Beschlussvorlage - 1028/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebäudereinigung bei der GWH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Ellen Janssen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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01.12.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2010
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Beschlussvorschlag
- Die Gebäudereinigung wird in optimierter Form bei GWH weitergeführt.
- Freie Stellen werden nach Entgeltgruppe 1 des TVöD wiederbesetzt.
- Aushilfen für Krankheits- und Urlaubsvertretungen werden über die städtische G.I.S. zugekauft.
- Die Betriebsleitung berichtet regelmäßig im Betriebsausschuss über die Personalentwicklung, den Krankenstand und die Konsolidierung.
Sachverhalt
Begründung
Die
GWH reinigt derzeit eine Fläche von 526.000 qm in Gebäuden der Stadt Hagen.
Dafür benötigt sie 1.313 Arbeitsstunden pro Tag, die von 330
Teilzeit-Reinigungskräften erbracht werden.
Über
Alters- und sonstige Fluktuation wird bis 2020 die Hälfte der Reinigungskräfte
ausscheiden.

Um
eine belastbare Grundlage für die Entscheidung zu haben, wie zukünftig mit
dieser Situation umgegangen werden soll, wurde die Unternehmensberatung Trust
& Competence Dr. Schulz aus Dortmund beauftragt, die Gebäudereinigung der
GWH auf Wirtschaftlichkeit und Qualität zu untersuchen.
Die
Ergebnisse wurden dem Betriebsausschuss vorgestellt und in den Sitzungen am
7.
Juli und 28. Oktober 2010 beraten.
Herr
Dr. Schulz schreibt zur Beurteilung der
Qualität der Reinigung:
„Alle besichtigten Objekte wiesen einen guten
Zustand bezüglich der Reinigung aus.“
„Betrachtet man die Reinigungshäufigkeit, ist
es verwunderlich, wie hoch der tatsächliche Zustand bezüglich der Reinigung ist.“
„Die verwendeten Reinigungsmittel, -geräte und
-maschinen entsprechen dem Standard des Reinigungsgewerbes.“
„Die Einführung der ergebnisorientierten
Reinigung wird empfohlen.“
Herr
Dr. Schulz zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Reinigung:
„Die Vorgaben der Stadt Hagen bezüglich der
Reinigungsleistungen entsprechen den Marktwerten. Im kommunalen Vergleich
belegt die Stadt Hagen eine Spitzenposition“
„Bezogen auf den heutigen Reinigungsstandard
der Stadt Hagen sind die Optimierungspotentiale hinsichtlich der Leistungswerte
für die Eigenreinigung erschöpft.“
„Die Kalkulationen mit Marktwerten externer
Gebäudereiniger haben ergeben, dass die GWH hinsichtlich der
Std.-Aufwendungen sehr gut aufgestellt
ist. Diese Tatsache führt auch dazu, dass der qm-Preis im Bereich kommunale
Eigenreinigung als ein Spitzenplatz angesehen werden kann.“
Herr
Dr. Schulz ermittelt für die Eigenreinigung bei der GWH einen Stunden-Verrechnungssatz
von 17,32 €, wenn Reinigungskräfte zukünftig in der neuen Entgeltgruppe 1
des TVöD eingestellt werden.
Dabei
wurden die Lasten der Altfälle der Altersteilzeit mit 1,24 Euro pro Std.
berücksichtigt, da diese Kosten auf jeden Fall durch die GWH zu tragen sein
werden. Zusätzliche Altersteilzeiten für Reinigungskräfte können zukünftig nur
noch dann gewährt werden, wenn dies die Stundenverrechnungssätze nicht
belastet, wenn also der Bedarf an Reinigungskräften schneller sinkt als über die
tatsächliche Fluktuation abgebaut werden kann.
Hingegen
würde nach dem Bericht des Unternehmensberaters und auf Grundlage seiner
bundesweiten Ausschreibungsergebnisse
der Zukauf dieser Leistungen am Markt mit 17,50 € pro Stunde zu
kalkulieren sein.
Insofern
ergibt sich tatsächlich auf Grundlage der im aktuellen Tarifvertrag erstmals
enthaltenen Entgeltgruppe 1 ein wirtschaftlicher Vorteil für die
Eigenreinigung. Allerdings ist dafür auch entscheidend, dass die GWH die
Leistungen mehrwertsteuerfrei erbringt und ohne Gewinn kalkuliert.
Auf
Grundlage der dargestellten Fluktuation und der ermittelten
Stundenverrechnungssätze ergibt sich ein Konsolidierungspotential in der
Gebäudereinigung, das bei Neueinstellung in EG1 TVöD in den nächsten 10 Jahren
kontinuierlich auf 1,499 Mio. Euro p.a. steigt, während bei der externen Vergabe
dieser Leistungen bis 2020 ein Potential von 1,468 Mio. Euro p.a. zu erwarten
ist.

