Mitteilung - 0833/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Südumgehung Haspe, 4. BA - Ausbau Rehstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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26.10.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Anhörung
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03.11.2010
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Geplant
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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24.11.2010
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Sachverhalt
Als 4. Bauabschnitt der Südumgehung
Haspe erfolgt der Ausbau der Rehstraße in Form der Aufweitung des
Straßenquerschnitts mit Anschluss an die B 7 – Wehringhauser Straße. In
diesem Zuge muss auch die Eisenbahnüberführung der DB AG über die Rehstraße
aufgeweitet werden.
Da die Veranlassung von der Straßenbaumaßnahme ausgeht,
trägt gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) die Stadt Hagen die
Herstellungskosten der neuen Brücke. Hierüber ist mit der DB AG bereits 2006
eine EKrG-Vereinbarung abgeschlossen worden. Die Kosten wurden seinerzeit von
der DB AG mit 2.340.000 EUR netto zzgl. 10% Verwaltungskostenanteil = 2.574.000
EUR veranschlagt.
Lt. § 4, Abs. 2 der EKrG-Vereinbarung muss die Stadt allen
Vergaben über 50.000,00 EUR im Vorfeld zustimmen.
Ende August 2010 teilte die DB AG nun mit, dass das Ergebnis
der Ausschreibungsverfahren für diese Maßnahme zu Mehrkosten von rd. 830.000,00
EUR netto zzgl. 10% Verwaltungskostenanteil = 913.000 EUR führt. Zurückzuführen
sei die Kostensteigerung auf gestiegene Marktpreise und erforderliche
Oberleitungsarbeiten, die in der EKrG-Vereinbarung nicht berücksichtigt wurden.
Aufgrund des bereits abgestimmten Bauablaufs und für Mitte
Oktober genehmigten Sperrzeiten auf der ICE-Strecke Aachen – Kassel
sollte die Stadt, hier der FB 66, kurzfristig seine Zustimmung nach § 4, Abs. 2
der EKrG-Vereinbarung geben, da neue Sperrzeiten voraussichtlich frühestens
wieder in einem halben Jahr zur Verfügung stehen.
Der DB AG wurde daraufhin mitgeteilt, dass die Stadt Hagen
für die Herstellungskosten der Maßnahme, auch des Brückenbauwerks, Zuschüsse
nach dem GVFG beantragt und bewilligt bekommen hat, und dass der o.a.
Kostenerhöhung und damit auch der Erhöhung der Zuschussbewilligung seitens der
Bezirksregierung Arnsberg vor Baubeginn zugestimmt werden muss. Dieses
Verfahren wird wahrscheinlich nicht innerhalb von 14 Tagen abzuhandeln sein.
Die Verwaltung hat umgehend einen Zuschussänderungsantrag
erarbeitet, der neben der o.a. Kostenerhöhung durch die DB-Maßnahme auch
zusätzlich noch die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes von 16% auf 19%
berücksichtigt. Ebenso wurde die im Ursprungsantrag nicht berücksichtigte
kreuzungsbedingte Mehrwertsteuer lt. EKrG-Vereinbarung mitaufgenommen.
Die Finanzierung lt. Änderungsantrag sieht folgendermaßen
aus:
Gesamtkosten 6.105.000,00
EUR
abzgl. Förderung GVFG 4.084.400,00
EUR
abzgl. Vorteilsausgleich durch DB AG
und KAG-Beiträge 870.000,00
EUR
Eigenanteil Stadt Hagen 1.150.600,00
EUR
Der Eigenanteil der Stadt erhöht
sich damit um 262.700,00 EUR gegenüber dem Ursprungsantrag.
Der Zuschussänderungsantrag wurde am
24.09.2010 an die Bezirksregierung Arnsberg zur Prüfung und Bewilligung
übersandt. Es ist davon auszugehen, dass ein entsprechender
Bewilligungsbescheid Ende Oktober 2010 bereits vorliegt.
Ebenso wurde die DB AG über den
Verfahrensstand informiert, sodass auch hier bis Ende Oktober weitere
Informationen der DB über den Bauablauf vorliegen werden.
