Beschlussvorlage - 0762/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme von zwei Vertretern/innen des Ennepe-Ruhr-Kreises und seiner Gemeinden an den Sitzungen des Werksausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Entscheidung
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23.11.2004
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Beschlussvorschlag
Zwei Vertreter/innen des Ennepe-Ruhr-Kreises und seiner Gemeinden werden als Sachverständige zu den Sitzungen des Werksausschusses zu allen Punkten hinzugezogen, welche die Interessen der in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten Kooperationspartner berühren.
Die Sachverständigen werden wie folgt benannt:
§
Herr
Wagenbach, Ennepe-Ruhr-Kreis bzw. Vertreter/in im Amt und
§
im
rollierenden Verfahren ein weiteres Mitglied des Zentralausschusses als
Vertreter/in der ERK-Gemeinden
Sachverhalt
Seit 1970 erbringt die Datenverarbeitungszentrale, jetzt
HABIT, Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie für den
Ennepe-Ruhr-Kreis und seine Gemeinden. Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Basis
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Gesetz über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GkG).
Anlässlich der Gründung des HABIT war der Abschluss einer
neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung notwendig, die auch zum 01.07.1999 in
Kraft getreten ist. In § 5 Abs. 6 dieser Vereinbarung wurde folgende Regelung
getroffen:
"Zwei Mitgliedern des
Zentralausschusses, die nicht Beschäftigte der Stadt Hagen sein dürfen, wird
das Recht eingeräumt, an den Sitzungen des Werksausschusses mit Rederecht
teilzunehmen, soweit die in Abs. 2 aufgeführten Tatbestände dort behandelt
werden. Die beiden Vertreter werden vom Zentralausschuss benannt".
(Anmerkung: In Absatz 2 sind
folgende Tatbestände aufgeführt: Lagebericht, Abrechnungskriterien,
Preisverzeichnis, Empfehlung zur Aufnahme weiterer Kooperationspartner,
Grundsätze über die Weiterentwicklung der Informationstechnologie im HABIT,
sonstige wichtige Angelegenheiten des HABIT.)
