Beschlussvorlage - 0791-5/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
HSK 2011- Einsparung bei Kinderspielplätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Konsolidierung
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beteiligt:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste; FB20 - Finanzen und Controlling; VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur; FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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16.12.2010
| |||
|
●
Erledigt
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|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
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17.11.2010
| |||
|
●
Erledigt
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|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
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23.11.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.11.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.11.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
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25.11.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Vorberatung
|
|
|
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02.12.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Durch eine
vertretbare Reduzierung der Kinderspielplätze sollen Einsparungen bei den
Unterhaltungskosten und Erlöse durch Vermarktung von Grundstücken erzielt
werden.
Hiermit wird die
Zielsetzung verfolgt, die Genehmigung für eine Reinvestition zur Sicherung der
Qualität der verbleibenden Spielplätze zu erhalten.
Hierzu wird die
Vorlage 0802/2010 in den Beratungsgang gegeben.
Begründung
1.
Anlass
Die Stadt Hagen verfügt zurzeit über 138
Kinderspielplätze, 38 Bolzplätze und 4 Skateranlagen. Diese Kinder- und
Jugendflächen sind, um dem Bedarf gerecht zu werden, in unterschiedliche
Kategorien eingeteilt:
Nachbarschaftsbereich für Kinder bis sechs Jahre
(Kinderspielplatz Typ C)
Quartiersbereich für Kinder bis 12 Jahre (Kinderspielplatz
Typ B)
Ortsbereich für Kinder ab 12 Jahre (Kinderspielplatz
Typ A)
Um die erforderliche Verkehrssicherheit der Flächen
zu gewährleisten, müssen kontinuierlich Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten
durchgeführt werden.
Die finanzielle Situation der Stadt hat bereits seit
einigen Jahren zur Folge, dass Investitionen in den Spielplatzbestand nicht
erfolgen dürfen. Regelmäßige Grundüberholungen, die sowohl den Spielwert als
auch den Buchwert der Spielplätze sichern, mussten daher in den letzten Jahren
unterbleiben. Die finanziellen Beschränkungen betreffen ebenfalls die
Ersatzbeschaffung defekter Spielgeräte, so dass zunehmend ein schrittweiser
Rückbau vorhandener Spielplätze erfolgt.
Die Unterhaltungsaufwendungen für Spielplätze können
gleichwohl nicht reduziert werden, da regelmäßige Kontrollen, Reinigung,
Sandaustausch etc. auch für Spielplätze mit geringem Spielwert erforderlich
sind.
Da die durchschnittliche Lebensdauer der Spielgeräte
in der Regel mit 15 Jahren anzusetzen ist, führt die Vakanz regelmäßiger
Investitionen zu einem Werteverzehr vorhandener kommunaler Infrastruktur. Die
Stadt Hagen wird perspektivisch nicht mehr in der Lage sein, Familien
kindgerechte Wohnquartiere bereitzustellen.
In Hagen leben nach wie vor Familien mit Kindern aller
Alterskategorien. Ein Rückgang der Geburtenrate entbindet die Stadt nicht von
der Verpflichtung, Spielflächen zur Verfügung zu stellen.
Erforderlich ist daher ein Strategiewechsel, der
unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung einen Mindestbestand an
Spielplätzen definiert. Durch die Aufgabe von Spielanlagen resultieren
Einsparungen im Bereich der Unterhaltungsarbeiten sowie Verkaufserlöse durch
Veräußerung geeigneter Grundstücke.
Um dem derzeitigen Werteverzehr und dem Verlust an
attraktiven Spielflächen zu begegnen, ist mit der Kommunalaufsicht zu
verhandeln, dass nachgewiesenen Einsparungen und Erlöse für Investitionen in
die verbleibenden Spielflächen genutzt werden kann.
2.
Vorgehen
Im Rahmen einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe
wurde zunächst eine Sozial- und Umfeldanalyse der vorhandenen Kinderspielplätze
erstellt, um so den Mindestbedarf zu ermitteln.
Hierbei wurde vorrangig das Ziel verfolgt, Plätze
- mit geringerem Spielwert
bzw. solche
- die aufgrund von
Umfeldveränderungen nicht mehr zwangsläufig erhalten werden müssen
aufzugeben.
Hierdurch sollen Spielplätze, die aufgrund des
sozialen Umfeldes notwendig sind, weiterhin auf dem bisherigen Standard
bezüglich Ausstattung, Sicherheit und Sauberkeit erhalten und unterhalten
werden.
Anhand der Ergebnisse werden Konsequenzen aufgezeigt,
insbesondere Einsparungen bzw. Gewinne, die sich durch
- eingesparte
Unterhaltungskosten
- Ermittlung des
Wertes nunmehr anderweitig nutzbarer Flächen
- Erlöse aus
Grundstücksverkäufen
ergeben.
Die Auswahl der zukünftig verzichtbaren Plätze wurde
bezirksbezogen sowie unter sorgfältiger Berücksichtigung unterschiedlicher
Fragestellungen und Kriterien getroffen:
Welche Priorität hat ein bzw. haben mehrere
öffentlich unterhaltene Kinderspielplätze im jeweiligen Einzugsgebiet.
Es wurde berücksichtigt, dass gerade in
benachteiligten Quartieren/ Wohngebieten der Bedarf an öffentlichen Spiel- und
Freiflächen insgesamt größer ist als in privilegierteren Lebensräumen.
ð
Soziale Kriterien
-
Anzahl der Kinder bzw.
Jugendlichen im Einzugsbereich
-
Anzahl der
hilfebedürftigen Familien im Einzugsbereich
-
Entfernung zum nächsten
öffentlich nutzbaren Spielplatz bzw. bespielbaren Schulhof
ð
Ökonomische Kriterien
-
Marktwert der Flächen
-
Bestehende
Zweckbindungen
-
Abschreibungsdaten
-
Gesamtzustand/
"Lebenserwartung"
3.
Auswahl der Spielflächen
Unter Berücksichtigung der zuvor benannten
Vorgehensweise und der Auswahlkriterien empfiehlt die Verwaltung die Aufgabe
von 33 Kinderspiel- und 3 Bolzplätzen an 33 Standorten, das entspricht 20 % der derzeitig vorhandenen Spielanlagen.
Die aufzugebenden Kinderspiel- und Bolzplätze sind im
Einzelnen:
BV
Mitte:
|
Kinderspielplatz Düppelstr |
Verkauf
kurzfristig |
|
Kinderspielplatz Gehrstr. |
Verkauf
kurzfristig |
|
Kinderspielplatz Malmedystr. /
Riemerschmidtstr. |
Rückbau kurzfristig, Verkauf langfristig |
|
Kinderspielplatz Haferkamp |
Rückbau kurzfristig, Verkauf mittelfristig |
|
Kinderspielplatz
Weizenkamp (GS Boloh) |
Rückbau kurzfristig, Verkauf mittelfristig |
|
Kinderspiel- u.
Bolzplatz Haßleyer Str. |
Rückbau kurzfristig, Verkauf mittelfristig |
|
Kinderspielplatz
Schultenhardstr. / Hasenlauf |
Verkauf kurzfristig |
|
Kinderspielplatz
Beethovenstr. |
Rückbau kurzfristig |
|
Kinderspielplatz
Eickertstr. |
Rückbau kurzfristig |
|
Kinderspielplatz
Thomasstr |
Verkauf kurzfristig |
|
Kinderspielplatz
Neumarktstr. |
Rückbau kurzfristig |
BV Eilpe
/ Dahl
|
Kinderspielplatz In der Laake |
Rückbau kurzfristig |
|
Kinderspielplatz Zum Hohenhof |
Verkauf mittelfristig |
BV
Hohenlimburg
|
Kinderspielplatz Brucker Platz |
Rückbau kurzfristig |
|
Kinderspielplatz Wuragstr. |
Rückbau kurzfristig |
|
Kinderspielplatz Damaschkeweg |
Rückbau kurzfristig |
|
Kinderspielplatz Herbecker Weg |
Rückbau kurzfristig |
|
Kinderspielplatz
Harzstr./Ardeyweg |
Verkauf mittelfristig., Bindefrist bis 2015 |
|
Kinderspielplatz
Westerwaldweg |
Verkauf mittelfrist., Bindefrist bis 2015 |
|
Kinderspielplatz Kaiserstr. |
Verkauf
langfristig, Bindefrist bis 2019 |
|
Kinderspiel- und Bolzplatz Ostfalenweg |
Verkauf
langfristig |
BV Nord
|
Kinderspielplatz Heigarenweg |
Verkauf kurzfristig |
|
Kinderspielplatz Am Kolfacker |
Verkauf mittelfristig |
|
Kinderspielplatz Marktplatz Boele |
Verkauf mittelfristig |
|
Kinderspielplatz Wortherbruchstr. |
Verkauf langfristig, Bindefrist bis 2015 |
BV Haspe
|
Kinderspielplatz Bremker Weg |
Verkauf
kurzfristig |
|
Kinderspielplatz Im Mühlenwert |
Rückbau kurzfristig |
|
Kinderspielplatz Büddingwiese |
Rückbau kurzfristig |
|
Kinderspielplatz Vollbrinkstr. |
Rückbau kurzfristig |
|
Kinderspielplatz Dammstr. |
Rückbau kurzfristig |
|
Kinderspielplatz Markanaplatz |
Verkauf mittelfristig |
|
Kinderspiel- und Bolzplatz Waldstr. |
Verkauf kurzfristig |
|
Kinderspielplatz
In der Hülsche |
Übernahme
durch Kleingartenverein oder
Rückbau kurzfristig |
Ferner wurde von den bestehenden Spielanlagen der
kleine Kinderspielplatz an der Gerhard-Hauptmann-Str. bereits vor einigen
Jahren zurückgebaut, weil die vorhandenen, defekten Spielgeräte nicht mehr
ersetzt werden konnten. Im Zuge des Ausbaus der Feuerwache in Dahl wird der
Kinderspielplatz am Sportplatz Dahl aufgegeben. Dazu wurde bereits im Vorfeld
„Am Obergraben“ ein neuer Kinderspielplatz errichtet.
Der Kinderspiel- und Bolzplatz Krambergstr. befindet
sich auf dem Grundstück der HGW und muss
aufgegeben werden. Der Rückbau ist kurzfristig zu tätigen.
Im Hinblick auf die Aufgabe der Kinderspielplätze
Neumarktstr. und Düppelstr. wurden bereits im Vorfeld die neuen
Kinderspielplätze Grabenstr. und Zwischen den Brücken hergestellt.
4.
Finanzielle Auswirkungen
Von den 33 zur Aufgabe empfohlenen Grundstücken
lassen sich 13 Kinderspielplätzen zwar nicht veräußern, aber durch den Rückbau
können jährliche Einsparungen in der Unterhaltung erzielt werden. Die
Rückbaukosten betragen einmalig 90.000,-- €. Ab dem Folgejahr sind jährlich 45.000,-- € an Unterhaltungskosten
einzusparen.
Nach Einschätzung der Verwaltung lassen sich die
Grundstücke von 20 Kinderspielplätzen und 3 Bolzplätzen wirtschaftlich
vermarkten. Hierbei wird ein Verkaufsgewinn von 3,646 Mio. € für
realisierbar erachtet. Die Grundstücke von 7 Kinderspiel- und 1 Bolzplätzen
sind kurzfristig zu vermarkten, da sie
unmittelbar bebaut werden können, die übrigen sind mittel- bis langfristig zu
veräußern, da für eine Bebauung die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden müssen, bzw. weil die vorhandenen Spielanlagen noch mit einer
längeren Zweckbindefrist belegt sind.
Bei 4 Spielanlagen, die erst mittel- bis langfristig
veräußert werden können, ist zusätzlich ein kurzfristiger Rückbau sinnvoll. Bei
Rückbaukosten von 21.000,-- € ist eine jährliche Einsparung an
Unterhaltungsmitteln in Höhe von 50.000,-- € in den Folgejahren zu
erzielen.
Nach Verkauf der Grundstücke reduzieren sich die
Unhaltungskosten jährlich insgesamt um weitere 110.000,-- €.
|
Maßnahmen |
einmalige Kosten |
einmalige Erlöse |
Einsparung p.a. |
|
Rückbau von 13 Kinderspielplätzen |
90.000,-- € |
|
45.000,-- € |
|
Rückbau von 4 Kinderspielplätzen vor mittel- bis
langfristigem Verkauf der Grundstücke |
21.000,-- € |
|
50.000,-- € |
|
Verkauf von 20 Grundstücken mit 20 Spiel- und 3
Bolzplätzen |
|
3.646.000,-- € |
110.000,-- € |
|
Summe |
111.000,--
€ |
3.646.000,--
€ |
205.000,--
€ |
In den letzten Jahren konnten aus finanziellen
Gründen unzureichend und zum Schluss keine Grundüberholungen von
Kinderspielplätzen mehr durchgeführt werden. Die meisten Spielanlagen sind
bereits abgeschrieben.
Um die verbleibenden 144 Spielanlagen in ihrem Wert
zu erhalten, wären neben den normalen Unterhaltungsaufwendungen, die
Ersatzbeschaffung von Kinderspielgeräten und die Grundüberholung von mindestens
10 Kinderspielplätzen jährlich erforderlich. Für letzteres sind ohne
Personalkosten jährlich rd. 1,2 Mio. pro Jahr erforderlich. Weniger
Investitionen bedeuten einen weiteren Werteverzehr der vorhandenen
Kinderspielanlagen. Bereits nach rd. 3,5 Jahren sind dann die zuvor benannten
zu erzielenden Erlöse aufgezehrt.
5. Prioritätenliste zur Grundüberholung von
Kinderspielplätzen
Die im Jahr 2002
beschlossene Prioritätenliste zur
Grundüberholung von Kinderspielplätzen konnte nicht abgearbeitet werden,
da die erforderlichen Haushaltsmittel gemäß § 81 GO NRW nicht freigegeben
werden konnten.
Im Jahr 2005 wurde von
der Verwaltung eine überarbeitete Liste vorgelegt, die auf Maßnahmen reduziert
war, deren Umsetzung unter Berücksichtigung des § 81 GO NRW realistisch
erschien.
|
Bearbeitungsstand Prioritätenliste 2005 |
||
Bolzplatz |
Fertig gestellt - i.R. einer Kinderbeteiligung /
Kooperation Jugendrat Mitte, aufgrund fehlender Eigen-/ Stiftungsmittel des |
Mitte |
|
Fertig gestellt - i.R. einer Kinderbeteiligung/
Kooperation Grundschule Fr. Harkort, |
Haspe |
|
Fertig gestellt |
Hohenlimburg |
|
Fertig gestellt |
Eilpe/
Dahl |
|
Fertig gestellt
aus Mittel des Konjunkturpaketes II– im Rahmen einer
Kinderbeteiligung mit der
Pestalozzi-Förderschule. |
Hohenlimburg |
|
Fertig gestellt – im Rahmen einer Kinder- und
Jugendbeteiligung/ Kooperation HS
Vorhalle. |
Nord |
|
KSP Dreieckstr. wurde als Ersatz für die Düppelstr.
Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II fertig gestellt. |
Mitte |
|
Keine Fertigstellung mangels Mittelfreigabe |
Mitte |
|
Keine Fertigstellung mangels Mittelfreigabe |
Haspe |
|
Keine Fertigstellung mangels Mittelfreigabe |
Haspe |
Aufgrund der ermittelten Bedarfe an öffentlichen
Spiel- und Freiflächen für Kinder vor dem Hintergrund der Auswirkungen des
demografischen Wandels schlägt die Verwaltung als erste Maßnahmen folgende
aktuelle Prioritäten für die Grundüberholung von Kinderspielplätzen vor:
|
Vorschlag
Prioritätenliste ab 2011 |
|
|
-
Hochstr. -
Heinrichstr. -
Zur Nieden Str. -
Seiler Str. -
Bodelschwinghplatz (Umgestaltung des gesamten Platzes
erforderlich; nach Fertigstellung d. Bahnhofshinterfahrung aus Fördermitteln) -
Pelmkestr. -
Bolzplatz |
Mitte |
|
-
Alter Weg -
Am Weitblick |
Eilpe/
Dahl |
|
-
Steinplatz -
Hestert |
Haspe |
|
-
Ost/ Ahmer Weg -
Im Kirchenberg |
Hohenlimburg |
|
-
Lönsweg -
Wielandplatz -
Dortmunder Str. |
Nord |
5.
