Beschlussvorlage - 0670/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bahnübergang Rehsieper Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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03.11.2004
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.12.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2004
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Sachverhalt
Planungsrecht
Im
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) – Gewerbegebiet zwischen
Eugen-Richter-Straße und Rehstraße – ist der Rehsieper Weg als Wegefläche
innerhalb einer öffentlichen Grünfläche festgesetzt. Die Festsetzung endet an
der Plangebietsgrenze (Eisenbahnstrecke). In der Begründung zum Bebauungsplan
wird der Rehsieper Weg als wesentliche Verbindungsachse im Radwegekonzept der
Stadt Hagen beschrieben, die durch eine planfreie Führung (Tieflage unter der
Bahntrasse) verbessert und ausgebaut werden soll.
Mit
dem Bebauungsplan Nr. 3/91 (459) – Südumgehung Haspe Teil II zwischen
Heilig-Geist-Straße und Hördenstraße – wurde eine Ersatzroute für eine
Radwege- ( und Fußwege-) Verbindung zwischen dem Bereich Wehringhausen /
Kückelhausen und Haspe (Berliner Straße)
planerisch festgesetzt. Die Querung der Bahnstrecke erfolgt danach im
Zuge der Südumgehung (Konrad-Adenauer-Ring) über eine Fuß- und Radwegebrücke
und –rampe zur Hördenstraße. Außerdem wird die Rehstraße bei ihrem Ausbau
mit Radwegen ausgestattet, sodass zwischen Wehringhausen und Haspe zwei
planfreie Querungen für den Radverkehr entstehen.
Radverkehrsplanung
Für
das landesweite Radverkehrsnetz auf dem Stadtgebiet Hagen ergibt sich mit der
baulichen Realisierung der Verknüpfung Südumgehung (kombinierter Fuß- und
Radweg) und der abgebundenen und damit verkehrsruhigen Hördenstraße eine
günstige Radroute zur Berliner Straße und zur Freizeitradroute entlang der
Ennepe. Die Ausschilderung der Radverkehrsroute NRW ist mit den ausführenden
Büros abgestimmt.
Deutsche Bahn
Die
Deutsche Bahn übernimmt nach eigener Aussage alle Kosten für die Schließung des
Bahnübergangs Rehsieper Weg. Eine Kostenübernahme für eine planfreie
Trassenquerung, wie in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben, ist nicht
möglich – auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt. Im übrigen macht die DB
deutlich, dass bei einem längeren Verzicht auf eine Querung (Schließung des
Bahnübergangs und Option auf spätere Realisierung) die Notwendigkeit eines
(planfreien) Überweges nicht mehr zu begründen und nicht mehr genehmigungsfähig
sein wird. Die Deutsche Bahn verweist auf die (oben genannten) benachbarten
niveaufreien Bahnquerungen Hördenstraße und Rehstraße, die sie für ausreichend
hält.
Fazit
Eine
Schließung des beschrankten Bahnübergangs Rehsieper Weg ohne Kostenbeteiligung
der Stadt Hagen setzt einen förmlichen Verzicht auf die in der Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 2/89 formulierten
Planungsziele für den Rehsieper Weg voraus.

14.12.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Stadt Hagen verzichtet auf den Bahnübergang im Zuge des bestehenden Fuß- und Radweges “Rehsieper Weg”. Sie stimmt der Planung der Deutschen Bahn AG zu, den beschrankten Bahnübergang ersatzlos zu beseitigen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Lückenschluss der Südumgehung zwischen Rolandstraße und Konrad-Adenau-
er-Ring muss erfolgt sein.
2. Es muss eine
baulicher Herrichtung des Radweges in der Verbindung zwischen
Spiekderstraße und Hördenstraße erfolgt sein.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |