Beschlussvorlage - 0882/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Großflächiges Einzelhandelsvorhaben in NachbarstädtenErweiterung des Möbelhauses Turflon in WerlAntrag auf Regionalen Konsens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.12.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.11.2010
| |||
|
|
16.12.2010
|
Sachverhalt
Kurzfassung
In der Stadt Werl ist die Erweiterung des Einrichtungshauses Turflon geplant.
Der Konsensantrag im Rahmen des Regionalen
Einzelhandelskonzeptes (REHK) liegt vor.
Begründung
Ausgangssituation / Intention des REHK
Seit
2001 besteht der Kooperationskreis im östlichen Ruhrgebiet, der gemeinsam
getragene Ziele sowie standardisierte Verfahren zur Beurteilung und ein hohes
Maß an Transparenz bei Ansiedlungen großflächigen Einzelhandels in den
Vordergrund stellt. Den geänderten Rahmenbedingungen und dem Druck auf die
Versorgungszentren durch Ansiedlungen von großflächigen Betrieben an falschen
Standorten soll gemeinsam in der Region begegnet werden. Mit der Unterzeichnung
eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes wird das Ziel verfolgt, einen Beitrag
zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in der Region zu leisten. Oberste
Priorität hat dabei die Stärkung der Innenstädte und die Sicherung der
Nahversorgung. Bestandteil des Konzeptes ist u. a. die Festlegung und räumliche
Abgrenzung regional bedeutsamer zentraler Versorgungsbereiche und ergänzender
Standorte für Möbel- und Einrichtungshäuser, Baumärkte und Gartencenter. Die
Ansiedlungen regional bedeutender Einzelhandelsbetriebe sollen nach klaren
Kriterien bewertet und die Projekte unter den beteiligten Kommunen abgestimmt
werden. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien erfolgt ein „Regionaler
Konsens“ für entsprechende Planungsvorhaben.
Im
Rahmen der Vereinbarungen zum „Regionalen Einzelhandelskonzept Östliches
Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ (REHK) hat die Stadt Werl (Sitzung
des Arbeitskreises am 10.09.10) einen Antrag auf regionalen Konsens gestellt.
Ansiedlungsvorhaben / Sachstand
Geplant ist die Erweiterung
des Einrichtungshauses Turflon in Werl.
|
Gesamtverkaufsfläche
Bestand |
42.800 m² |
|
Erweiterung |
26.200 m² |
|
Zukünftige
Gesamtverkaufsfläche |
69.000 m² |
|
Kernsortiment Möbel |
61.950 m² |
|
davon Leuchten (Bestand
1.200 m²) |
1.800 m² |
|
zentrenrelevantes
Randsortiment (entspricht vorhandenem
Bestand) |
3.050 m² |
Regionalverträglichkeit und regionaler
Konsens
Das
REHK gibt betriebsformenspezifische Prüfschemata zur Erzielung des regionalen
Konsenses vor. Für Möbelhäuser ist im ersten Prüfschritt zu klären, ob es sich
um einen regional bedeutsamen Ergänzungsstandort oder um einen sonstigen
Ergänzungsstandort handelt.
Die
Liste der regional bedeutsamen Standorte des REHK weist diesen als regional
bedeutsamen Standort aus. Somit ist eine quantitative Beschränkung der
Verkaufsfläche nicht vorgesehen und es entfällt der zweite Prüfschritt
hinsichtlich der Umsatz-Kaufkraft-Relation und des Umsatzes von außerhalb.
Regionaler
Konsens ist grundsätzlich zu erwarten, wenn der Anteil von zentrenrelevanten
Randsortimenten zusammen max. 10% (dabei höchstens 2500 m²) an der gesamten
Verkaufsfläche des Möbelhauses erreicht.
Die
zentrenrelevanten Randsortimente wurden in 2009 durch die Untere Bauaufsicht in
einer Größe von 3.200 m² festgestellt (Bestandsschutz). Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist es
geplant, die zentrenrelevanten Sortimente auf 3.050 m² festzusetzen.
Ergänzung:
In
der Sitzung am 29.09.10 wurde der Antrag im AK REHK diskutiert.
Es
wurde festgestellt, dass der Antrag grundsätzlich den Kriterien des REHK
entspricht mit Ausnahme der Erweiterung des Sortiments Leuchten (um 600 m²).
Diese
sind jedoch in der vereinbarten Sortimentsliste des Regionalen Einzelhandelskonzeptes als
zentrenrelevant definiert.
Somit
wurde - vorbehaltlich der Beschlussfassungen in den politischen Gremien –
der regionale Konsens erteilt, unter der Auflage, das Sortiment Leuchten auf
den Bestand von 1.200 m² Verkaufsfläche zu begrenzen.
Exkurs zum Thema
„Funktionszuweisungen vorhandener Standorte„ in der Region des REHK
Die
aktuellen Planungsabsichten zu Neuansiedlungen von Möbelhäusern und vor allem
Erweiterungsvorhaben an bestehenden Standorten in der Region haben dazu
geführt, die für diese Vorhaben vereinbarten Kriterien für einen regionalen
Konsens zu überprüfen. Die damit verbundene Problematik wurde bereits in der
Vorlage zur Errichtung eines Einrichtungshauses in Dortmund im Mai 2010 (Nr.
0504/2010) ausführlich dargelegt.
Aufgrund
veränderter Rahmenbedingungen, u. a. auch im Bereich des Planungsrechts (§ 24 a
LePro) wurde im letzten AK vereinbart, in Kürze eine Fortschreibung des
Regionalen Konzeptes zu erarbeiten, in dem auch die Konsenskriterien der
regional bedeutsamen Standorte und
Möbelhäuser neu diskutiert werden sollen.
