Berichtsvorlage - 1013/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauung Fleyer Straße 117
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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23.11.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Verwaltung liegt eine neue Bauvoranfrage zur Bebauung
Fleyer Straße 117 (ehem. Grünflächenamt) vor.
Begründung
Der
ursprünglicher Bauantrag zur Bebauung der ehemaligen städtischen Parzelle,
Fleyer Straße 117 von Juni 2010, mit einer großen Eckbebauung ist mehrfach mit
dem Architekten, dem Bauherren und der Verwaltung detailliert besprochen
worden. In den Terminen sind die rechtlichen Hürden einer Genehmigung nach § 34
BauGB deutlich gemacht worden, die eine derart hohe Ausnutzung des Grundstückes
auslöst. Weiterhin wurde der Hinweis des Bauherrn auf Regelungen im
Zusammenhang mit dem städtischen Grundstücksverkauf an den Ersterwerber als
nicht zutreffend klargestellt. Das Grundstück ist damals seitens der Stadt
Hagen nach Ausschreibung gegen Höchstgebot ohne eine Auflage oder ein
Versprechen verkauft worden.
Der
Bauherr und sein Architekt hatten die Gelegenheit, den Bauantrag nachzubessern
oder abzumildern. Der Antrag wurde jedoch nicht modifiziert und daher in der
Beantragungsfassung der zuständigen Bezirksvertretung Mitte im Zuge der
Benehmensherstellung vorgelegt. Das Vorhaben wurde in der Sitzung BV Mitte vom
31.08.2010 sehr kritisch gesehen.
In
den nachfolgenden Bauberatungen wurden verschiedene Alternativen von Seiten des
Architekten vorgelegt und schließlich eine Lösung eingereicht, die sich
möglicherweise eingefügt hätte. Dieser Antrag wurde jedoch vom Bauherrn mit
Schreiben vom 06.10.2010 zurückgezogen. Parallel wurde durch den Architekten am
27.09.2010 eine neue Bauvoranfrage gestellt.
Die
neue Bauvoranfrage beinhaltet die Errichtung eines 4-geschossigen Wohngebäudes
als Riegelbebauung entlang der Fleyer Straße. Das geplante Bauvorhaben ist
planungsrechtlich zulässig. Der Bauvoranfrage wurde am 10.11.2010 ein positiver
Vorbescheid erteilt.
Aus
Sicht der Verwaltung ist das Bemühen, das Investitionsvorhaben zu unterstützen,
deutlich geworden. Die Verwaltung wird auch weiterhin im Rahmen des rechtlich
Zulässigen das Vorhaben unterstützen.
