Beschlussvorlage - 0769-2/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bau der Baustraße Teil 1 und 2.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

 

In der Vorlage 769/2009 wurde unter dem Punkt „Beabsichtigte Vorgehensweise“ die Möglichkeit aufgezeigt, durch die Vermarktung eines zweiten Grundstücks die Summe für die Erstellung der Baustraße 2. Teil  bereitzustellen.

 

Zwischenzeitlich gibt es einen zweiten  Interessenten, der bereit ist, die geforderte Kaufpreissumme zu akzeptieren und sich zeitnah dort ansiedeln möchte.

 

Damit ist der Umstand gegeben, die Baustraße Teil 1 und 2 gemeinsam auszuschreiben und  realisieren zu können. Die Finanzierung entspricht der ursprünglichen Vorgehensweise und ist  unter dem Punkt Finanzielle Auswirkungen in der Ursprungsvorlage dargestellt.

 

Zeitlicher Ablauf:

 

Nach Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss im Dezember werden die Arbeiten ausgeschrieben, so dass ein Baubeginn nunmehr im Februar 2011 erfolgen kann.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000167

Bezeichnung:

Erschließung Bredelle / Feithstraße

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2010

2011

2012

2014

Einzahlung(-)

688100

-378.000€

-150.000€

-228.000€

Auszahlung (+)

785200

513.000€

25.000€

283.000€

205.000€

Eigenanteil

wird finanziert aus Einnahmen Grundstücksverkäufe

 

 

135.000€

 

25.000€

 

133.000€

 

-228.000€

 

205.000€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Die durch die Baumaßnahme neu entstehenden Anlagen  werden auf der Aktivseite der Bilanz

ausgewiesen.

Der Verkauf von Grundstück 1 mit 1.850 m² zu einem Verkaufspreis von 240.280 € führt bei

einem Restbuchwert in Höhe von 133.200 € zu einem Ertrag von 107.080 €.

Dieser Ertrag vermindert sich um Kosten für die Erschließungsmaßnahme in Höhe von 283.000

€ und führt dadurch zu einem Aufwand in Höhe von 175.920 €.

Mit dem Verkauf des 2. und der weiteren Grundstücke erwirtschaftet die Stadt Hagen Erträge in

deutlich sechsstelliger Höhe.

 

Passiva:

 

Eine investive Einzahlung (Beiträge) führt zu einer Bildung von Sonderposten, die in Abhängigkeit der Nutzungsdauer der Investition  ertragswirksam aufgelöst werden.

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

9.500 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

8.637 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

18.137 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-6.873 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

11.264 €

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

23.11.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen