Beschlussvorlage - 1001/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord nimmt die nachfolgend beschriebene Planung zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Trennerlass NRW gibt vor, dass die Einleitungen aus einem Regenwasserkanal in ein Gewässer ab einer bestimmten Verschmutzung zu behandeln sind. Darüber hinaus ist die Einleitungswassermenge auf ein gewässervertragliches Mengenmaß zu reduzieren. Bisher erfolgt bei der Regenwassereinleitung aus der Feithstr. in den Buschbach keine Regenklärung. Die Buschbachteiche werden zur Rückhaltung genutzt. Das bestehende Konzept ist im Rahmen der rechtlich erforderlichen Verlängerung der Einleitungserlaubnis nicht mehr genehmigungsfähig.  Da die Buschbachteiche gemäß Wasserrahmenrichtlinie nicht in einen natürlichen Gewässerverlauf gehören, sollen die Teiche im Rahmen der Neuordnung der Entwässerung beseitigt werden. Die Kosten werden von der SEH getragen.

 

 

 

Begründung

 

Die Buschbachteiche wurden ursprünglich als Klärteiche für das angrenzende Altenheim angelegt. Nachdem das Altenheim an die öffentliche Kanalisation angeschlossen wurde, hat die Stadtentwässerung Hagen die vorhandenen Dämme ertüchtigt und zur Rückhaltung der Niederschlagswassereinleitungen aus Teilen der Feithstr. sowie der Baurothstr. genutzt. Erlaubnisse für Einleitungen nach § 8 WHG (früher § 7 WHG) werden immer befristet. Derzeit steht ein Verlängerungsantrag an. Mit dem Verlängerungsantrag ist immer eine Prüfung der aktuellen technischen und rechtlichen Situation verbunden.

Insbesondere die Einleitung aus der Feithstr. entspricht nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Gem. § 57 WHG müssen Einleitungen sogar dem Stand der Technik genügen. Die derzeitigen Defizite sind wie folgt begründet:

Ü     Die Feithstr. hat ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen (DTV) von mehr als 20.000 Kfz/d. Der sogenannte „Trennerlass“ gibt vor, wann das Niederschlagswasser im Trennsystem vor Einleitung in das Gewässer gereinigt werden muss. Die Behandlungsnotwendigkeit ist  ab einem DTV von mehr als 2000 Kfz/d gegeben und ergibt sich durch eine Belastung mit Kohlenwasserstoffen und partikulär vorliegenden Schwermetallen und organischen Schadstoffen. Auch gelöste Schwermetalle und gelöste organische Schadstoffe sind in geringem Maß zu erwarten.

Ü     Die Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, dass Gewässer in einen natürlichen Zustand zu bringen sind. Die Buschbachteiche widersprechen dieser Anforderung:

·  Veränderung der Fließeigenschaften und der natürlichen Artenzusammensetzung,

·  Erhöhung der Wassertemperatur,

·  Verringerung des Sauerstoffgehalts des Wassers (Eutrophierung),

·  Erhöhung des Nährstoffgehalts im Gewässer unterhalb des Teiches,

·  Faunenverfälschung durch Abwanderung von Fischen,

·  Barriere für bachaufwärts wandernde Tiere.

Ü     Einleitungen in ein Gewässer müssen hydraulisch für das Gewässer verträglich sein. Sogenannter hydraulischer Stress durch ungewöhnlich große Einleitungswassermengen ist wegen der im Gewässer vorkommenden Klein- und Kleinstlebewesen zu vermeiden. Als Bezug wird ein ein- bis zweijähriger Hochwasserabfluss aus einem natürlichen Einzugsgebiet ohne anthropogen verursachte Einleitungen herangezogen. Auf diesen ist die Einleitungswassermenge zu drosseln.

Aus dieser Auflistung folgt, dass das Niederschlagswasser vor Einleitung in den Buschbach zu behandeln und zu drosseln ist:

Die Niederschlagswasserbehandlung wird voraussichtlich über ein Filtersystem erfolgen. Mit diesen Filtersystemen kann ein besserer Reinigungseffekt erzielt werden als mit den bisher üblichen Regenklärbecken. Eine Alternative wären Bodenfilter, die aber einen erheblichen Platzbedarf haben und im Betrieb nicht so einfach zu händeln sind.

Die Umsetzung der Devise „Rückhaltung vor Einleitung“ ist in der Örtlichkeit schwer umzusetzen und würde zusätzliche Flächen beanspruchen. Die „Handlungsanleitung bei punktuellen Misch- und Niederschlagswassereinleitungen für die Ermittlung gewässerstruktureller Maßnahmen“ lässt hier aber Alternativen zu. Das derzeitige Lösungskonzept sieht darauf aufbauend folgendes vor:

Die Buschbachteiche werden abgelassen. Anschließend wird das vorhandene Geländeprofil so modelliert, dass der Buschbach wieder einen natürlichen Verlauf erhält. Parallel zum Buschbach wird eine Mulde errichtet, die sich bei Überschreiten einer vorgegebenen Wassermenge füllt und  nach dem erhöhten Abflussereignis wieder leert. Hierdurch wird eine Eutrophierung mit den negativen Auswirkungen auf die Gewässerökologie vermieden. Ein Konzept aus einer Machbarkeitsstudie ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Forstamt, sowie UWB und ULB haben dieser Vorgehensweise grundsätzlich zugestimmt. Konkrete Anforderungen ergeben sich erst aus den weiteren Planungen.

Für die Ausarbeitung der endgültigen Lösung und nicht zuletzt für das Ermittlung des notwendigen Investitionsvolumens der SEH ist eine Aussage zum Erhalt bzw. zur Aufgabe der Buschbachteiche von ausschlaggebender Bedeutung. Die Bezirksvertretungen sind für diese Vorgabe unabhängig von den noch zu erstellenden Wasserrechtsanträgen mit den damit verbundenen Beteiligungsverfahren gem. § 10 (2) d) der Hauptsatzung der Stadt Hagen für die Ausbauplanung garten-, wasser- und städtebaulicher Maßnahmen außerhalb der Bauleitplanung zuständig. Insofern bittet die SEH hiermit um Zustimmung zur Weiterführung einer Planung, die eine Beseitigung der Buschbachteiche zur Folge hat.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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01.12.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen