Beschlussvorlage BBM - 0773/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.         Die Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetz dürfen auch für                                                 Begrünungsmaßnahmen an Straßen verwandt werden.

2.         § 10 Abs. 5 der Hauptsatzung wird um Buchstabe w) ergänzt mit                                              folgendem Text:

                        Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz

3.         Die Verwaltung wird beauftragt den Bezirksvertretungen Vorschläge zu                                   einer Verteilung der Ersatzgelder bis zur 2. Sitzung in 2005 vorzulegen.

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Sachverhalt

Unter Hinweis auf Vorschriften des Landschaftsgesetzes (LG NRW) wurde bisher eine Zuständigkeit der Bezirksvertretungen abgelehnt. Lediglich eine Zuständigkeit des Landschaftsbeirates und des Umweltausschusses wurde gesehen. Alle Bezirksvorsteher sind sich darüber einig, dass gerade die Ortsnähe der einzelnen Bezirksvertretungsmitglieder eine Beratung in den Bezirksvertretungen sinnvoll macht. Der Einsatz der Ersatzgelder könnte ortsnah geregelt werden.  Evtl. könnten sogar entsprechende Ersatzflächen benannt werden.

Bisher wird eine Verwendung der Ersatzgelder z.B. für Straßengrün abgelehnt, da es sich nicht um eine Maßnahme des Naturschutzes oder der Landschaftspflege handeln würde. Dies wird in vielen anderen Städten anders gehandhabt, da sich das subjektive Empfinden von Anwohnern an Straßen an denen z.B. Bäume gepflanzt werden positiv verändert. Auch für die Tierwelt wird zwischen Teer und Beton ein besserer - wenn auch kleiner- Lebensraum geschaffen.

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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01.12.2004 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.             Die Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetz dürfen auch für                                               Begrünungsmaßnahmen an Straßen verwandt werden.

2.             § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung wird um Buchstabe x) ergänzt mit                                         folgendem Text:

                        Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz

 

                            § 2 Abs. 9, Buchstabe f) der Zuständigkeitsordnung in der derzeit gültigen                                   Fassung ist sinnentsprechend zu ändern.

 

3.             Die Verwaltung wird beauftragt den Bezirksvertretungen Vorschläge zu                                einer Verteilung der Ersatzgelder bis zur 2. Sitzung in 2005 vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

14

 

 

Dagegen:

0

 

 

Enthaltungen:

0