Beschlussvorlage - 0670/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Hagen verzichtet auf  den Bahnübergang im Zuge des bestehenden Fuß- und Radweges “Rehsieper Weg”. Sie stimmt der Planung der Deutschen Bahn AG zu, den beschrankten Bahnübergang ersatzlos zu beseitigen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Planungsrecht

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) – Gewerbegebiet zwischen Eugen-Richter-Straße und Rehstraße – ist der Rehsieper Weg als Wegefläche innerhalb einer öffentlichen Grünfläche festgesetzt. Die Festsetzung endet an der Plangebietsgrenze (Eisenbahnstrecke). In der Begründung zum Bebauungsplan wird der Rehsieper Weg als wesentliche Verbindungsachse im Radwegekonzept der Stadt Hagen beschrieben, die durch eine planfreie Führung (Tieflage unter der Bahntrasse) verbessert und ausgebaut werden soll.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 3/91 (459) – Südumgehung Haspe Teil II zwischen Heilig-Geist-Straße und Hördenstraße – wurde eine Ersatzroute für eine Radwege- ( und Fußwege-) Verbindung zwischen dem Bereich Wehringhausen / Kückelhausen und Haspe (Berliner Straße)  planerisch festgesetzt. Die Querung der Bahnstrecke erfolgt danach im Zuge der Südumgehung (Konrad-Adenauer-Ring) über eine Fuß- und Radwegebrücke und –rampe zur Hördenstraße. Außerdem wird die Rehstraße bei ihrem Ausbau mit Radwegen ausgestattet, sodass zwischen Wehringhausen und Haspe zwei planfreie Querungen für den Radverkehr entstehen.

 

Radverkehrsplanung

Für das landesweite Radverkehrsnetz auf dem Stadtgebiet Hagen ergibt sich mit der baulichen Realisierung der Verknüpfung Südumgehung (kombinierter Fuß- und Radweg) und der abgebundenen und damit verkehrsruhigen Hördenstraße eine günstige Radroute zur Berliner Straße und zur Freizeitradroute entlang der Ennepe. Die Ausschilderung der Radverkehrsroute NRW ist mit den ausführenden Büros abgestimmt. 

 

Deutsche Bahn

Die Deutsche Bahn übernimmt nach eigener Aussage alle Kosten für die Schließung des Bahnübergangs Rehsieper Weg. Eine Kostenübernahme für eine planfreie Trassenquerung, wie in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben, ist nicht möglich – auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt. Im übrigen macht die DB deutlich, dass bei einem längeren Verzicht auf eine Querung (Schließung des Bahnübergangs und Option auf spätere Realisierung) die Notwendigkeit eines (planfreien) Überweges nicht mehr zu begründen und nicht mehr genehmigungsfähig sein wird. Die Deutsche Bahn verweist auf die (oben genannten) benachbarten niveaufreien Bahnquerungen Hördenstraße und Rehstraße, die sie für ausreichend hält. 

 

Fazit

Eine Schließung des beschrankten Bahnübergangs Rehsieper Weg ohne Kostenbeteiligung der Stadt Hagen setzt einen förmlichen Verzicht auf die in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/89  formulierten Planungsziele für den Rehsieper Weg voraus.    

 

 

 

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Beschlüsse

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03.11.2004 - Bezirksvertretung Haspe

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14.12.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadt Hagen verzichtet auf  den Bahnübergang im Zuge des bestehenden Fuß- und Radweges “Rehsieper Weg”. Sie stimmt der Planung der Deutschen Bahn AG zu, den beschrankten Bahnübergang ersatzlos zu beseitigen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

1.  Der Lückenschluss der Südumgehung zwischen Rolandstraße und Konrad-Adenau-        

     er-Ring muss erfolgt sein.

2.  Es muss eine baulicher Herrichtung des Radweges in der Verbindung zwischen

     Spiekderstraße und Hördenstraße erfolgt sein.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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16.12.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen