Beschlussvorlage - 0850/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsänderung eines Einzelhandels für Verkauf und Lager von Blumen und Pflanzen in einen Reitsportmarkt für Tiernahrung und Zubehör, Forianstraße 15hier: Bericht der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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01.12.2004
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Sachverhalt
Der Verwaltung liegt ein Antrag für eine Nutzungsänderung für die Gebäude, Florianstraße 15, Gemarkung Hohenlimburg; Flur 1; Flurstück 5 vor. Der Einzelhandelsbetrieb für Blumen und Pflanzen, im Bereich der alten Tenne und der anschließenden Stallung soll zukünftig in einen Einzelhandelsbetrieb für Reitsport zum Verkauf von Tiernahrung und Zubehör umgewandelt werden. Die Sortimentsumstellung wurde aufgrund der ausreichend abgedeckten Marktlage im gleichen Sortimentsbereich durch das angrenzende Gartencenters Augsburg notwendig.
Zukünftiger Einzelhandelsbetreiber ist die P&R
Reitsportmarkt GmbH, Westpreußenstraße 32 a in 47809 Krefeld. Die Fläche des
vorhandenen Geschäfts- und Lagerraums, im Bereich der alten Stallung, beträgt
insgesamt ca. 500 m². Diese Quadratmeterangaben entsprechen auch der neuen
Verkaufsfläche. Auf dem Gelände sind insgesamt 253 Stellplätze ausgewiesen
worden, die gemeinsam mit dem Gartencenter Augsburg genutzt werden. Gleiches
gilt für die Zufahrt, welche direkt an die Florianstraße anbindet.
Durch die P&R Reitsportmarkt GmbH wird zukünftig eine
sehr spezifische Sortimentsstruktur angeboten, die neben Tiernahrung,
Stallartikel, Reinigungs- und Pflegeartikeln für das Pferd, auch eng begrenzte
Ausschnitte aus der Warengruppe Reitsportartikel umfaßt.
In diesem Zusammenhang wurde von der ECON-CONSULT aus Köln
ein Gutachten erstellt, welches sich ausführlich mit der oben beschriebenen
Sortimentsgruppe und deren möglichen Zentrenschädlichkeit befasst.
Es wurde geprüft, inwieweit einerseits die konkreten
Angebotsstrukturen in Hagen und der Nachbarkommune Iserlohn, andererseits die
Eigenschaften des geplanten Sortiments eine Einstufung als zentrenrelevant
liefern.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben der
Zielsetzung der Stadtentwicklung, Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten
Sortimenten an nicht integrierten Standorten zu vermeiden, um eine gesunde
Einzelhandelsstruktur in Hagen zu gewährleisten und gewachsene Zentren nicht zu
schwächen, nicht entgegen steht.
Es liegen ebenfalls
Stellungnahmen der SIHK und des Einzelhandels vor, die diese Auffassung teilen.
Somit stellt der Standort des geplanten Unternehmens mit der
determinierten Sortimentsauswahl keine Gefährdung für das Einzelhandelsgefüge
der Stadt Hagen dar.
Weiterhin widerspricht die beschriebene Nutzungsänderung
nicht den textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Vorhaben- und
Erschließungsplanes Nr. 12 Gartencenter Hof Reh. Diese führen, die in Teil B der textlichen Festsetzungen
zugelassene Sortimente auf. Die Festsetzungen WB 96 und WB 644 besagen, dass
Heim- und Kleintiernahrung, zoologische Artikel, lebende Tiere, bzw. sonstige
Bedarfsartikel für Land- und Forstwirtschaft, zulässig sind. Eine Änderung des
V+E Planes für die geplante Umnutzung ist somit nicht notwendig.
Eine Befreiung von der
festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzfläche, im Eingangsbereich der
Verkaufstätte, muß in erforderlicher Größe an anderer Stelle nachgewiesen
werden.
Planungsrechtliche Situation:
Flächennutzungsplan
Das Grundstück ist als Sonderbaufläche dargestellt.
Bebauungsplan
Ein rechtskräftiger Vorhaben- und Erschließungsplan ist
vorhanden. Eine planungsrechtliche Beurteilung muss gemäß § 30 BauGB erfolgen.
Städtebauliche Situation:
Auf dem Grundstück
(Flurstück 5) befindet im östlichen Bereich das Gartencenter Augsburg
mit Außenanlagen in nordöstlicher Richtung . Angrenzend zur südwestlichen
Zufahrt des Grundstücks befindet sich die neue Feuer- und Rettungswache Ost der
Stadt Hagen. Die gewerbliche Bebauung setzt sich im gesamten näheren
Gebiet fort. Auf den betreffenden Grundstücken
befinden sich zur Zeit Verkauf- und Lagerräume. Die Erschließung der
Verkaufsstätte kann, wie das vorhandene Gartencenter Augsburg, durch eine
direkte Zufahrt auf das Grundstück gesichert werden.
Beurteilung
Die zukünftige Verkaufspalette deckt den bestehenden Bedarf
an Tiernahrung für Pferde und Zubehör, wie z.B. Trainings- und Tunierbedarf
etc. und fügt sich in die Einzelhandelsituation an dieser Stelle ein. Das
geplanten Unternehmen mit dem definierten Sortimentsbereich stellt weiterhin
keine Gefährdung der Einzelhandelsstrukturen der Stadt Hagen dar und bildet
somit die Voraussetzung für eine Genehmigung der Nutzungsänderung im
Geltungsbereich des V+E Planes. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen ist an
dieser Stelle vertretbar und verändert sich unerheblich gegenüber der heutigen
Situation.

01.12.2004 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Änderung
des Sortimentes eines Einzelhandelsbetriebs für Verkauf und Lager von Blumen
und Pflanzen in einen Reitsportmarkt für Tiernahrung und Zubehör auf dem
Grundstück Florianstraße 15 wird in der beantragten Form beschlossen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |