Beschlussvorlage - 0982/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.11.2010
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Durch
projektbedingte Umbauten in der Augustastraße soll die Parkraumbewirtschaftung
der Parkzone C angepasst werden. Eine Änderung der bisherigen Grundsätze zur
Parkraumbewirtschaftung ergibt sich hieraus nicht. Der Parkplatz Böhmerstraße/Bergischer
Ring soll von Bewohnern mit Parkausweisen der Parkzonen B und E gebührenfrei
genutzt werden können.
Begründung
1. Augustastraße / Bergstraße
Anlass
Mit
der „Reaktivierung“ des Schwenke-Zentrums und dem daraus folgenden
Umbau der Augustastraße zwischen Bergischem Ring und der Bergstraße entfallen
in der Augustastraße 22 Parkplätze, die mit Parkscheibe (15) bzw. Parkschein
(7) bewirtschaftet werden. Bewohner der Parkzone C mit einem entsprechenden
Parkausweis sind hier von der Gebührenpflicht und der Parkzeitbeschränkung
befreit.
Entlang
der Bergstraße zwischen Augustastraße und Konkordiastraße sind (mit einigen
Ausnahmen auf der nördlichen Straßenseite) ausschließlich Parkplätze für Bewohner
mit Parkausweis („Reines Bewohnerparken“) eingerichtet.
Es
ist zu prüfen und zu entscheiden, wie sich der Fortfall von 22 Parkplätzen in
der Augustastraße auf die Parkraumbilanz – das Verhältnis „Reines
Bewohnerparken“ zu „Kurzzeitparken (gebührenpflichtig)“
– auswirkt und ob eine Anpassung der Bewirtschaftung erfolgen soll.
Varianten
Hierzu
werden drei Planungsvarianten geprüft:
- Es entfallen die 22
Parkplätze in der Augustastraße ohne weitere Konsequenzen.
- In der Bergstraße
werden 15 Parkplätze auf der südlichen Straßenseite von „reinen
Bewohnerparkplätzen“ in gemischte Parkplätze Bewohnerparken/Kurzzeitparken
umgewandelt.
- Auf der städtischen
Fläche im Bereich Augustastraße / Bergischer Ring am Ende der Stichstraße
werden öffentliche Parkplätze hergerichtet (hier standen inzwischen
abgerissene Garagen), die ebenso wie die vorhandenen Parkplätze in der
Stichstraße selbst in die Parkraumbewirtschaftung der Parkzone C
einbezogen werden (Parken mit Parkscheibe, Bewohner frei). Es handelt sich
um insgesamt 6 Parkplätze.
Bilanzierung der
Parkraumbewirtschaftung in der Parkzone C
Nach
der Straßenverkehrsordnung ist es erlaubt, in Parkzonen tagsüber höchstens 50%
der Parkplatzkapazitäten für Bewohner vorzuhalten. Bisherige Erfahrungen zeigen
dabei, dass neben den zu 100% für Bewohner reservierten Parkplätzen bei gemischt
nutzbaren Parklätzen diese im Durchschnitt zu 25% von Bewohnern genutzt werden.
In der Parkzone C wurde danach bisher ein Anteil von durchschnittlich 21,1% aller
Parkplätze für die Bewohner erreicht. Dieses Verhältnis ändert sich in einer zu
vernachlässigen Größenordnung:
In
der Variante 1 auf 21,0%,
in
der Variante 2 auf 19,9%,
in
der Variante 3 auf 20,6%.
Damit
bleiben die Grundsätze der Konzeption zur Parkraumbewirtschaftung in der Zone C
(Verteilerschlüssel) unberührt.
Sonstige Auswirkungen
Durch
den Abbau von 7 bisher mit Parkschein bewirtschafteten Parkplätzen in der
Augustastraße enstehen Einnahmeverluste in Höhe von ca. € 15.000/a. (durchschnittliche Einnahme/Parkautomat in
der Innenstadt) (Variante 1).
Bei einer Bewirtschaftung von 15 bisher reinen Bewohnerparkplätzen in der
Bergstraße würde dieser Einnahmeverlust mehr als kompensiert (Variante 2). Durch die Wiederverwendung
des Parkscheinautomaten Augustastraße entstehen keine Kosten.
Bei
einer Parkscheibenregelung in der Stichstraße Augustastraße entstehen keine
Einnahmen (Variante 3). Die
notwendige Be- und Entschilderung wird aus laufenden Mitteln bestritten.
Die
Umsetzung der Maßnahme erfolgt in enger zeitlicher Verzahnung mit den Umbaumaßnahmen
in der Augustastraße und dem Projekt „Reaktivierung des Schwenke-Zentrums“.
2. Prentzelstraße
In
der Prentzelstraße besteht seit Einrichtung der Parkzone B Anfang der 1990er
Jahre eine Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheinautomat (teilweise
Parkscheibe) und einer Gebührenbefreiung für Bewohner mit Parkausweis. Im Zuge
des Neubaus des Schumacher-Museums und der Inanspruchnahme der Prentzelstraße
durch die Baumaßnahme wurde in 2006 ersatzweise ein Parkstreifen für Bewohner
des nahen Umfelds am Bergischen Ring ausgewiesen. Die Baumaßnahmen sind
inzwischen abgeschlossen, die Parkplätze in der Prentzelstraße stehen damit
Kurzparkern und Bewohnern wieder zur Verfügung.
Allerdings
ist das insgesamt verfügbare Parkplatzangebot durch den Fortfall des
Parkplatzes am heutigen Museums-Standort deutlich reduziert. Der
gebührenpflichtige Parkplatz Böhmerstraße/BergischerRing (24 Plätze mit
Parkscheinautomat) wird nur von wenigen Kurzparkern genutzt und hat erhebliche
Reserven. Er soll deshalb für Bewohner der Parkzonen B und E gebührenfrei
genutzt werden können.
Eine
Überschneidung der Parkplatznachfrage durch Besucher der Kunstmuseen und der
tageszeitlichen Parkplatznachfrage von Bewohnern ist wegen der Öffnungszeiten
der Museen nicht zu erwarten.
Das
Angebot an Bewohnerparkplätzen an der Außenseite des Bergischen Rings (ca. 20
Parkplätze) für die Zeit von 17 – 7 Uhr wurde nicht zurückgenommen und
soll weiter Bestand haben. In der Summe wird das Parkplatzangebot für Bewohner
der Parkzone B (und E) – also auch der Prentzelstraße – gegenüber
den vorherigen Zuständen spürbar verbessert.
Kosten
für die vorgeschlagenen Maßnahmen entstehen nicht. Die erforderliche
Um-/Ausschilderung erfolgt noch in 2010.
Anlage
Parkzonen
Innenstadt
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
|
Maßnahme |
|
|
|
konsumtive
Maßnahme |
|
|
investive
Maßnahme |
|
|
konsumtive
und investive Maßnahme |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
|
Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Produkt: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
|
Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Finanzstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Einzahlung(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Auszahlung
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
4.
Folgekosten:
|
a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand
je Jahr |
€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
