Beschlussvorlage - 0791-3/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

 

Begründung:

 

Der Ratsbeschluss zum Bericht der Zukunftskommission beinhaltet für das Theater eine Einsparsumme von 800 T€. Ein entsprechendes Konzept ist bis 2014 zu erarbeiten und umzusetzen. Eine entsprechende Maßnahme ist unter 46.016 (Zuschussreduzierung Theater) in Verbindung mit der Maßnahme PK2561 (Personalkosteneinsparung im Teilplan 2561) hinterlegt und größtenteils umgesetzt.

In einem zusätzlichen Beschluss im Zusammenhang mit dem Bericht der Zukunftskommission wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Land die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer finanziellen Förderung des Theaters (..) zu erörtern.

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des HSK 2011 sind zusätzlich ca. 2.500 T€ an Personal- und Sachkosten einzusparen.

 

Der Personalkostenanteil beim Theater beträgt ca. 75 % des Etats, so dass Einsparungen immer nur zum überwiegenden Teil über das beschäftigte Personal realisiert werden können. Die Umsetzung der erheblichen Einsparmaßnahmen beim Theater/Orchester Hagen im o. g. Umfang würde deshalb betriebsbedingte Kündigungen und Personalreduzierungen durch Nichtverlängerungen von Verträgen erfordern.

 

Eine Einsparsumme von 2.500 T€ kann im Sinne einer Reduzierung des städtischen Zuschusses entweder durch die Erzielung von zusätzlichen Einnahmen oder durch entsprechende Einsparungen realisiert werden.

 

Eine Einsparung von 2.500 T€ erfordert eine völlige Neuausrichtung des Theater/Orchester Hagen.

Für die Umsetzung von Einsparungen beim Theater/Orchester sind die grundsätzlichen Zusammenhänge und Effekte von denkbaren Maßnahmen zur Personalreduzierung im bereits vorliegenden Gutachten der Fa. Actori dargestellt und hinsichtlich ihrer finanziellen und sachlichen Konsequenzen bewertet worden.

Bei den in Rede stehenden Einsparsummen ist auf das von Actori dargestellte Szenario B abzustellen, das eine Zuschusslücke von 2.900 T€ schließen soll.

 

Auszüge aus dem Actori-Gutachten sind als Anlage beigefügt

 

Konsequenz dieses Szenarios ist zwar der Erhalt der Sparten Ballett und Kinder- und Jugendtheater, das eigene Musiktheater (Sängerensemble, Chor und Orchester) muss jedoch aufgegeben werden, verbunden mit einer Reduzierung der Produktionen und Vorstellungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Es müssten folgende Stellen nach Actori (Szenario B) entfallen:

Bereich

Anzahl Fortfälle

CHOR

25

SOLISTEN

11

ORCHESTER

61

TECHNISCHE LEITUNG

1

BELEUCHT./TONTECHN.

5

BÜHNENTECHNIK

12

INSPIZIENTEN/SOUFLE.

3

HAUSPERSONAL 46

1

MASKE

3

DEKO/REQUISITE

4

SCHREINEREI

3

MALER/PLASTIKER

3

SCHLOSSEREI

2

FUNDUS SCHNEIDEREI

6

VERWALTUNG 46

4

DISPOSITION/KBB

1

REPETITOREN/KONZERT.

4

KINDER-/ JUGENDTHEA.

-1

DRAMATURGIE

4

INTENDANT/GMD/VERW.

2

 

Nach Actori führt die Umsetzung dieses Szenarios zunächst zu möglichen Personalkostenreduzierungen in Höhe von brutto rd. 7.800 T€. Als gegenläufige Effekte sind allerdings gem. Actori von der Gesamtsumme die jährlichen Aufwendungen für 31 unkündbare Mitarbeiter i. H. v. ca.1.441 T€ abzusetzen.

Zusätzlich sind erhöhte Sachausgaben zum Einkauf von Produktionen in Höhe von ca. 3.000 T€ vom Gesamteffekt abzusetzen.

Es verbleibt somit eine Nettoeinsparung von ca. 3.360 T€, von der unter weiterem Abzug notwendig werdender Abfindungen (163 T€) sowie unter Einbeziehung der sonstigen gegenläufigen Effekte nach Actori lediglich ca. 3.011 T€ als effektive Einsparung verbleiben. Dafür ist das gesamte eigenbespielte Musiktheater aufzugeben.

