Beschlussvorlage - 1008/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung von Straßen- und Parkbäumen sowie Bäumen auf Sportanlagen, Liegenschaften und Friedhöfen der Stadt Hagen im Jahr 2010/2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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01.12.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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02.12.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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08.12.2010
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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09.12.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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25.01.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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27.01.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im
Winterhalbjahr 2010/2011 müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit und bedingt
durch Rechtsansprüche betroffener Anlieger/innen insgesamt 108 städtische
Bäume, die auf Grund der Stammumfänge bis 31.10.2007 durch die
Baumschutzsatzung geschützt waren, gefällt werden. Des Weiteren sind aus diesen
Gründen Rückschnittmaßnahmen an
diversen, ehemals geschützten Bäumen, sowie die Entfernung diverser Bäume mit
geringen Stammumfängen notwendig.
90 Bäume wurden 2010 neu gepflanzt, bzw. sind
die Pflanzarbeiten in Vorbereitung.
Begründung
Die
ganzjährige Überprüfung der Bäume im Rahmen der Verkehrssicherheit in den Park-
und Grünanlagen, auf den Freiflächen und an öffentlichen Straßen, in den
Sportanlagen, auf den Liegenschaften sowie auf städtischen Friedhöfen hat mit
Abschluss der Sommerbegehung 2010 ergeben, dass insgesamt 108 Bäume, die auf Grund der Stammumfänge unter
die ehemalige Baumschutzsatzung fielen, gefällt werden müssen.
Die
Bäume wurden sowohl im belaubten als auch im unbelaubten Zustand kontrolliert.
Gründe
für die Baumfällungen sind in der Hauptsache die mangelnde Standsicherheit,
Trockenheit, Krankheitsbefall, nicht sanierungsfähige Faulstellen sowie
Beschädigungen an Bauwerken. Weitere Gründe sind Grenzüberhänge der Baumkronen,
welche durch Schnittmaßnahmen mit Erhaltung der Bäume nicht beseitigt werden
können, sowie umfangreiche Wurzeleinwüchse in benachbarte Grundstücke.
Durch
den Versorgungsträger „ENERVIE“ wurde außerdem im Rahmen einer
gutachterlichen Untersuchung der Gashochdruckleitungen im Stadtgebiet
festgestellt, dass zur Zeit 18 Straßenbäume durch ihr Wurzelwachstum eine
erhebliche Gefährdung für diese Leitungen darstellen und nicht erhalten werden
können. Der Versorgungsträger hat für Nachpflanzungen dieser Bäume in einem
einfachen Standart an anderen, geeigneten Stellen eine finanzielle
Unterstützung zugesagt.
Zusätzlich
zu den einzeln aufgeführten Bäumen ist eine Schnittmaßnahme im Rahmen der
Verkehrssicherheit entlang der Feldmühlenstraße notwendig. Auf Grund der
Bestandsdichte kann hier im Vorfeld eine genaue Anzahl eventuell zu fällender
Bäume nicht beziffert werden. Die Notwendigkeit von Fällungen wird sich erst im
Verlauf der Arbeiten ergeben. Dieser Eingriff wird sich auf den absolut
notwendigen, verkehrsicherungstechnischen Rahmen beschränken.
Die Verteilung der zu fällenden Bäume auf die
Stadtteile bezogen stellt sich folgendermaßen dar:
BV Mitte
30 Bäume
BV Nord 36
Bäume
BV Hohenlimburg
10 Bäume
BV Eilpe-Dahl
17 Bäume
BV Haspe
15 Bäume
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Gesamtsumme:
108 Bäume
Im Vorjahr betrug die Anzahl
152 Bäume.
Unterteilt nach den Baumstandorten ergibt sich
folgendes Bild:
Straßenbäume:
29 Bäume
Grünflächen:
22 Bäume
Schul- u.a. öffentliche
Gebäude:
8 Bäume
Sportanlagen u.
Kinderspielplätze:
10 Bäume
Begleitgrün u. Flächen mit
waldartigem Charakter: 7 Bäume
Liegenschaften:
15 Bäume
Friedhöfe:
17 Bäume
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Gesamtsumme:
108 Bäume
Anteile der einzelnen Baumarten:
Bergahorn, Acer
pseudoplatanus
2 Stück
Birke, Betula pendula
11 Stück
Buche, Fagus sylvatica 6
Stück
Eberesche, Sorbus
aucuparia
1 Stück
Eiche, Quercus robur 3
Stück
Esche, Fraxinus
excelsior
6 Stück
Feldahorn, Acer
campestre
2 Stück
Fichte, Picea abies
2 Stück
Hainbuche, Carpinus
betulus
1 Stück
Kastanie, Aesculus
hippocastanum
13
Stück
Kiefer, Pinus nigra
2 Stück
Lärche, Laris decidua
1 Stück
Linde, Tilia cordata
9 Stück
Pappel, Populus alba
1 Stück
Platane, Platanus
acerifolia
17 Stück
Robinie, Robinia
pseudoacacia 2
Stück
Spitzahorn, Acer
platanoides 20 Stück
Weide, Salix alba 5
Stück
Wildkirsche, Prunus
avium
2 Stück
Zierkirsche, Prunus serr.
Kanzaan 1 Stück
Zuckerahorn, Acer
saccharinum
1 Stück
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Gesamtsumme:
108 Stück
Die
Ersatzpflanzungen sind, bedingt durch den Fortfall der Einnahmen aus der
Baumschutzsatzung, grundsätzlich nicht mehr finanziert. Die Angaben in Bezug
auf Ersatzpflanzungen in der Anlage I beziehen sich ausschließlich auf die
rein fachliche Möglichkeit, an den
betreffenden oder alternativen Orten Bäume nachzupflanzen. Bei Bereitstellung
der erforderlichen Haushaltsmittel kann die Ausführung der praktischen Arbeiten
2011 noch in einem gewissen Umfang durch die Ausbildungsgruppe Garten- und
Landschaftsbau des Fachbereiches Grünanlagen und Straßenbetrieb erfolgen.
Detailliert
Angaben zu den vorgesehen Maßnahmen sind der Anlage I zu entnehmen.
In
der Fällliste sind zudem umfangreiche Rückschnittmaßnahmen an ehemals
geschützten Bäumen, notwendig durch Bruch- oder Umsturzgefahr, aufgeführt.
Weiterhin sind auch zu fällende Bäume, welche seinerzeit nicht unter die
Satzung fielen, allerdings an exponierten Standorten stehen, aufgelistet. Diese
Maßnahmen sind grau unterlegt.
Im
Jahr 2010 wurden 90 Bäume neu angepflanzt bzw. sind die Pflanzarbeiten in
Vorbereitung. Arten und Standorte hierzu sind der Anlage II zu entnehmen.
Im
Zeitraum von 2001 bis 2010 wurden insgesamt :
983 Bäume gefällt und
1529 Bäume neu gepflanzt
Diese Angaben basieren auf
den entsprechenden Fällvorlagen ab 2001.
