Beschlussvorlage - 0763/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme von zwei Mitarbeitervertretern/innen an den Sitzungen des Werksausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Entscheidung
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23.11.2004
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Beschlussvorschlag
Zwei Vertreter/innen der Mitarbeiter/innen werden als
Sachverständige zu den Sitzungen des Werksausschusses zu allen Punkten
hinzugezogen, welche die Interessen der Beschäftigten des HABIT berühren.
Die Mitarbeitervertreter/innen werden wie folgt benannt:
§ Günter Brandau, GPR Vertreter: Thomas Köhler, GPR
§
Ina
Tepper, HABIT Vertreterin:
Simone Klein, HABIT
Sachverhalt
Die Kooperationsvereinbarung aus August 1994 zur Einführung
eines Neuen Steuerungsmodells und zur Verwaltungsstrukturreform sieht unter
Ziffer 7 vor, dass eine Beteiligung von Arbeitnehmervertreter/innen bei Neu-
und Umgründungen in den Aufsichtsgremien anzustreben ist.
Beim HABIT handelt es sich nicht um einen echten
Eigenbetrieb, sondern um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung gemäß § 107
Abs. 2 GO NRW. Bei einem solchen Betrieb kann der Werksausschuss nicht mit
Beschäftigtenvertretern/innen besetzt werden, da hier - im Gegensatz zu echten
Eigenbetrieben - eine sog. direktive Mitbestimmung rechtlich nicht vorgesehen
ist (vgl. Verwaltungsvorschriften zu § 93 GO NW - jetzt § 114 GO NRW).
Um dennoch eine Berücksichtigung der Belange der
Beschäftigten im Werksausschuss zu gewährleisten, empfiehlt die Werkleitung,
weiterhin wie seit Gründung des Eigenbetriebes zwei Beschäftigte gemäß § 58 Abs.
3 GO NRW zur Beratung hinzuzuziehen.
Die Beschäftigtenvertreter/innen wurden am 28.10.2004 vom
Personalrat für die neue Legislaturperiode mitgeteilt.
