Beschlussvorlage BBM - 0773/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von Ersatzgeldern bei Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen und Zuständigkeit der Bezirksvertretungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage BBM
- Federführend:
- 162 Bezirksverwaltungsstelle Haspe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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01.12.2004
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Die Ersatzgelder nach dem
Landschaftsgesetz dürfen auch für Begrünungsmaßnahmen an Straßen
verwandt werden.
2. § 10 Abs. 5 der Hauptsatzung wird um
Buchstabe w) ergänzt mit folgendem Text:
Verwendung
von Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz
3. Die Verwaltung wird beauftragt den
Bezirksvertretungen Vorschläge zu einer Verteilung der Ersatzgelder
bis zur 2. Sitzung in 2005 vorzulegen.
Sachverhalt
Unter Hinweis auf Vorschriften des
Landschaftsgesetzes (LG NRW) wurde bisher eine Zuständigkeit der
Bezirksvertretungen abgelehnt. Lediglich eine Zuständigkeit des
Landschaftsbeirates und des Umweltausschusses wurde gesehen. Alle
Bezirksvorsteher sind sich darüber einig, dass gerade die Ortsnähe der
einzelnen Bezirksvertretungsmitglieder eine Beratung in den Bezirksvertretungen
sinnvoll macht. Der Einsatz der Ersatzgelder könnte ortsnah geregelt
werden. Evtl. könnten sogar
entsprechende Ersatzflächen benannt werden.
Bisher wird eine Verwendung der Ersatzgelder z.B. für Straßengrün abgelehnt, da es sich nicht um eine Maßnahme des Naturschutzes oder der Landschaftspflege handeln würde. Dies wird in vielen anderen Städten anders gehandhabt, da sich das subjektive Empfinden von Anwohnern an Straßen an denen z.B. Bäume gepflanzt werden positiv verändert. Auch für die Tierwelt wird zwischen Teer und Beton ein besserer - wenn auch kleiner- Lebensraum geschaffen.

01.12.2004 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Die Ersatzgelder nach dem
Landschaftsgesetz dürfen auch für Begrünungsmaßnahmen an Straßen verwandt werden.
2. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung wird um
Buchstabe x) ergänzt mit folgendem Text:
Verwendung
von Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz
§
2 Abs. 9, Buchstabe f) der Zuständigkeitsordnung in der derzeit gültigen Fassung ist sinnentsprechend zu
ändern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt den
Bezirksvertretungen Vorschläge zu einer Verteilung der Ersatzgelder
bis zur 2. Sitzung in 2005 vorzulegen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
14 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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