Beschlussvorlage - 1046/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) - Wohnbebauung Tiefendorfer Straße / Auf dem Burhof- nach § 12 BauGBVerfahren nach § 13a BauGBHier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens gem. § 2 BauGB.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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08.12.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.12.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2010
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Vorhabenträger vom 19.11.2010 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) - Wohnbebauung Tiefendorfer Str. / Auf dem Burhof gemäß § 12 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB in der jeweils zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Süden von Berchum und liegt im südlichen Bereich der Tiefendorfer Straße zwischen den Straßen „Auf dem Burhof“ und „Auf dem Blumenkampe“. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke: Gemarkung Berchum, Flur 5, Flurstück 271 (tlw.) und Gemarkung Berchum, Flur 3, Flurstück 157 (tlw.) und Flurstück 28.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Kurzfassung
Wegen der Kürze der
Begründung ist eine Kurzfassung nicht erforderlich.
Begründung
Der
Stadt Hagen liegt ein Antrag vom 19.11.2010 auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes nach § 12 BauGB vor.
Zielsetzung
der Planung ist, heute noch unbebaute Innenbereichsflächen für den Wohnungsbau
zur Verfügung zu stellen. Geplant ist eine Arrondierung der vorhandenen bzw.
bereits genehmigten Bebauung im Bereich der Tiefendorfer Straße. Die Planung
sieht hier die Ergänzung der vorhanden kleinteiligen Bebauung um zusätzliche 11
freistehende Einfamilienhäuser vor, die sich unter Berücksichtigung des
dörflichen Umfeldes in Art und Maß an der bestehenden Bebauung in der
Nachbarschaft orientieren.
Die
Erschließung des neuen Wohngebietes soll hauptsächlich von der Tiefendorfer
Straße aus erfolgen. Lediglich zwei Gebäude im Südwesten des Plangebietes
sollen über einen Erschließungsstich von der Straße „Auf dem
Burhof“ erschlosen werden.
Für
die Realisierung der Bebauung müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
durch die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen
werden.
Mit
diesem zusätzlichen Angebot an Wohngrundstücken kann ein dem Bedarf gerecht
werdender ergänzender Baustein erbracht werden, um der weiteren Abwanderung der
Bevölkerung ins Umland entgegen zu wirken. Die äußere Erschließung ist
vorhanden.
Die
geplante Nachverdichtung auf dieser Fläche ermöglicht, den Flächenverbrauch im
Außenbereich zu reduzieren
Im
gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der überwiegende Teil der
Fläche als MD – Fläche (Dorfgebiet) dargestellt. Ein sehr kleiner
Teilbereich, im Osten der zukünftigen Baufläche, ist bereits als Wohnbaufläche
dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Der Flächennutzungsplan wird nach Abschluss des Verfahrens gemäß § 13a Absatz 2
Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Das
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung ist am
01.01.2007 in Kraft getreten. Kernstück dieser Novelle ist die Einführung eines
beschleunigten Verfahrens für sogenannte Bebauungspläne der Innenentwicklung (§
13a BauGB), also Pläne, die entsprechend der gesetzlichen Formulierung die
Wiedernutzung von Brachen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der
Innenentwicklung zum Inhalt haben.
Der
Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) Wohnbebauung Tiefendorferstraße/
Auf dem Burhof soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Das
beschleunigte Verfahren, kann bei diesem Verfahren angewendet werden, weil folgende
Kriterien erfüllt sind:
-
Die durch den
Bebauungsplan vorgesehene Nutzung begründet keine Zulässigkeit von
UVP-pflichtigen Vorhaben.
-
Es findet keine
Beeinträchtigung der Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB durch
die Planung statt.
-
Die Fläche des
Geltungsbereiches beträgt ca. 8.000 m². Somit folgt, dass die zur Bebauung
festgesetzte Grundfläche weit unterhalb der Grenze von 20.000 m² liegt.
-
Dieses Verfahren
ist eindeutig als Maßnahme zur Innenentwicklung einzustufen.
Das
Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des
§ 13a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem
Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10
Abs. 4 BauGB wird angesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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408,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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582,9 kB
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08.12.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Hohenlimburg empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss mit der unten genannten Ergänzung :
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Vorhabenträger vom 19.11.2010 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) - Wohnbebauung Tiefendorfer Str. / Auf dem Burhof gemäß § 12 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB in der jeweils zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Süden von Berchum und liegt im südlichen Bereich der Tiefendorfer Straße zwischen den Straßen „Auf dem Burhof“ und „Auf dem Blumenkampe“. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke: Gemarkung Berchum, Flur 5, Flurstück 271 (tlw.) und Gemarkung Berchum, Flur 3, Flurstück 157 (tlw.) und Flurstück 28.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Ergänzung:
Die Bezirksvertretung
Hohenlimburg regt an, im Rahmen des Verfahrens die Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse (Gehweg) Tiefendorfer Straße zu prüfen.
Darüber hinaus regt
die Bezirksvertretung an zu prüfen, ob die Solarenergiegewinnung verbindlich
festgesetzt werden kann.
14.12.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Vorhabenträger vom 19.11.2010 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) - Wohnbebauung Tiefendorfer Str. / Auf dem Burhof gemäß § 12 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB in der jeweils zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Süden von Berchum und liegt im südlichen Bereich der Tiefendorfer Straße zwischen den Straßen „Auf dem Burhof“ und „Auf dem Blumenkampe“. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke: Gemarkung Berchum, Flur 5, Flurstück 271 (tlw.) und Gemarkung Berchum, Flur 3, Flurstück 157 (tlw.) und Flurstück 28.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Ergänzung:
Im
Rahmen des Verfahrens wird die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse (Gehweg) Tiefendorfer Straße geprüft. Auch
soll geprüft werden, ob die Solarenergiegewinnung verbindlich festgesetzt
werden kann.
16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Vorhabenträger vom 19.11.2010 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) - Wohnbebauung Tiefendorfer Str. / Auf dem Burhof gemäß § 12 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB in der jeweils zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Süden von Berchum und liegt im südlichen Bereich der Tiefendorfer Straße zwischen den Straßen „Auf dem Burhof“ und „Auf dem Blumenkampe“. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke: Gemarkung Berchum, Flur 5, Flurstück 271 (tlw.) und Gemarkung Berchum, Flur 3, Flurstück 157 (tlw.) und Flurstück 28.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Ergänzung:
Im Rahmen des Verfahrens wird die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
(Gehweg) Tiefendorfer Straße geprüft. Auch soll geprüft werden, ob die
Solarenergiegewinnung verbindlich festgesetzt werden kann.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Mit Mehrheit beschlossen |