Berichtsvorlage - 1013/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Verwaltung liegt eine neue Bauvoranfrage zur Bebauung Fleyer Straße 117 (ehem. Grünflächenamt) vor.

 

Begründung

Der ursprünglicher Bauantrag zur Bebauung der ehemaligen städtischen Parzelle, Fleyer Straße 117 von Juni 2010, mit einer großen Eckbebauung ist mehrfach mit dem Architekten, dem Bauherren und der Verwaltung detailliert besprochen worden. In den Terminen sind die rechtlichen Hürden einer Genehmigung nach § 34 BauGB deutlich gemacht worden, die eine derart hohe Ausnutzung des Grundstückes auslöst. Weiterhin wurde der Hinweis des Bauherrn auf Regelungen im Zusammenhang mit dem städtischen Grundstücksverkauf an den Ersterwerber als nicht zutreffend klargestellt. Das Grundstück ist damals seitens der Stadt Hagen nach Ausschreibung gegen Höchstgebot ohne eine Auflage oder ein Versprechen verkauft worden.

 

Der Bauherr und sein Architekt hatten die Gelegenheit, den Bauantrag nachzubessern oder abzumildern. Der Antrag wurde jedoch nicht modifiziert und daher in der Beantragungsfassung der zuständigen Bezirksvertretung Mitte im Zuge der Benehmensherstellung vorgelegt. Das Vorhaben wurde in der Sitzung BV Mitte vom 31.08.2010 sehr kritisch gesehen.

 

In den nachfolgenden Bauberatungen wurden verschiedene Alternativen von Seiten des Architekten vorgelegt und schließlich eine Lösung eingereicht, die sich möglicherweise eingefügt hätte. Dieser Antrag wurde jedoch vom Bauherrn mit Schreiben vom 06.10.2010 zurückgezogen. Parallel wurde durch den Architekten am 27.09.2010 eine neue Bauvoranfrage gestellt.

 

Die neue Bauvoranfrage beinhaltet die Errichtung eines 4-geschossigen Wohngebäudes als Riegelbebauung entlang der Fleyer Straße. Das geplante Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Der Bauvoranfrage wurde am 10.11.2010 ein positiver Vorbescheid erteilt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das Bemühen, das Investitionsvorhaben zu unterstützen, deutlich geworden. Die Verwaltung wird auch weiterhin im Rahmen des rechtlich Zulässigen das Vorhaben unterstützen.

 

 

 

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Beschlüsse

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23.11.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen