Beschlussvorlage - 0160/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt,

als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Nr. 9 Herrn Rolf Klinkert, Brusebrinkstr. 32, 58135 Hagen zu wählen.

 

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Sachverhalt

Das Gebiet der Stadt Hagen ist in neun Schiedsamtsbezirke eingeteilt.

Der für den Schiedsamtsbezirk 9 (Haspe) zuständige Schiedsmann verstarb am 12.10.2003. Der Bezirk ist daher neu zu besetzen.

 

Die Bezirksvertretung Haspe beriet in ihrer Sitzung am 21.01.04 über einen von der Verwaltung unterbreiteten Besetzungsvorschlag  und beauftragte  die Verwaltung, eine erneute Ausschreibung vorzunehmen, eine neue Vorlage zu erstellen und darüber hinaus zu prüfen, ob Räumlichkeiten in einem öffentlichen Gebäude in Haspe für die Schiedsmannstätigkeit zur Verfügung gestellt werden können.

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen - Schiedsamtsgesetz - vom 16. Dezember 1992 (GV NW 1993 S. 32) i. d. F. v. 09.05.2000 (GVBl NW S. 476) ist für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson zu bestellen. Nach § 3 Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 des Gesetzes wird die Schiedsperson von der zuständigen Bezirksvertretung, hier: Haspe, für die Dauer von fünf Jahren gewählt, sofern der Schiedsamtsbezirk in dem jeweiligen Stadtbezirk liegt oder nur unwesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Die Grenzen des Schiedsamtsbezirks 9 stimmen mit denen des Stadtbezirks Haspe überein; die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Haspe ist daher gegeben.

 

Nach § 2 des Schiedsamtsgesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nach Abs. 2 der Bestimmung nicht sein,

 

1.      die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder

 

2.      unter Betreuung steht.

 

Nach Abs. 3 soll Schiedsperson nicht sein, wer

 

1.      das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat

 

2.      in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat

 

3.      durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Zudem soll nach Abs. 4 der Bestimmung zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

Die Fraktionen im Rat der Stadt Hagen, die Leitung des Amtsgerichts und der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung Hagen, wurden gebeten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Neubesetzung des Bezirks 9 zu benennen. Zudem wurde in den Hagener Tageszeitungen darauf hingewiesen, dass interessierte Personen für die Übernahme des Schiedsamtsbezirks 9 gesucht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Für den Schiedsamtsbezirk 9 bewerben sich folgende Personen:

 

1.     Rolf Klinkert

Brusebrinkstr. 32, 58135 Hagen

61 Jahre alt

stellvertretender Abteilungsleiter bei der dezentralen Studienberatungsstelle und

Regionalleiter für die Studienzentren in NRW bei der FernUniversität Hagen,

ab 01/05: Altersteilzeit

Angestelltenlehrgänge I und II, Kommunaldiplom (VWA)

 

2.     Hans-Jürgen Günther Huschka

Augustastr. 93, 58095 Hagen

53 Jahre alt

DB Hauptsekretär

ehemalige Schiedsperson des Bezirks 4 (Kuhlerkamp, Wehringhausen)

Vorsitzender der Bezirksvereinigung Hagen im Bund Deutscher Schiedsmänner und

Schiedsfrauen

 

3.     Ulrich Alda

Distelstück 56, 58135 Hagen

48 Jahre alt

Diplom-Kaufmann, selbständiger Unternehmer

sachkundiger Bürger im Schulausschuss der Stadt Hagen

 

4.     Heinrich Richard Debus

Twittingstr. 70 a, 58135 Hagen

55 Jahre alt

staatlich geprüfter Hochbautechniker

 

Weitere Auskünfte zu den Bewerbern können in nichtöffentlicher Sitzung erteilt werden.

 

Nach Auffassung der Verwaltung besitzen alle Bewerber ausreichende Qualifikationen für die Wahrnehmung der Aufgaben als Schiedsperson.

Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zu § 3 Abs. 1 Schiedsamtsgesetz wurde  dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS), Bezirksvereinigung Hagen, unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Bewerber Gelegenheit gegeben, zur Neuwahl der Schiedsperson für den Bezirk 9 Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 08.03.04 befürwortete der BDS die Wahl von Herrn Huschka.

 

Nach § 2 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen soll Schiedsperson nicht werden, wer seinen Wohnsitz nicht in dem Bezirk hat.

 

Die Wahl des vom BDS empfohlenen Herrn Huschka wäre aus Sicht der Stadt durchaus sinnvoll, da der Bewerber bereits Schiedsperson im Bezirk 4 (Kuhlerkamp, Wehringhausen) war und dementsprechend über erhebliche Erfahrung in der Streitschlichtung verfügt. Darüber hinaus hat Herr Huschka den für die Amtstätigkeit erforderlichen und von der Stadt zu finanzierenden Einführungslehrgang bereits besucht, so dass die von hier zu tragenden Sachkosten deutlich verringert würden.

Diese Aspekte könnten ein Abweichen von der o.g. Soll-Bestimmung rechtfertigen.

 

Die Bestimmungen des § 15 Schiedsamtsgesetz sowie der dazu ergangenen Verwaltungs-vorschriften legen jedoch fest, dass eine Schiedsperson zu einer amtlichen Tätigkeit außerhalb ihres Bezirks nur im Falle der Stellvertretung befugt ist. Eine Amtstätigkeit an einem Ort außerhalb des Schiedsamtsbezirks ist somit unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn außerhalb des Schiedsamtsbezirks ein Amtsraum von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird.

 

Da Herr Huschka seinen Wohnsitz im Bezirk 4 (Kuhlerkamp, Wehringhausen) hat, wäre ihm eine Amtstätigkeit in seiner Wohnung verwehrt.

Die seinerzeit von Herrn Alef genutzten Räumlichkeiten in der Bezirksverwaltungsstelle Haspe stehen leider nicht mehr zur Verfügung.

 

Die Stadt Hagen hat sich entsprechend dem Auftrag der Bezirksvertretung Haspe vom 21.01.04 in den letzten Wochen nochmals intensiv bemüht, einen Amtsraum in einem öffentlichen Gebäude in Haspe zur Verfügung zu stellen. Nach Auskunft der gebäudeverwaltenden Ämter kann jedoch zur Zeit kein Raum kostenneutral, d. h. ohne erhebliche und nicht zu finanzierende Folgekosten, für die Schiedsamtstätigkeit in Haspe bereitgestellt werden. 

Die oben dargestellte Sach- und Rechtslage steht einer Tätigkeit von Herrn Huschka als Schiedsperson für den Bezirk 9 somit entgegen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung besitzt Herr Rolf Klinkert auf Grund seiner herausragenden Qualifikation (u. a. besondere Kenntnisse im Privaten und Öffentlichen Recht) von den berücksichtigungsfähigen Bewerbern für den Schiedsamtsbezirk 9 die besten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Aufgaben als Schiedsperson.

 

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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