 

Für die Umsetzung der Personalreduzierung und zur Erreichung des beschriebenen Nettoeffektes ist darüber hinaus eine Abkehr von der bisher mit breiter Mehrheit vertretenden Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen unvermeidlich.

 

Andere mögliche Varianten zur Erreichung der gegebenen Einsparsumme ohne die Aufgabe des Musiktheaters sind von Actori als in der Summe der Einsparmöglichkeiten nicht ausreichend oder nicht sinnvoll verworfen worden. Soweit durch die Aufgabe des eigenbespielten Musiktheaters Überkompensationen eintreten, können diese nach Actori zum Ausbau der verbleibenden Sparten (Ballett und Kinder- und Jugendtheater) genutzt werden.

Bei der Umsetzung dieses Szenarios muss auch darauf hingewiesen werden, dass verschiedene durchgeführte Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Außenwirkung (z. B. intensiviertes Marketing, Orchesterprobenraum in der Stadthalle, geschaffene Infrastruktur durch nahe Theaterwerkstätten, Nebenveranstaltungen durch das beispielhafte Engagement des festen Ensembles) komplett aufgegeben werden.

 

Um derart einschneidende Reduzierungen des Theaters zu verhindern, ist die Initiative ergriffen worden, eine Ausweitung des Zuschusses für das Theater/Orchester durch das Land zu erreichen.

 

Ziel für die Stadt Hagen ist es, eine Anhebung des Landeszuschusses für das Theater und Orchester auf mind. 20% des städtischen Zuschusses (also ca. 2.500 T€) zu erreichen und damit den Erhalt des eigenbespielten Musiktheaters zu sichern.

Hier schließt sich die Stadt den Positionen des Deutschen Bühnenvereins und der Ständigen Konferenz der Intendanten in NRW an, die sich hier bereits im o. g. Sinne positioniert haben.

Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat ebenfalls vorgeschlagen, einen Theaterpakt zwischen der Landesregierung und den theatertragenden Städten zu schließen. Ein Eckpunkt hierbei ist  die Aufstockung der Landesmittel unter Berücksichtigung der „Bedürftigkeit“ der Theaterträger.

 

Abhängig von einer eventuell dann noch verbleibenden Zuschusslücke würde sich dadurch eine Chance auf den Erhalt des Mehrspartentheaters bieten.

Über eine entsprechende Förderung ist noch nicht entschieden worden. Von Seiten  der Landesregierung sind aber bereits Signale ausgesandt worden, die kommunalen Theater insbesondere in finanziell notleidenden Kommunen unterstützen zu wollen. Hier sind intensive Gespräche mit dem Land zu führen.

Es wurde bereits Kontakt mit dem Landesministerium aufgenommen.

Parallel wird innerhalb der Verwaltung daran gearbeitet, durch eine Rechtsformänderung des Theaters ebenfalls zu einer Entlastung des städtischen Zuschusses zumindest langfristig beitragen zu können.

Eine innerhalb der Verwaltung eingerichtete Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit die Schwerpunkte einer Rechtsformänderung mit der Zielsetzung, noch in 2010 der Politik einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen.

 

Auch die avisierte zusätzliche Unterstützung der Finanzierung durch Ausweitung des privaten Engagements insbesondere durch die Theaterstiftung kann einen wichtigen Beitrag zu einer Zuschussreduzierung leisten.

 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass aus heutiger Sicht, abhängig von einer letztendlich verbleibenden Zuschusslücke, in der Realisierung der genannten Finanzierungsmöglichkeiten und ihrem Zusammenwirken eine Chance besteht, das eigenbespielte Musiktheater zu erhalten.

In diesem Zusammenhang ist die Maßnahme 46.014 „Ertragssteigerung durch Zuschusserhöhung durch das Land“ zu sehen.

 

Sollte eine entsprechende Förderung durch das Land nicht erreicht werden können, würde eine Zuschussreduzierung in Höhe von ca. 2.500 T€ die Konsequenzen auslösen, die im Szenario B von Actori beschrieben worden sind. Das Theater Hagen würde in der Sparte Musiktheater als Bespieltheater zu führen sein, wie z. B. das Parktheater Iserlohn oder das Theater im Pfalzbau in Ludwigshafen.

 

Für eine Entscheidung über die zusätzliche Finanzierung durch das Land wird ein Zeitraum bis zum 31.12.2012 eingeräumt. Danach wären die nach Actori notwendigen Maßnahmen bis 2014 umzusetzen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - zurückgezogen

Erweitern

08.12.2010 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

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16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen