Beschlussvorlage - 0982/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Variante (2) in Verbindung mit der Variante (3) zur Anpassung der Parkraumbewirtschaftung in der Augusta-/Bergstraße wird zugestimmt.

 

  1. Für Bewohner mit Parkausweisen der Parkzonen B und E ist die Nutzung des Parkplatzes Böhmerstraße/Bergischer Ring gebührenfrei.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Durch projektbedingte Umbauten in der Augustastraße soll die Parkraumbewirtschaftung der Parkzone C angepasst werden. Eine Änderung der bisherigen Grundsätze zur Parkraumbewirtschaftung ergibt sich hieraus nicht. Der Parkplatz Böhmerstraße/Bergischer Ring soll von Bewohnern mit Parkausweisen der Parkzonen B und E gebührenfrei genutzt werden können.

 

 

Begründung

 

1. Augustastraße / Bergstraße

 

Anlass

 

Mit der „Reaktivierung“ des Schwenke-Zentrums und dem daraus folgenden Umbau der Augustastraße zwischen Bergischem Ring und der Bergstraße entfallen in der Augustastraße 22 Parkplätze, die mit Parkscheibe (15) bzw. Parkschein (7) bewirtschaftet werden. Bewohner der Parkzone C mit einem entsprechenden Parkausweis sind hier von der Gebührenpflicht und der Parkzeitbeschränkung befreit.

 

Entlang der Bergstraße zwischen Augustastraße und Konkordiastraße sind (mit einigen Ausnahmen auf der nördlichen Straßenseite) ausschließlich Parkplätze für Bewohner mit Parkausweis („Reines Bewohnerparken“) eingerichtet.

 

Es ist zu prüfen und zu entscheiden, wie sich der Fortfall von 22 Parkplätzen in der Augustastraße auf die Parkraumbilanz – das Verhältnis „Reines Bewohnerparken“ zu „Kurzzeitparken (gebührenpflichtig)“ – auswirkt und ob eine Anpassung der Bewirtschaftung erfolgen soll.

 

 

Varianten

 

Hierzu werden drei Planungsvarianten geprüft:

 

  1. Es entfallen die 22 Parkplätze in der Augustastraße ohne weitere Konsequenzen.

 

  1. In der Bergstraße werden 15 Parkplätze auf der südlichen Straßenseite von „reinen Bewohnerparkplätzen“ in gemischte Parkplätze Bewohnerparken/Kurzzeitparken umgewandelt.

 

  1. Auf der städtischen Fläche im Bereich Augustastraße / Bergischer Ring am Ende der Stichstraße werden öffentliche Parkplätze hergerichtet (hier standen inzwischen abgerissene Garagen), die ebenso wie die vorhandenen Parkplätze in der Stichstraße selbst in die Parkraumbewirtschaftung der Parkzone C einbezogen werden (Parken mit Parkscheibe, Bewohner frei). Es handelt sich um insgesamt 6 Parkplätze.

 

 

Bilanzierung der Parkraumbewirtschaftung in der Parkzone C

 

Nach der Straßenverkehrsordnung ist es erlaubt, in Parkzonen tagsüber höchstens 50% der Parkplatzkapazitäten für Bewohner vorzuhalten. Bisherige Erfahrungen zeigen dabei, dass neben den zu 100% für Bewohner reservierten Parkplätzen bei gemischt nutzbaren Parklätzen diese im Durchschnitt zu 25% von Bewohnern genutzt werden. In der Parkzone C wurde danach bisher ein Anteil von durchschnittlich 21,1% aller Parkplätze für die Bewohner erreicht. Dieses Verhältnis ändert sich in einer zu vernachlässigen Größenordnung:

 

In der Variante 1 auf 21,0%,

in der Variante 2 auf 19,9%,

in der Variante 3 auf 20,6%.

 

Damit bleiben die Grundsätze der Konzeption zur Parkraumbewirtschaftung in der Zone C (Verteilerschlüssel) unberührt.

 

 

Sonstige Auswirkungen

 

Durch den Abbau von 7 bisher mit Parkschein bewirtschafteten Parkplätzen in der Augustastraße enstehen Einnahmeverluste in Höhe von ca. € 15.000/a. (durchschnittliche Einnahme/Parkautomat in der Innenstadt) (Variante 1). Bei einer Bewirtschaftung von 15 bisher reinen Bewohnerparkplätzen in der Bergstraße würde dieser Einnahmeverlust mehr als kompensiert (Variante 2). Durch die Wiederverwendung des Parkscheinautomaten Augustastraße entstehen keine Kosten.

 

Bei einer Parkscheibenregelung in der Stichstraße Augustastraße entstehen keine Einnahmen (Variante 3). Die notwendige Be- und Entschilderung wird aus laufenden Mitteln bestritten.

 

 

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in enger zeitlicher Verzahnung mit den Umbaumaßnahmen in der Augustastraße und dem Projekt „Reaktivierung des Schwenke-Zentrums“.

 

 

2. Prentzelstraße

 

In der Prentzelstraße besteht seit Einrichtung der Parkzone B Anfang der 1990er Jahre eine Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheinautomat (teilweise Parkscheibe) und einer Gebührenbefreiung für Bewohner mit Parkausweis. Im Zuge des Neubaus des Schumacher-Museums und der Inanspruchnahme der Prentzelstraße durch die Baumaßnahme wurde in 2006 ersatzweise ein Parkstreifen für Bewohner des nahen Umfelds am Bergischen Ring ausgewiesen. Die Baumaßnahmen sind inzwischen abgeschlossen, die Parkplätze in der Prentzelstraße stehen damit Kurzparkern und Bewohnern wieder zur Verfügung.

 

Allerdings ist das insgesamt verfügbare Parkplatzangebot durch den Fortfall des Parkplatzes am heutigen Museums-Standort deutlich reduziert. Der gebührenpflichtige Parkplatz Böhmerstraße/BergischerRing (24 Plätze mit Parkscheinautomat) wird nur von wenigen Kurzparkern genutzt und hat erhebliche Reserven. Er soll deshalb für Bewohner der Parkzonen B und E gebührenfrei genutzt werden können.

 

Eine Überschneidung der Parkplatznachfrage durch Besucher der Kunstmuseen und der tageszeitlichen Parkplatznachfrage von Bewohnern ist wegen der Öffnungszeiten der Museen nicht zu erwarten.

 

Das Angebot an Bewohnerparkplätzen an der Außenseite des Bergischen Rings (ca. 20 Parkplätze) für die Zeit von 17 – 7 Uhr wurde nicht zurückgenommen und soll weiter Bestand haben. In der Summe wird das Parkplatzangebot für Bewohner der Parkzone B (und E) – also auch der Prentzelstraße – gegenüber den vorherigen Zuständen spürbar verbessert.

 

Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen entstehen nicht. Die erforderliche Um-/Ausschilderung erfolgt noch in 2010.

 

 

Anlage

Parkzonen Innenstadt

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Beschlüsse

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