Berichtsvorlage - 1032/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Archive des Osthaus Museums

der Stadt Hagen zum 01.02.2011 wieder eröffnet werden.

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Sachverhalt

Das Osthaus Museum der Stadt Hagen unterhält verschiedene Archive. Es  hat die Aufgabe, die Kunstgeschichte der Stadt Hagen, insbesondere die Geschichte des Hagener Impulses sowie alle im Zusammenhang mit dem Museum stehenden Belange zu dokumentieren, zu bewahren und zu erforschen.

Das Osthaus Museum der Stadt Hagen hat die Aufgabe, das in seiner Verwahrung befindliche Archivgut zu verwahren, dauerhaft zu erhalten, zu ordnen, zu erschließen und nutzbar zu machen.

Während des Neubaus des Emil- Schumacher Museums und der Erweiterung des Osthaus Museums waren die Archive des Osthaus Museum geschlossen.

Nach der Wiedereröffnung des Osthaus Museums im September 2009 war es

personell nicht möglich, die Archive der Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen.

Aufgrund des Beschlusses des Kultur- und Weiterbildungsausschusses vom 10.02.10 wird zwischenzeitlich eine Mitarbeiterin in die umfangreiche Thematik

der Archive und damit verbundenen Arbeitsvorgängen eingearbeitet.

So ist es möglich, die Archive des Osthaus Museums Hagen ab dem 01.02.2011

wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Da es sich bei den Archiven um umfangreiches wissenschaftliches Material handelt, dass von den Nutzern gesichtet werden kann und einer intensiven Betreuung durch die geschulte Mitarbeiter des Osthaus Museums erfordert, ist eine Terminabsprache  zwingend erforderlich.

Für die Benutzung der Archive gilt die Benutzungsordnung für die Archive im Karl- Ernst- Osthaus Museum der Stadt Hagen in der jeweils gültigen Fassung.

 

Die Gebühren richten sich nach § 13 der Benutzungsordnung der Archive im Karl- Ernst- Osthaus Museum und werden nach der Maßgabe der „Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen „ in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

 

Tarif zu § 1 Abs. 1 Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

(Verwaltungsgebührensatzung)

B besonderer Teil Archive:

für die Bestandsrecherche beträgt die Gebühr je angefangene halbe Stunde  15,00 €

für Ablichtungen bis zum Format DinA4 werden je Seite 0,10 €/ im Format DinA3 0,20 € erhoben.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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08.12.2010 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen