Beschlussvorlage - 0791-5/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die ergänzenden Ausführungen zur Konsolidierungsmaßnahme 55.149 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Durch eine vertretbare Reduzierung der Kinderspielplätze sollen Einsparungen bei den Unterhaltungskosten und Erlöse durch Vermarktung von Grundstücken erzielt werden.

Hiermit wird die Zielsetzung verfolgt, die Genehmigung für eine Reinvestition zur Sicherung der Qualität der verbleibenden Spielplätze zu erhalten.

Hierzu wird die Vorlage 0802/2010 in den Beratungsgang gegeben.

 

Begründung

 

1.      Anlass

 

Die Stadt Hagen verfügt zurzeit über 138 Kinderspielplätze, 38 Bolzplätze und 4 Skateranlagen. Diese Kinder- und Jugendflächen sind, um dem Bedarf gerecht zu werden, in unterschiedliche Kategorien eingeteilt:

 

Nachbarschaftsbereich für Kinder bis sechs Jahre (Kinderspielplatz Typ C)

Quartiersbereich für Kinder bis 12 Jahre (Kinderspielplatz Typ B)

Ortsbereich für Kinder ab 12 Jahre (Kinderspielplatz Typ A)

Um die erforderliche Verkehrssicherheit der Flächen zu gewährleisten, müssen kontinuierlich Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten durchgeführt werden.

 

Die finanzielle Situation der Stadt hat bereits seit einigen Jahren zur Folge, dass Investitionen in den Spielplatzbestand nicht erfolgen dürfen. Regelmäßige Grundüberholungen, die sowohl den Spielwert als auch den Buchwert der Spielplätze sichern, mussten daher in den letzten Jahren unterbleiben. Die finanziellen Beschränkungen betreffen ebenfalls die Ersatzbeschaffung defekter Spielgeräte, so dass zunehmend ein schrittweiser Rückbau vorhandener Spielplätze erfolgt.

 

Die Unterhaltungsaufwendungen für Spielplätze können gleichwohl nicht reduziert werden, da regelmäßige Kontrollen, Reinigung, Sandaustausch etc. auch für Spielplätze mit geringem Spielwert erforderlich sind.

Da die durchschnittliche Lebensdauer der Spielgeräte in der Regel mit 15 Jahren anzusetzen ist, führt die Vakanz regelmäßiger Investitionen zu einem Werteverzehr vorhandener kommunaler Infrastruktur. Die Stadt Hagen wird perspektivisch nicht mehr in der Lage sein, Familien kindgerechte Wohnquartiere bereitzustellen.

In Hagen leben nach wie vor Familien mit Kindern aller Alterskategorien. Ein Rückgang der Geburtenrate entbindet die Stadt nicht von der Verpflichtung, Spielflächen zur Verfügung zu stellen.

 

Erforderlich ist daher ein Strategiewechsel, der unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung einen Mindestbestand an Spielplätzen definiert. Durch die Aufgabe von Spielanlagen resultieren Einsparungen im Bereich der Unterhaltungsarbeiten sowie Verkaufserlöse durch Veräußerung geeigneter Grundstücke.

 

Um dem derzeitigen Werteverzehr und dem Verlust an attraktiven Spielflächen zu begegnen, ist mit der Kommunalaufsicht zu verhandeln, dass nachgewiesenen Einsparungen und Erlöse für Investitionen in die verbleibenden Spielflächen genutzt werden kann.

 

2.      Vorgehen

 

Im Rahmen einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wurde zunächst eine Sozial- und Umfeldanalyse der vorhandenen Kinderspielplätze erstellt, um so den Mindestbedarf zu ermitteln.

 

Hierbei wurde vorrangig das Ziel verfolgt, Plätze

  • mit geringerem Spielwert bzw. solche
  • die aufgrund von Umfeldveränderungen nicht mehr zwangsläufig erhalten werden müssen

aufzugeben.

 

Hierdurch sollen Spielplätze, die aufgrund des sozialen Umfeldes notwendig sind, weiterhin auf dem bisherigen Standard bezüglich Ausstattung, Sicherheit und Sauberkeit erhalten und unterhalten werden.

