Beschlussvorlage - 0602/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Wohnhauses für "Selbstbestimmtes Wohnen im Alter", Hilgenland 9-11hier: Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.12.2004
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Sachverhalt
Der Verwaltung liegt eine Planung zur Errichtung eines
Gebäudes auf dem Grundstück Hilgenland 9 vor. Der Bauherr ist die Meier
Familien BR, Hilgenland 5, in 58099 Hagen.
Zur Zeit befindet sich auf dem Grundstück Hilgenland 9,
Gemarkung Boele, Flur 20, Flurstücke 255, eine ungenutzte Freifläche. Das
städtische Grundstück soll geteilt und zum Teil an die o.g. Meier Familien GbR
veräußert werden.
“Die Meier Familien
GbR ist seit langem daran interessiert, das neben ihrer Besitzung Hilgenland
5,7 liegende städtische Grundstück zwecks Bebauung zu erwerben. Frühere
Erwerbswünsche scheiterten, da seinerzeit noch die alternativen
Nutzungsüberlegungen Kindergarten, Seniorentreff bzw. Festhalle im Raum
standen. Die vg. Überlegungen sind inzwischen aufgehoben worden. Das
Planungsziel des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 8/01 – Ortskern
Boele/Hilgenland – sieht jetzt eine Ergänzung der Bebauung vor.”
(Zitat: Dringlichkeitsvorlage vom Amt für Immobilien und
Beteiligungen).
Die zu beurteilende, nördliche Grundstücksfläche beläuft
sich auf 2.045 m² , wovon ca. 780 m² für den neuen Baukörper benötigt werden.
Auf dem Areal sind insgesamt 16 Stellplätze ausgewiesen. Die Erschließung der
geplanten Maßnahme erfolgt über zwei Zufahrten vom Hilgenland zu den
Stellplätzen vor den Gebäuden und einem Fußweg zum Eingang der Baukörper.
Planungsrechtliche Situation:
Flächennutzungsplan
Das Grundstück ist im westlichen Bereich als Wohnbaufläche
und im östlichen als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt.
Bebauungsplan
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Ein Bebauungskonzept für den eingeleiteten Bebauungsplan
Nr.8/01 (535) Teil 2, Ortskern Boele / Hilgenland, liegt vor.
Eine planungsrechtliche Beurteilung muss gemäß § 34 BauGB
erfolgen.
Städtebauliche Situation:
Das Grundstück (Flurstück 255) fügt sich im östlichen und
westlichen Bereich in eine vorhandene Bebauung eine und stellt eine typische
Baulücke dar. Auf dem östlichen Flurstück soll eine dreigeschossige Wohnanlage
entstehen, welche sich, nach hinten versetzt, an die Liegenschaft Hilgenland 7
anlehnt. Der unmittelbar angrenzende, zweigeschossigen Bautrakt auf dem
westlichen Gelände, schließt sich unter Wahrung der Abstandsflächen und durch
eine Grünfuge getrennt, an das Grundstück Hilgenland 13 an. Die geplanten,
vorderen Gebäudefluchten der Neubaumaßnahme, nehmen die hintere Flucht der
vorhandenen Bebauung Hilgenland Nr. 7 auf. In der Strassenabwicklung werden die
geplanten Gebäude durch eine bestehende, ca. 3 Meter hohe Hecke und die
dahinter liegenden Stellplätze vom Strassenkörper getrennt und im östlichen
sowie im westlichen Grundstücksbereich durch bestehende Bäume bzw. durch einen
Grünstreifen von der benachbarten Bebauung abgesetzt. Strassenbegleitend schließt
das geplante Objekt das Bild der Bebauung im Hilgenland und leitet von der
viergeschossigen Baumasse Hilgenland 7 im Osten zu der zweigeschossigen
Wohnbebauung im Westen über. Die zweigeschossige Wohnbebauung setzt sich auf
der gegenüberliegenden nördlichen Straßenseite fort.
Die Fassade des betreuten Wohnzentrums
“Selbstbestimmtes Wohnen im Alter” erhält im mittleren Teil ein
eingeschobenes Giebelgebäude, welches den Eingangsbereich signalisiert. Die
Strassenansicht erhält durch die vorspringenden, dreieckigen Wintergärten eine
vertikale Gliederung. Im Sockelbereich wird durch einen Materialwechsel die
horizontale Unterteilung verstärkt. Die Gebäude erhalten parallel zu Straße ein
aufgesetztes Satteldach, welches im mittleren Teil durch das 90° gedrehte
Eingangsgebäude unterbrochen wird.
Der rückwärtige, südliche Grundstücksbereich soll in der
Außengestaltung parkähnlich angelegt werden und als gemeinschaftlicher
Mietergarten mit Terrasse genutzt werden.
Aufgrund
der Nähe zur geplanten Ortsumgehung und dem geplanten Lebensmittelmarkt wurde
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben. Für
die vorgesehene Bebauung Hilgenland 9-11 hat die schalltechnische Untersuchung
ergeben, dass keine weitgehenden Anforderungen an den Baukörper gestellt
werden, die über bei Neubauten standardmäßigen Bauausführungen hinausgehen.
Zur
geplanten Nutzung schrieb der Antragsteller: “Im Gebäude sollen 15
behindertengerechte Seniorenwohnungen entstehen und 6 Wohneinheiten für
Seniorensingle.
In
Abstimmung mit dem Ministerium für Städtebau- und Wohnen, Kultur und Sport soll
über das Amt für Wohnungswesen der Stadt Hagen ein Pilotprojekt entstehen, daß
das selbstbestimmte Wohnen im Alter sichert. Es handelt sich hier um eine neue
Wohnform mit einem entsprechenden Förderungskonzept. Die Senioren sollen in
gemeinschaftlich zu nutzende Aufenthaltsbereiche die Möglichkeit zur
Kommunikation und zur gemeinschaftsorientierten Selbsthilfe erhalten. Die
Betreuung soll durch einen mobilen Pflegedienst sicher gestellt werden, soweit
dieses erforderlich wird."
Beurteilung:
Der
Standort eignet sich in besonderer weise für die geplante Nutzung, da sich die
erforderliche Infrastruktur in unmittelbarer Nähe befindet. Die geplante
Maßnahme stellt eine Gebäudeabwicklung mit hohem Wiedererkennungswert dar und
dürfte, wie auch zuvor das westlich gelegene sanierte, ehemalige Schulgebäude
“Elisabethhaus” Hilgenland 7, zur Aufwertung des Quartiers
beitragen.
Das
Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung unter
Berücksichtigung der charakteristischen Siedlungsstruktur ein und
berücksichtigt das Entwurfskonzept des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes.
Anlagen

14.12.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss betätigt den Dringlichkeitsbeschluss vom 02.09.2004.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Nord folgenden Beschluss zu fassen:
Das
Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 15
behindertengerechten Seniorenwohnungen und 6 Wohneinheiten für Seniorensingle,
“Selbstbestimmtes Wohnen im Alter”, wird gem. § 36 BauGB in
Verbindung mit § 34 BauGB in der beantragten Form erteilt.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.