Mitteilung - 0833/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Als 4. Bauabschnitt der Südumgehung Haspe erfolgt der Ausbau der Rehstraße in Form der Aufweitung des Straßenquerschnitts mit Anschluss an die B 7 – Wehringhauser Straße. In diesem Zuge muss auch die Eisenbahnüberführung der DB AG über die Rehstraße aufgeweitet werden.

Da die Veranlassung von der Straßenbaumaßnahme ausgeht, trägt gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) die Stadt Hagen die Herstellungskosten der neuen Brücke. Hierüber ist mit der DB AG bereits 2006 eine EKrG-Vereinbarung abgeschlossen worden. Die Kosten wurden seinerzeit von der DB AG mit 2.340.000 EUR netto zzgl. 10% Verwaltungskostenanteil = 2.574.000 EUR veranschlagt.

Lt. § 4, Abs. 2 der EKrG-Vereinbarung muss die Stadt allen Vergaben über 50.000,00 EUR im Vorfeld zustimmen.

 

Ende August 2010 teilte die DB AG nun mit, dass das Ergebnis der Ausschreibungsverfahren für diese Maßnahme zu Mehrkosten von rd. 830.000,00 EUR netto zzgl. 10% Verwaltungskostenanteil = 913.000 EUR führt. Zurückzuführen sei die Kostensteigerung auf gestiegene Marktpreise und erforderliche Oberleitungsarbeiten, die in der EKrG-Vereinbarung nicht berücksichtigt wurden.

Aufgrund des bereits abgestimmten Bauablaufs und für Mitte Oktober genehmigten Sperrzeiten auf der ICE-Strecke Aachen – Kassel sollte die Stadt, hier der FB 66, kurzfristig seine Zustimmung nach § 4, Abs. 2 der EKrG-Vereinbarung geben, da neue Sperrzeiten voraussichtlich frühestens wieder in einem halben Jahr zur Verfügung stehen.

 

Der DB AG wurde daraufhin mitgeteilt, dass die Stadt Hagen für die Herstellungskosten der Maßnahme, auch des Brückenbauwerks, Zuschüsse nach dem GVFG beantragt und bewilligt bekommen hat, und dass der o.a. Kostenerhöhung und damit auch der Erhöhung der Zuschussbewilligung seitens der Bezirksregierung Arnsberg vor Baubeginn zugestimmt werden muss. Dieses Verfahren wird wahrscheinlich nicht innerhalb von 14 Tagen abzuhandeln sein.

 

Die Verwaltung hat umgehend einen Zuschussänderungsantrag erarbeitet, der neben der o.a. Kostenerhöhung durch die DB-Maßnahme auch zusätzlich noch die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes von 16% auf 19% berücksichtigt. Ebenso wurde die im Ursprungsantrag nicht berücksichtigte kreuzungsbedingte Mehrwertsteuer lt. EKrG-Vereinbarung mitaufgenommen.

Die Finanzierung lt. Änderungsantrag sieht folgendermaßen aus:

Gesamtkosten                                                                                        6.105.000,00 EUR

abzgl. Förderung GVFG                                                                          4.084.400,00 EUR

abzgl. Vorteilsausgleich durch DB AG und KAG-Beiträge                        870.000,00 EUR

 

Eigenanteil Stadt Hagen                                                                         1.150.600,00 EUR

 

Der Eigenanteil der Stadt erhöht sich damit um 262.700,00 EUR gegenüber dem Ursprungsantrag.

 

Der Zuschussänderungsantrag wurde am 24.09.2010 an die Bezirksregierung Arnsberg zur Prüfung und Bewilligung übersandt. Es ist davon auszugehen, dass ein entsprechender Bewilligungsbescheid Ende Oktober 2010 bereits vorliegt.

 

Ebenso wurde die DB AG über den Verfahrensstand informiert, sodass auch hier bis Ende Oktober weitere Informationen der DB über den Bauablauf vorliegen werden.

 

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Beschlüsse

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26.10.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte

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03.11.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.11.2010 - Bezirksvertretung Haspe