Anhand der Ergebnisse werden Konsequenzen aufgezeigt, insbesondere Einsparungen bzw. Gewinne, die sich durch

  • eingesparte Unterhaltungskosten
  • Ermittlung des Wertes nunmehr anderweitig nutzbarer Flächen
  • Erlöse aus Grundstücksverkäufen

ergeben.

Die Auswahl der zukünftig verzichtbaren Plätze wurde bezirksbezogen sowie unter sorgfältiger Berücksichtigung unterschiedlicher Fragestellungen und Kriterien getroffen:

Welche Priorität hat ein bzw. haben mehrere öffentlich unterhaltene Kinderspielplätze im jeweiligen Einzugsgebiet.

 

Es wurde berücksichtigt, dass gerade in benachteiligten Quartieren/ Wohngebieten der Bedarf an öffentlichen Spiel- und Freiflächen insgesamt größer ist als in privilegierteren Lebensräumen.

 

ð       Soziale Kriterien

-         Anzahl der Kinder bzw. Jugendlichen im Einzugsbereich

-         Anzahl der hilfebedürftigen Familien im Einzugsbereich

-         Entfernung zum nächsten öffentlich nutzbaren Spielplatz bzw. bespielbaren Schulhof

 

ð         Ökonomische Kriterien

-         Marktwert der Flächen

-         Bestehende Zweckbindungen

-         Abschreibungsdaten

-         Gesamtzustand/ "Lebenserwartung"

 

3.      Auswahl der Spielflächen

 

Unter Berücksichtigung der zuvor benannten Vorgehensweise und der Auswahlkriterien empfiehlt die Verwaltung die Aufgabe von 33 Kinderspiel- und 3 Bolzplätzen an 33 Standorten, das entspricht 20 % der derzeitig vorhandenen Spielanlagen.

 

Die aufzugebenden Kinderspiel- und Bolzplätze sind im Einzelnen:

 

BV Mitte:

Kinderspielplatz Düppelstr

Verkauf  kurzfristig

Kinderspielplatz Gehrstr.

Verkauf  kurzfristig

Kinderspielplatz Malmedystr. / Riemerschmidtstr. 

Rückbau kurzfristig,

Verkauf langfristig

Kinderspielplatz Haferkamp

Rückbau kurzfristig,

Verkauf mittelfristig

Kinderspielplatz Weizenkamp (GS Boloh)              

 

Rückbau kurzfristig, Verkauf mittelfristig

Kinderspiel- u. Bolzplatz Haßleyer Str.

Rückbau kurzfristig,

Verkauf mittelfristig

Kinderspielplatz Schultenhardstr. / Hasenlauf

Verkauf kurzfristig

Kinderspielplatz Beethovenstr.

Rückbau kurzfristig

Kinderspielplatz Eickertstr.

Rückbau kurzfristig

Kinderspielplatz Thomasstr

Verkauf kurzfristig

Kinderspielplatz Neumarktstr.

Rückbau kurzfristig

 

BV Eilpe / Dahl

Kinderspielplatz In der Laake

Rückbau kurzfristig

Kinderspielplatz Zum Hohenhof

Verkauf mittelfristig

 

 

BV Hohenlimburg

Kinderspielplatz Brucker Platz

Rückbau kurzfristig

Kinderspielplatz Wuragstr. 

Rückbau kurzfristig

Kinderspielplatz Damaschkeweg 

Rückbau kurzfristig

Kinderspielplatz Herbecker Weg

Rückbau kurzfristig

Kinderspielplatz Harzstr./Ardeyweg

Verkauf mittelfristig.,

Bindefrist bis 2015

Kinderspielplatz Westerwaldweg

Verkauf mittelfrist., Bindefrist bis 2015

Kinderspielplatz Kaiserstr.

Verkauf  langfristig,

Bindefrist bis 2019

Kinderspiel- und Bolzplatz Ostfalenweg  

Verkauf  langfristig

 

BV Nord

Kinderspielplatz Heigarenweg

Verkauf kurzfristig

Kinderspielplatz Am Kolfacker

Verkauf mittelfristig

Kinderspielplatz Marktplatz Boele

Verkauf mittelfristig

Kinderspielplatz Wortherbruchstr.

Verkauf langfristig,

Bindefrist bis 2015

 

BV Haspe

Kinderspielplatz Bremker Weg

Verkauf  kurzfristig

Kinderspielplatz Im Mühlenwert

Rückbau kurzfristig

Kinderspielplatz Büddingwiese

Rückbau kurzfristig

Kinderspielplatz Vollbrinkstr.

Rückbau kurzfristig

Kinderspielplatz Dammstr.

Rückbau kurzfristig

Kinderspielplatz Markanaplatz

Verkauf mittelfristig

Kinderspiel- und Bolzplatz Waldstr.

Verkauf kurzfristig

Kinderspielplatz In der Hülsche                                       

 

Übernahme durch Kleingartenverein

oder Rückbau kurzfristig

Ferner wurde von den bestehenden Spielanlagen der kleine Kinderspielplatz an der Gerhard-Hauptmann-Str. bereits vor einigen Jahren zurückgebaut, weil die vorhandenen, defekten Spielgeräte nicht mehr ersetzt werden konnten. Im Zuge des Ausbaus der Feuerwache in Dahl wird der Kinderspielplatz am Sportplatz Dahl aufgegeben. Dazu wurde bereits im Vorfeld „Am Obergraben“ ein neuer Kinderspielplatz errichtet.

Der Kinderspiel- und Bolzplatz Krambergstr. befindet sich auf dem Grundstück der HGW  und muss aufgegeben werden. Der Rückbau ist kurzfristig zu tätigen.

Im Hinblick auf die Aufgabe der Kinderspielplätze Neumarktstr. und Düppelstr. wurden bereits im Vorfeld die neuen Kinderspielplätze Grabenstr. und Zwischen den Brücken hergestellt.

 

4.      Finanzielle Auswirkungen

 

Von den 33 zur Aufgabe empfohlenen Grundstücken lassen sich 13 Kinderspielplätzen zwar nicht veräußern, aber durch den Rückbau können jährliche Einsparungen in der Unterhaltung erzielt werden. Die Rückbaukosten betragen einmalig 90.000,-- €. Ab dem Folgejahr sind  jährlich 45.000,-- € an Unterhaltungskosten einzusparen.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung lassen sich die Grundstücke von 20 Kinderspielplätzen und 3 Bolzplätzen wirtschaftlich vermarkten. Hierbei wird ein Verkaufsgewinn von 3,646 Mio. € für realisierbar erachtet. Die Grundstücke von 7 Kinderspiel- und 1 Bolzplätzen sind kurzfristig zu vermarkten, da  sie unmittelbar bebaut werden können, die übrigen sind mittel- bis langfristig zu veräußern, da für eine Bebauung die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, bzw. weil die vorhandenen Spielanlagen noch mit einer längeren Zweckbindefrist belegt sind.

 

Bei 4 Spielanlagen, die erst mittel- bis langfristig veräußert werden können, ist zusätzlich ein kurzfristiger Rückbau sinnvoll. Bei Rückbaukosten von 21.000,-- € ist eine jährliche Einsparung an Unterhaltungsmitteln in Höhe von 50.000,-- € in den Folgejahren zu erzielen.

 

Nach Verkauf der Grundstücke reduzieren sich die Unhaltungskosten jährlich insgesamt um weitere 110.000,-- €.

 

Maßnahmen           

einmalige Kosten

einmalige Erlöse

Einsparung p.a.

Rückbau von 13 Kinderspielplätzen  

90.000,-- €

 

45.000,-- €

Rückbau von 4 Kinderspielplätzen vor mittel- bis langfristigem Verkauf der Grundstücke

21.000,-- €

 

50.000,-- €

Verkauf von 20 Grundstücken mit 20 Spiel- und 3 Bolzplätzen

 

3.646.000,-- €

110.000,-- €

Summe

111.000,-- €

3.646.000,-- €

205.000,-- €

 

In den letzten Jahren konnten aus finanziellen Gründen unzureichend und zum Schluss keine Grundüberholungen von Kinderspielplätzen mehr durchgeführt werden. Die meisten Spielanlagen sind bereits abgeschrieben.

