Beschlussvorlage - 0863/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen für das Wirtschaftsjahr 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Carola Gepert-Henning
- Beteiligt:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters; FB20 - Finanzen und Controlling; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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01.12.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
In
den Wirtschaftsplan 2011 der
Gebäudewirtschaft Hagen sind die Aufwendungen und Erträge durch Übernahme des
Fachbereiches 23 berücksichtigt worden.
Außerdem
sind die verschiedenen Einsparmaßnahmen aus dem Haushalts-sicherungskonzept in
den Plan 2011 eingeflossen.
Begründung
Die
Gebäudewirtschaft Hagen wird seit dem
Der
Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres
enthalten (§ 15 I EigVO NRW).
Im Rahmen
des Programms zur Sanierung der städtischen Gebäude sind gemäß Ratsbeschluss
Maßnahmen in den Wirtschaftsplan 2011 der Gebäudewirtschaft Hagen aufgenommen
worden.
Der
Vermögensplan muss alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen des Wirtschaftsjahres, die sich aus
Investitionen und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben sowie die
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 16 I EigVO NRW).
Die
Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für
Tarifbeschäftigte des Betriebes zu beinhalten. Beamte, die bei der
Gebäudewirtschaft beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Stadt Hagen zu
führen und in der Übersicht der Gebäudewirtschaft nachrichtlich anzugeben (§ 17
I EigVO NRW).
Zusammen
mit dem Wirtschaftsplan ist ein fünfjähriger Ergebnisplan beigefügt, der die
Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans sowie die
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gebäudewirtschaft, die sich auf die
Finanzplanung der Stadt Hagen auswirken, entsprechend widerspiegelt (vergleiche
§ 18 EigVO NRW).
Nach § 14 EigVO und § 14 (2) der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft Hagen ist die Betriebsleitung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen, durch den Oberbürgermeister festzustellen und dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Mit dem Beratungsergebnis des
Betriebsausschusses ist der Wirtschaftsplan dem Rat der Stadt Hagen zur
Beschlussfassung vorzulegen. Gemäß § 41 GO in Verbindung mit § 5 (1) der
Betriebssatzung der GWH ist der Rat der Stadt für die Feststellung des
Wirtschaftsplans zuständig.
Erläuterungen
zum Wirtschaftsplan 2011
Allgemeines
Der
Wirtschaftsplan wurde unter Beachtung der Eigenbetriebsverordnung aufgestellt.
Die
in eigener Wertschöpfung erbrachten Leistungen sind auf Basis einer Vollkosten-
Kalkulation
ohne Gewinnzuschlag ermittelt worden.
Unter
Berücksichtigung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) sind verschiedene
Einsparmaßnahmen, beginnend mit dem Jahr 2010 bis 2014, in den Wirtschaftsplan
2011 der Gebäudewirtschaft eingeflossen. Dabei liegt der Planansatz 2011
gegenüber der Planung 2008 um 1,570 Mio. € niedriger. Die Sparmaßnahmen
beziehen sich auf die Hauptbereiche
-
Bauunterhaltung/Instandhaltung
-
Energiekosten
-
Unterhaltsreinigung
-
Objektbetreuung (Hausmeisterdienste).
Die
Veränderungen durch die Weiterentwicklung der GWH, d.h. durch die Umsetzung des
Mieter-Vermieter-Modells konnten im Detail noch nicht im Plan umgesetzt werden,
da noch keine abschließenden Ergebnisse zum Beratungs-
termin
vorlagen.
Der
Wirtschaftsplan 2011 sieht deshalb vor, dass im Rahmen der Personalkosten-
erstattung zum derzeitigen Stand des Projektes die Leitung des Fachbereiches 23
und der Teilbereich 23/2
Immobilienmarketing/Vertragsmanagement/Immobilien-abrechnung vollständig zur
Gebäudewirtschaft wechseln. Unklar ist zurzeit noch, in welchem Umfang die
Teilbereiche 23/3 Verwaltung von Dienstgebäuden, 23/0 Sonderprojekte und 23/1
Wahrnehmung der Eigentümerfunktion in die GWH einbezogen werden.
Für
die Planung 2011 sind die Kosten nach dem augenblicklichen Projektstand in den
Wirtschaftsplan eingearbeitet worden und auf den einzelnen Blättern separat
ausgewiesen.
Zu
den einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Anmerkungen:
Erlöse aus
eigener Wertschöpfung
Die
Wach- und Aufsichtsdienste für den Hohenhof, das historische Zentrum Eilpe und
das Museum im Wasserschloss Werdringen sind ab Mai 2010 mit dem
dazugehörigen
Personal übernommen worden und für 2011 erstmals ganzjährig geplant.
Bei
der Objektbetreuung und der Reinigung sind Stundenreduzierungen objektbezogen
individuell berücksichtigt worden. Sowohl bei der Reinigung als auch bei der
Objektbetreuung konnte der Stundenverrechnungssatz etwas abgesenkt werden.
Sonstige
Umsatzerlöse
Die sonstigen Umsatzerlöse sind durch
bauliche Maßnahmen mit Fremdleistungen geprägt (siehe Materialaufwendungen) und
werden nach dem Kostenerstattungsprinzip weiterberechnet. Die Leistungen des
GWH-Personals werden unter den Leistungen aus eigener Wertschöpfung abgerechnet
(siehe Architekten- und Ingenieurleistungen). Die hohe Steigerung zu 2009 liegt
insbesondere an den Maßnahmen des Konjunkturpaketes II und den Maßnahmen des
Sanierungsstauprogrammes.
Erlöse und
Erstattungen von 23 übernommenen Kosten
Mit
einbezogen sind die ab
Sonstige
betriebliche Erträge
Hinter
den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen verbergen sich Erträge aus
der Auflösung der Altersteilzeitrückstellung von 60 TEUR und Zuschüsse vom
Arbeitsamt zur Altersteilzeit von 45 TEUR.
Materialaufwendungen
Die Materialkosten beinhalten
Investitionen von 8.564 TEUR, Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II von 3.352
TEUR, Maßnahmen aus dem Sanierungsstau von 15.386 TEUR, Brandschutzmaßnahmen
von 1.500 TEUR, bauliche Sanierung von naturwissenschaftlichen Räumen von 300
TEUR sowie sonstige Einzelmaßnahmen von 2.298 TEUR (siehe hierzu die
detaillierten Einzelaufstellungen).
Die Aufwendungen für Instandhaltung
sind im Zuge des HSK um 15 % auf 5.950 TEUR reduziert worden.
Unverändert
blieben die Nutzerspezifischen Maßnahmen mit 500 T-€.
Die Energiekosten sind unter Einbeziehung
der energetischen Sanierungs- maßnahmen in die Gebäudehülle und Beleuchtung mit
einem Volumen von 8.180 TEUR budgetiert worden.
Neu mit aufgenommen sind Miet- und
Pachtaufwendungen für Anmietungen, Grund-besitzabgaben sowie Nebenkosten und
sonstigen Bewirtschaftungskosten.
Personalkosten
Bei der Bestimmung der Personalkosten
ist berücksichtigt worden, dass die bisher bei 23/3 wahrgenommen strategischen
Aufgaben nicht zur GWH verlagert werden, sondern bei der Zentralverwaltung
verbleiben. Zudem basieren die Kosten auf den aktuell anfallenden
Personalausgaben in diesem Bereich ohne Berücksichtigung der zurzeit nicht besetzten
Stellen (Siehe hierzu Erläuterung zur Personalplanung).
Eine
Zuführung zur Altersteilzeitrückstellung wurde nicht geplant.
Abschreibungen
Die
Abschreibungen beinhalten hauptsächlich die Abschreibungen auf die EDH-Anlagen.
Durch die gesetzlichen Abschreibungsveränderungen der geringwertigen
Wirtschaftsgüter erhöhen sich die Abschreibungen leicht in 2011.
Sonstige
betriebliche Aufwendungen
Die
Fixkosten der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind geprägt durch die
Verwaltungskostenumlage mit 1.070 TEUR. Zweitgrößter Kostenblock sind die
EDV-Kosten mit 580 TEUR. Dazu sind für die Einführung einer
Betriebsführungssoftware
Kosten
in Höhe von 80 TEUR geplant.
Zinsen und
ähnliche Aufwendungen
Die
Darlehenszinsen beziehen sich auf das wegen der EDH-Anlagen aufgenommene
Darlehen. Der Zinsaufwand für die G.I.V. Darlehen bezieht sich auf die
durchgeführte
Sanierung
der Rundturnhallen Hohenlimburg und Haspe. Diese Zinsaufwendungen werden in
gleicher Höhe der Stadt weiterbelastet und als Zinserträge bei der GWH
ausgewiesen.
Erläuterungen
zur Personalplanung
Die
Gesamtpersonalanzahl der GWH wird sich zur Hochrechnung 2010 leicht erhöhen.
Folgende wesentliche Veränderungen sind:
-
Übernahme von Aufsichtsdiensten im Wasserschloss Werdringen,
Stadtmuseum sowie Hohenhof
-
Rückgang der Personen bei Reinigungs- und
Objektbetreuungsdiensten
-
Übernahme der Bereiche Immobilienmarketing,
Vertragsmanagement, Immobilenabrechnung (23/2) sowie der operativen Verwaltung
der Dienstgebäude (Teile von 23/3)
Inhalt
I. a. Plan-Gewinn- und Verlustrechnung
I. b. Erläuterungen zu den einzelnen Positionen
des Erfolgsplans
Erläuterungen
zu
-
Umsatzerlösen
und Erträgen
-
Umsatzerlösen
aus eigener Wertschöpfung
-
Materialaufwendungen
-
Investitionsmaßnahmen
-
Einzelmaßnahmen
aus Sanierungsstau, sonstige
Einzelmaßnahmen, Ganztagsoffensive Sekundarstufe I und
Brandschutzmaßnahmen
-
Maßnahmen des
Konjunkturpaketes II
-
Personalaufwendungen
-
Abschreibungen
-
sonstige
betrieblichen Aufwendungen
-
Zinsen und
ähnliche Aufwendungen
II.
Investitionsplan
III.
Finanzplan
IV.
Planbilanz
V.
Personalplan
VI.
Ergebnisplan für die Jahre 2011 bis 2015
VII.
Liquiditätsplan für die Jahre 2011 bis 2015
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
9,7 MB
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16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Dem Wirtschaftsplan 2011 der Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen wird
zugestimmt.
Die
Entscheidung über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft stellt noch kein
Präjudiz über die Neustrukturierung der Gebäudewirtschaft dar.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
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x |
Einstimmig beschlossen |