Weiteres Vorgehen
Eine Reduzierung der Spielplätze in Hagen
ohne einvernehmliche Strategie zur Sicherstellung der Qualität der
verbleibenden Spielflächen wird nicht zu einer zufriedenstellenden
Problemlösung führen.
Das Festhalten am jetzigen
Spielflächenbestand mit der Folge eines zunehmenden Verlustes von
Spielqualitäten in den Wohnquartieren ist ebenfalls nicht zielführend.
Der vorgeschlagene Weg stellt daher den
Versuch dar, den Erfordernissen der Haushaltssanierung zu entsprechen und
gleichzeitig einen Gestaltungsspielraum wieder zu erschließen.
Die Zielsetzung, attraktive
Kinderspielplätze in Hagen durch eine vertretbare Reduzierung der Quantität zu
erreichen, ist nach der Beratung in den Bezirksvertretungen und im
Jugendhilfeausschuss auch mit den Jugendräten und Vertretern der freien Träger
sowie in den Stadtteilgremien zu kommunizieren.
Die möglichst breite Akzeptanz auch in
der Bürgerschaft wird für den vorgeschlagenen Weg erforderlich sein.
Gleichzeitig bedarf es einer
Unterstützung oder Duldung des Vorhabens durch die Zukunftskommission.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
|
X |
Die
finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage dargestellt. |
|
|
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
|
Maßnahme |
|
|
|
konsumtive
Maßnahme |
|
|
investive
Maßnahme |
|
|
konsumtive
und investive Maßnahme |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
|
Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Produkt: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
|
Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Finanzstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Einzahlung(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Auszahlung
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
4.
Folgekosten:
|
a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand
je Jahr |
€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |

17.11.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen zur Konsolidierungsmaßnahme 55.149 HSK Seite
109, die Aufgabe der nachfolgend aufgeführten Kinderspielplätze zu beschliessen:
Auswahl der aufzugebenden Spielflächen: Abstimmungsergebnis:
Dafür: Dagegen: Enth:
Kinderspielplatz Damaschkeweg 13 1
Kinderspielplatz Herbecker Weg 13 1
Kinderspielplatz Kaiserstraße 13 - 1
(vor Abbau Bedarfsprüfung vorlegen !)
Kinderspielplatz Bahnstraße 12 2 -
Kinderspielplatz Times Busch 12 1 1
Kinderspielplatz Lennepark
12 2 -
(der Teil hinter den Garagen)
Kinderspielplatz Wuragstraße
*
13 - 1
*Dieser Spielplatz kann dann geschlossen werden,
wenn ein Spielangebot im Bereich des Königsee-Erlebnispfades durch den Werkhof
errichtet wurde. Zuvor ist der Bezirksvertretung eine konkrete Planung des
Spielangebotes zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die
Bezirksvertretung empfiehlt alle weiteren Hohenlimburger Kinderspielplätze im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung
Hohenlimburg zu erhalten.
Die
Spielgeräte der aufgegebenen Spielplätze sollen grundsätzlich auf verbleibenden
Hohenlimburger Spielplätzen Verwendung finden.
24.11.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der
Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Aufgabe der in der Vorlage aufgeführten Spielplätze wird mit folgenden
Änderungen beschlossen
- Der Spielplatz am Boeler Markt soll bestehen bleiben. Die Verwaltung wird
gebeten, zu prüfen, ob die Spielplätze an der Dortmunder Straße / Posener
Straße und ggf. Danziger Straße aufgegeben werden können.
- Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, welche Fläche für die Veräußerung des Spielplatzes Worterbruchstraße in Frage kommt und ob der Ablauf der Bindefrist für den Spielplatz schon zu einem früheren Zeitpunkt erreicht werden kann.
2. Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt, mit der Kommunalaufsicht für die nächsten Jahre einen finanziellen Handlungsrahmen für die Erneuerung der verbleibenden Spielplätze auszuhandeln.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
|
Dafür: |
13 |
|
Dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
0 |