Um die verbleibenden 144 Spielanlagen in ihrem Wert zu erhalten, wären neben den normalen Unterhaltungsaufwendungen, die Ersatzbeschaffung von Kinderspielgeräten und die Grundüberholung von mindestens 10 Kinderspielplätzen jährlich erforderlich. Für letzteres sind ohne Personalkosten jährlich rd. 1,2 Mio. pro Jahr erforderlich. Weniger Investitionen bedeuten einen weiteren Werteverzehr der vorhandenen Kinderspielanlagen. Bereits nach rd. 3,5 Jahren sind dann die zuvor benannten zu erzielenden  Erlöse aufgezehrt.

 

5.   Prioritätenliste zur Grundüberholung von Kinderspielplätzen      

Die im Jahr 2002 beschlossene Prioritätenliste zur  Grundüberholung von Kinderspielplätzen konnte nicht abgearbeitet werden, da die erforderlichen Haushaltsmittel gemäß § 81 GO NRW nicht freigegeben werden konnten.

Im Jahr 2005 wurde von der Verwaltung eine überarbeitete Liste vorgelegt, die auf Maßnahmen reduziert war, deren Umsetzung unter Berücksichtigung des § 81 GO NRW realistisch erschien.

Bearbeitungsstand Prioritätenliste 2005

  1. Buschhofstr. /

 

 

     Bolzplatz CVJM        

 

Fertig gestellt - i.R. einer Kinderbeteiligung / Kooperation Jugendrat Mitte,

aufgrund fehlender Eigen-/ Stiftungsmittel des CVJM nicht fertig gestellt

Mitte

  1. Fr.  Harkort Schule / Freifläche unterhalb des Schulgeländes

Fertig gestellt - i.R. einer Kinderbeteiligung/ Kooperation Grundschule Fr. Harkort, 

Haspe

  1. Im Spieck

Fertig gestellt

Hohenlimburg

  1. Hoffnungstal

Fertig gestellt

Eilpe/ Dahl

  1. Drostenhof

Fertig gestellt  aus Mittel des Konjunkturpaketes II– im Rahmen einer Kinderbeteiligung  mit der Pestalozzi-Förderschule.

Hohenlimburg

  1. Vossacker

Fertig gestellt – im Rahmen einer Kinder- und Jugendbeteiligung/  Kooperation HS Vorhalle.

Nord

  1. Düppelstrasse

 

KSP Dreieckstr. wurde als Ersatz für die Düppelstr. Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II fertig gestellt.

Mitte

  1. Pelmkestrasse

 

Keine Fertigstellung mangels Mittelfreigabe

Mitte

  1. Steinplatz

 

Keine Fertigstellung mangels Mittelfreigabe

Haspe

  1. Waldstrasse

 

Keine Fertigstellung mangels Mittelfreigabe

Haspe

 

Aufgrund der ermittelten Bedarfe an öffentlichen Spiel- und Freiflächen für Kinder vor dem Hintergrund der Auswirkungen des demografischen Wandels schlägt die Verwaltung als erste Maßnahmen folgende aktuelle Prioritäten für die Grundüberholung von Kinderspielplätzen vor:

 

Vorschlag Prioritätenliste ab 2011

-         Hochstr.  

-         Heinrichstr.

-         Zur Nieden Str.

-         Seiler Str.

-         Bodelschwinghplatz (Umgestaltung des gesamten Platzes erforderlich; nach Fertigstellung d. Bahnhofshinterfahrung aus Fördermitteln)

-         Pelmkestr.

-         Bolzplatz CVJM in Kooperation mit dem CVJM

Mitte

-         Alter Weg

-         Am Weitblick 

Eilpe/ Dahl

-         Steinplatz

-         Hestert

Haspe

-         Ost/ Ahmer Weg

-         Im Kirchenberg

Hohenlimburg

-         Lönsweg

-         Wielandplatz

-         Dortmunder Str.

 

Nord

 

5.      Weiteres Vorgehen

 

Eine Reduzierung der Spielplätze in Hagen ohne einvernehmliche Strategie zur Sicherstellung der Qualität der verbleibenden Spielflächen wird nicht zu einer zufriedenstellenden Problemlösung führen.

Das Festhalten am jetzigen Spielflächenbestand mit der Folge eines zunehmenden Verlustes von Spielqualitäten in den Wohnquartieren ist ebenfalls nicht zielführend.

 

Der vorgeschlagene Weg stellt daher den Versuch dar, den Erfordernissen der Haushaltssanierung zu entsprechen und gleichzeitig einen Gestaltungsspielraum wieder zu erschließen.

 

Die Zielsetzung, attraktive Kinderspielplätze in Hagen durch eine vertretbare Reduzierung der Quantität zu erreichen, ist nach der Beratung in den Bezirksvertretungen und im Jugendhilfeausschuss auch mit den Jugendräten und Vertretern der freien Träger sowie in den Stadtteilgremien zu kommunizieren.

 

Die möglichst breite Akzeptanz auch in der Bürgerschaft wird für den vorgeschlagenen Weg erforderlich sein.

 

Gleichzeitig bedarf es einer Unterstützung oder Duldung des Vorhabens durch die Zukunftskommission.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage dargestellt.

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Beschlüsse

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17.11.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen zur Konsolidierungsmaßnahme 55.149 HSK Seite 109, die Aufgabe der nachfolgend aufgeführten Kinderspielplätze zu beschliessen:

 

Auswahl der aufzugebenden Spielflächen:                Abstimmungsergebnis:                               

                                                                                    Dafür:       Dagegen:     Enth:

 

Kinderspielplatz Damaschkeweg                                  13                 1

 

Kinderspielplatz Herbecker Weg                                   13                 1

 

Kinderspielplatz Kaiserstraße                                       13                 -                1

(vor Abbau Bedarfsprüfung vorlegen !)

 

Kinderspielplatz Bahnstraße                                         12                2                -

 

Kinderspielplatz Times Busch                                       12                1                1

 

Kinderspielplatz Lennepark                                           12                2                -

(der Teil hinter den Garagen)

 

Kinderspielplatz Wuragstraße  *                                    13                -                1

 

*Dieser Spielplatz kann dann geschlossen werden, wenn ein Spielangebot im Bereich des Königsee-Erlebnispfades durch den Werkhof errichtet wurde. Zuvor ist der Bezirksvertretung eine konkrete Planung des Spielangebotes zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt alle weiteren Hohenlimburger Kinderspielplätze  im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung Hohenlimburg zu erhalten.

 

Die Spielgeräte der aufgegebenen Spielplätze sollen grundsätzlich auf verbleibenden Hohenlimburger Spielplätzen Verwendung finden.

 

 

 

 

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23.11.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Auf den Beschluss über die Vorlage 0791-5E/2010 wird verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Ohne Beschlussfassung

 

 

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24.11.2010 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Es wird auf den Beschluss über die Vorlage 0791-5E/2010 verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung

 

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24.11.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Aufgabe der in der Vorlage aufgeführten Spielplätze wird mit folgenden

     Änderungen beschlossen

 

-          Der Spielplatz am Boeler Markt soll bestehen bleiben. Die Verwaltung wird

      gebeten, zu prüfen, ob die Spielplätze an der Dortmunder Straße / Posener

      Straße und ggf. Danziger Straße aufgegeben werden können.

 

-          Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, welche Fläche für die Veräußerung des Spielplatzes Worterbruchstraße in Frage kommt und ob der Ablauf der Bindefrist für den Spielplatz schon zu einem früheren Zeitpunkt erreicht werden kann.

 

2.   Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt, mit der Kommunalaufsicht für die nächsten Jahre einen finanziellen Handlungsrahmen für die Erneuerung der verbleibenden Spielplätze auszuhandeln.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

 

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25.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - zurückgezogen

Erweitern

02.12.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

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16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen