Mitteilung - 1098/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Begründung

In der Sitzung des Schulausschusses am 14.09.2010 hat ausgehend von 12 Wasserschäden in Schulen infolge Starkregens Bündnis 90/Die Grünen wegen der Versicherungsmöglichkeit dieses Risikos nachgefragt. Die Anfrage wurde seitens der Schulverwaltung an das Rechtsamt weitergeleitet.

 

Nachstehend die Antwort des Rechtsamtes:

 

 

Eine Elementarschadenversicherung ist keine Rundum-Versicherung und wird auch gar nicht isoliert angeboten, sondern nur als Zusatzbaustein zu bestehenden Grundabsicherungen gegen Feuer- und Sturmschäden. Zusätzlich können hierdurch Schäden durch

 

  • Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes oder Rückstau
  • Erdbeben/Vulkanausbruch
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen

 

versichert werden. Anlass Ihrer Anfrage waren Wasserschäden in Hagener Schulen im letzten Sommer nach Starkregen. Hier hätte eine bestehende Elementarschadenversicherung nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn die Ereignisse „Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes“ oder „Rückstau“ nachweislich vorgelegen hätten. Dazu die Definitionen:

 

  • Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder Witterungsniederschläge oder Austritt von Grundwasser durch diese Ursachen.
  • Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

 

Andere Ursachen, wie zum Beispiel Wassereintritt durch undichte Dächer, Fenster, Türen ohne Vorliegen einer Überschwemmung des Grundstücks wären nicht versichert. Sofern ein solcher Wassereintritt Folge eines Sturmschadens ist, wäre der Schaden über die vorhandene Sturmschadenversicherung versichert.

 

Eine Elementarschadenversicherung für alle versicherten Gebäude der Stadt Hagen (ohne das Sonderrisiko MVA) würde jährliche Zusatzkosten von etwa 131.000 € verursachen. Dabei hat sich der Versicherer ausdrücklich vor einem verbindlichen Angebot die Risikoprüfung jedes einzelnen Objekts und je nach deren Ergebnis den Ausschluss oder Beitragszuschläge für besonders gefährdete Objekte vorbehalten. Grundsätzlich nicht versicherbar sind Objekte, bei denen in den letzten 10 Jahren ein Elementarschaden vorgelegen hat.

 

Es würde ein Selbstbehalt von 10%, mindestens 250 € und maximal 2.500 € je Schadenfall gefordert. Darüber hinaus würde die Jahres-Höchstentschädigung für alle Elementar-Schadenfälle eines Jahres auf die Versicherungssumme, maximal aber 3.000.000 €, begrenzt. Diese Begrenzung würde dazu führen, dass die Mehrzahl der Hagener Schulen gar nicht zum Vollwert versichert wären.

 

Durch eine solche Elementarschadenversicherung wären nur Gebäudeschäden versichert, kein Inventar. Voraussetzung für eine Inventar-Versicherung, durch die weitere Kosten entstehen würden, wären u.a. aktualisierte Inventarsummen für die einzelnen Gebäude.

 

Eine Nachfrage bei der Mehrzahl der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen ergab, dass nur in einer Stadt ein Elementarschaden-Einschluss in der Gebäudeversicherung besteht und dort ein Selbstbehalt von 50.000 € je Schadenfall vereinbart wurde.

 

Die in Ihrer E-Mail-Anfrage erbetene exemplarische Beitragsberechnung für die Ricarda-Huch-Schule und die Grundschule Wesselbach kann ich leider nicht liefern. Hierzu wären Einzel-Risikoprüfungen notwendig. Bei diesen Schulen könnte durchaus eine besondere Gefahr durch die Nähe der Volme bzw. das enge Wesselbachtal bestehen. Auf telefonische Nachfrage hat mir der Versicherer erklärt, dass er nicht in der Lage ist, Elementarschadendeckung für einzelne von der Stadt (wegen vermuteter Gefährdung) ausgewählte Objekte anzubieten, sondern für den feuer- und sturmversicherten Gebäudebestand im Ganzen bei Ausschluss extremer Gefahrenlagen.

 

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Beschlüsse

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14.12.2010 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen