügt. Ein neues „E-Center“ könnte auf
der zulässigen Fläche max. rd. 10 Mio. € realisieren und bliebe damit
deutlich unterhalb der maximal konsensfähigen Größe (19,6 Mio. €).
Dieser
Nachweis wurde für die geplante Größenordnung erbracht und gutachterlich
belegt, die Zahlen liegen vor.
Fazit:
Die
Voraussetzungen für den Regionalen Konsens sind für den Verbrauchermarkt in
jedem Fall erfüllt. In der Summe können auch die
„nahversorgungsrelevanten Sortimente“ insgesamt auf den maximal
zulässigen Flächen keine Umsatzleistung erreichen, die über 35 % der
entsprechenden Kaufkraft in Herdecke liegt.
2.
Planvorhaben mit zentrenrelevantem Sortimentsschwerpunkt
Standort
in einem regional bedeutsamen zentralen Versorgungsbereich
Regionaler
Konsens ist grundsätzlich zu erwarten, wenn das Vorhaben weder in einzelnen
Sortimentsbereichen noch insgesamt eine Umsatzleistung erreichen wird, die der
gesamten entsprechenden Kaufkraft im zu versorgenden Gebiet entspricht.
Für
die geplanten zentrenrelevanten Sortimente (s. o.) besteht in Herdecke eine
Kaufkraft von 30,2 Mio. €, der erwartete Unsatz des Projektes beträgt
25,5 Mio. €.
Differenzierte
Berechnungen für die einzelnen Sortimente und Umsatzleistungen liegen vor.
Fazit:
Das
Planvorhaben „Ruhr-Aue“ erfüllt auch mit seinen zentrenrelevanten
Verkaufsflächen die Voraussetzungen für Regionalen Konsens.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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272,9 kB
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03.11.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Zustimmung zum Antrag auf regionalen Konsens der Stadt Herdecke.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Zusatz:
Die
Wirtschaftsförderung wird bezüglich einer Errichtung eines Vollsortimenters in
Hagen-Vorhalle gebeten, mit dem Investor Kontakt aufzunehmen.