Beschlussvorlage - 0763/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zwei Vertreter/innen der Mitarbeiter/innen werden als Sachverständige zu den Sitzungen des Werksausschusses zu allen Punkten hinzugezogen, welche die Interessen der Beschäftigten des HABIT berühren.

Die Mitarbeitervertreter/innen werden wie folgt benannt:

 

§         Günter Brandau, GPR     Vertreter: Thomas Köhler, GPR

§         Ina Tepper, HABIT          Vertreterin: Simone Klein,  HABIT

                                 

 

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Sachverhalt

Die Kooperationsvereinbarung aus August 1994 zur Einführung eines Neuen Steuerungsmodells und zur Verwaltungsstrukturreform sieht unter Ziffer 7 vor, dass eine Beteiligung von Arbeitnehmervertreter/innen bei Neu- und Umgründungen in den Aufsichtsgremien anzustreben ist.

 

Beim HABIT handelt es sich nicht um einen echten Eigenbetrieb, sondern um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW. Bei einem solchen Betrieb kann der Werksausschuss nicht mit Beschäftigtenvertretern/innen besetzt werden, da hier - im Gegensatz zu echten Eigenbetrieben - eine sog. direktive Mitbestimmung rechtlich nicht vorgesehen ist (vgl. Verwaltungsvorschriften zu § 93 GO NW - jetzt § 114 GO NRW).

Um dennoch eine Berücksichtigung der Belange der Beschäftigten im Werksausschuss zu gewährleisten, empfiehlt die Werkleitung, weiterhin wie seit Gründung des Eigenbetriebes zwei Beschäftigte gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW zur Beratung hinzuzuziehen.

 

Die Beschäftigtenvertreter/innen wurden am 28.10.2004 vom Personalrat für die neue Legislaturperiode mitgeteilt.

 

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Beschlüsse

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23.11.2004 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung - ungeändert beschlossen