Mitteilung - 1039/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Kurzfassung entfällt!

 

 

Begründung

 

Mit Beschluss vom 27.10.2010 wurde  die Verwaltung beauftragt, im Falle einer möglichen Aufgabe der Kinderspielplätze „In der Laake“ und „Zum Hohenhof“, einen Teil des Erlöses aus dem Verkauf der ehemaligen Grundschule Rummenohl für die Aufwertung des Kinderspielplatzes an der Ringstraße zu verwenden.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird derzeit zur Sicherung der Qualität von Kinderspielplätzen ein Konzept beraten, dass den Rückbau und Grundstücksverkauf von einigen Kinderspielplätzen vorsieht. Ziel ist es, mit den erzielten Erlösen aus diesen Grundstücksverkäufen die verbleibenden Spielplätze zu erneuern bzw. in ihrer Qualität zu erhalten. Hierbei handelt es sich um eine Sondervereinbarung nur für den Bereich der Kinderspielplätze, die bisher mit der Bezirksregierung Arnsberg vorbesprochen, aber noch nicht endgültig abgestimmt ist.

Ansonsten gilt der  Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06.03.2009 mit dem das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Rahmenbedingungen für die Haushaltssicherung regelt. Erlöse aus der Veräußerung von Vermögen sind gemäß dieses Leitfadens zur Rückführung vorhandener Verbindlichkeiten zu verwenden.

Die Verwendung möglicher Erlöse aus dem Verkauf der Grundschule Rummenohl für Investitionen am Spielplatz Ringstraße ist daher nicht möglich.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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02.12.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl