Berichtsvorlage - 1032/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiedereröffnung der Archive des Osthaus Museum Hagen zum 01.02.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 45 Osthaus Museum Hagen
- Bearbeitung:
- Ulrike Derksen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Entscheidung
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08.12.2010
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Sachverhalt
Das
Osthaus Museum der Stadt Hagen unterhält verschiedene Archive. Es hat die Aufgabe, die Kunstgeschichte der
Stadt Hagen, insbesondere die Geschichte des Hagener Impulses sowie alle im
Zusammenhang mit dem Museum stehenden Belange zu dokumentieren, zu bewahren und
zu erforschen.
Das
Osthaus Museum der Stadt Hagen hat die Aufgabe, das in seiner Verwahrung
befindliche Archivgut zu verwahren, dauerhaft zu erhalten, zu ordnen, zu
erschließen und nutzbar zu machen.
Während
des Neubaus des Emil- Schumacher Museums und der Erweiterung des Osthaus
Museums waren die Archive des Osthaus Museum geschlossen.
Nach
der Wiedereröffnung des Osthaus Museums im September 2009 war es
personell
nicht möglich, die Archive der Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen.
Aufgrund
des Beschlusses des Kultur- und Weiterbildungsausschusses vom 10.02.10 wird
zwischenzeitlich eine Mitarbeiterin in die umfangreiche Thematik
der
Archive und damit verbundenen Arbeitsvorgängen eingearbeitet.
So
ist es möglich, die Archive des Osthaus Museums Hagen ab dem 01.02.2011
wieder
für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Da
es sich bei den Archiven um umfangreiches wissenschaftliches Material handelt,
dass von den Nutzern gesichtet werden kann und einer intensiven Betreuung durch
die geschulte Mitarbeiter des Osthaus Museums erfordert, ist eine
Terminabsprache zwingend erforderlich.
Für
die Benutzung der Archive gilt die Benutzungsordnung für die Archive im Karl-
Ernst- Osthaus Museum der Stadt Hagen in der jeweils gültigen Fassung.
Die
Gebühren richten sich nach § 13 der Benutzungsordnung der Archive im Karl-
Ernst- Osthaus Museum und werden nach der Maßgabe der „Satzung über die
Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen „ in der jeweils
gültigen Fassung erhoben.
Tarif
zu § 1 Abs. 1 Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
(Verwaltungsgebührensatzung)
B
besonderer Teil Archive:
für
die Bestandsrecherche beträgt die Gebühr je angefangene halbe Stunde 15,00 €
für
Ablichtungen bis zum Format DinA4 werden je Seite 0,10 €/ im Format DinA3
0,20 € erhoben.