Lohnsteigerungen
sind dabei nicht berücksichtigt, es kann aber davon ausgegangen werden, dass
sich die Lohnsteigerungen im TVöD ähnlich verhalten werden wie im Tarif für das
Gebäudereinigerhandwerk.
Da
die GWH nur so viel Reinigungspersonal vorhält wie erforderlich ist, um die
täglich erforderlichen Reinigungsstunden abzudecken, besteht für den
Krankheits- und Urlaubsfall ein Aushilfenbedarf. In seinem Gutachten empfiehlt
Herr Dr. Schulz, Maßnahmen zu ergreifen, um die Aushilfskosten zu senken.
Zum
einen soll dies geschehen, indem verstärkt daran gearbeitet wird, den
Krankenstand in der Gebäudereinigung weiter abzusenken, z. B. durch
vorbeugenden Gesundheitsschutz und begleitende Maßnahmen des Betrieblichen
Wiedereingliederungsmanagements. Der Krankenstand des ersten Halbjahres liegt im
Mittel bei 6,88 % nach den Berechnungskriterien des
Bundesgesundheitsministeriums. Zum Vergleich: Der durchschnittliche
Krankenstand in der öffentlichen Verwaltung lag in 2009 bei 5,4 % (Quelle
AOK-Bundesverband).
Zum
anderen sollen die erforderlichen Aushilfen zukünftig nicht mehr bei der GWH
direkt, sondern bei der städt. G.I.S. beschäftigt werden. Voraussetzung dafür
ist, dass die G.I.S. diese Leistung günstiger erbringen kann als externe
Unternehmen. Die G.I.S. bietet die Leistung für 17,48 € an. Aktuelle, vorliegende
Vergleichsangebote privater Anbieter liegen zwischen 20,83 € und 22,02
€ pro Stunde.
Diese
Wirtschaftlichkeit der Inhouse-Vergabe an die G.I.S. ist jährlich zu
überprüfen, mit aktuellen Marktwerten zu vergleichen und zu belegen.
Des
Weiteren muss die G.I.S. sicherstellen, dass Reinigungsaushilfen, die sich
bewährt haben, jederzeit von GWH auf freie Stellen übernommen werden können und
so unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen der GWH werden.
Die
Betriebsleitung berichtet regelmäßig im Betriebsausschuss über Sachstand zur
optimierten Eigenreinigung, insbes. über die Entwicklung der Konsolidierung,
der Personalfluktuation und des Krankenstandes.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Durch
die Neueinstellung von Reinigungskräften in die Entgeltgruppe 1 des TVöD wird
ein auf der Fluktuation basierendes stetig ansteigendes Konsolidierungspotential
erreicht, das 2020 1,5 Mio. Euro pro Jahr erreichen wird. Der Konsolidierungsprozess
wird sich über diesen Zeitraum hinaus weiter fortsetzen.

16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Gebäudereinigung wird in optimierter Form bei GWH weitergeführt.
- Freie Stellen werden auf Basis der Entgeltgruppe 1 Stufe 2 des TVöD wiederbesetzt.
- Aushilfen für Krankheits- und Urlaubsvertretungen werden über die städtische G.I.S. zugekauft.
- Die Betriebsleitung berichtet regelmäßig im Betriebsausschuss über die Personalentwicklung, den Krankenstand und die Konsolidierung.
- Bei der
Personalbemessung wird die im HSK 2011 geplante Flächenreduzierung
vorausschauend berücksichtigt. Kurz- oder mittelfristig entstehender
Personalbedarf zur Vermeidung von evtl. entstehenden zeitlich begrenzten
Engpässen ist im Rahmen von Zeitverträgen einzustellen.
- Die
Betriebsleitung stellt sicher, dass bei den geplanten Flächenreduzierungen
keine Personalüberhänge aufgebaut werden, die dann wieder durch
personalwirtschaftliche Instrumente wie Altersteilzeit abgebaut werden
müssen.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |