Beschlussvorlage - 0939/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XIV. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen- Nr. 0939/2010) vom 20.10.2010 ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

 

Realisierungstermin: 01.01.2011

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung ist eine Erhöhung der Gebühren im Haushaltsjahr 2011 für die Abfallentsorgung nicht erforderlich.

 

Neben redaktionellen Änderungen in der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen sind Neuaufnahmen von Behältersystemen in die Gebührensatzung vor zu nehmen.

 

Begründung

 

Neben dem bewährten Rollbehältersystem für die Sammlung von Abfällen wird ein neues Behälter-Unterflur- und Behälter-Halbunterflursystem für die Sammlung von Abfällen eingeführt. Die Systeme sind in die Gebührensatzung mit aufzunehmen.

 

Darüber hinaus wird das bisherige Entgelt für den Vollservice des Altpapierbehälters in Höhe von 30 € pro Jahr und pro Altpapierbehälter aus der Entgeltordnung gestrichen und als Gebühr in gleicher Höhe in die Gebührensatzung unter § 3 Abs. 3 mit aufgenommen. Dies geschieht zur Vereinheitlichung der Heranziehung der Vollserviceleistungen über den Grundbesitzabgabenbescheid.

 

Die Gebührensatzung wird daher wie folgt geändert:

 

§3 - Maßnahmen und Satz der Gebühren

 

(1) a) Als Jahresgebühr werden erhoben für die Rollbehälter mit einem Fassungs-    vermögen von:

      

         60 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =........................................... 192,30

         80 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =............................................256,30 €

       120 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =............................................384,50 €

       240 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =............................................769,00 €

       770 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =.........................................1.727,00 €

     1100 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =.........................................2.467,20 €

 

b) Als Jahresgebühr werden erhoben für die Behälter des Unterflursystems

     mit einem Fassungsvermögen von:

 

      3000 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =........................................6.728,70 €

      4000 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =........................................8.971,50 €

      5000 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =......................................11.214,40 €

    

c)Als Jahresgebühr werden erhoben für die Behälter des Halbunterflursystems mit einem Fassungsvermögen von:

 

       2700 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =................................... ...6.055,80 €

 

(2) Bei mehrmaliger Leerungshäufigkeit pro Woche (770 l-, 1100 l-Restabfallbehälter des Rollsystems, 3000 l-, 4000 l-, 5000 l-Restabfallbehälter des Unterflursystems und 2700 l-Restabfallbehälter des Halbunterflursystems) vervielfacht sich die Gebühr für die Abfallwirtschaft entsprechend. Bei 14täglicher Leerung (§ 15 Abs. 2 der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen) verringert sich die Gebühr nach Absatz 1 um die Hälfte. Die Anträge auf 14tägliche Leerung und auf bis zu dreimalige Leerung pro Woche von 770 l, 1100 l, 2700 l, 3000 l, 4000 l oder 5000 l Gefäßen sind bei der Stadt Hagen - Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) ‑ oder dem Fachbereich Finanzen und Controlling zu stellen.

 

(3) Auf Antrag des Gebührenpflichtigen holen Mitarbeiter der Stadt Hagen ‑ Hagener    Entsorgungsbetrieb (HEB) -Restmüllbehälter und Altpapierbehälter im Sinne des § 4 dieser Satzung -mit Ausnahme des Altpapierbehälters der Größe 1100 l- von dem Grundstück, um sie der Abfallentsorgung zuzuführen und bringen die Behälter nach der Entsorgung wieder zum Grundstück zurück. Das Nähere wird zwischen der Stadt und dem Gebührenpflichtigen vereinbart. Der Antrag nach Satz 1 ist bei der Stadt Hagen ‑ Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) zu stellen. Die Gebühr beträgt pro Jahr und Restabfallbehälter 36,-€, bei 14tägiger Leerung verringert sie sich um die Hälfte.

      Die Gebühr beträgt pro Jahr und Altpapierbehälter 30,-€.

 

 

§4 - Kennzeichnung der Restabfall- und Altpapierbehälter

 

      Die mit einer Größe von 60, 80, 120 und 240 Litern von der HEB - GmbH den

      Anschlusspflichtigen zur Verfügung gestellten Restabfallbehälter und die mit

      einer Größe von 120, 240 und 1100 Litern von der HEB - GmbH den An-

      schlusspflichtigen zur Verfügung gestellten Altpapierbehälter werden mit

      einer Identifikationsnummer versehen.

 

Erläuterung zur Kalkulation (siehe Anlage 1):

 

Zu Zeile 1:

Gemäß § 6 (2) KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Darum und um eine Steigerung bei der Abfallgebühr für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenhaushalt für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 1.170.000 Euro einkalkuliert.

 

Zu Zeile 5,9 und 11:

Die Erträge erhöhen sich insgesamt um 76.521 Euro (6%). Grund hierfür sind steigende Erträge in den Sparten Papiervermarktung (12%), und weiße Ware (25%), die die rückläufigen Erträge in anderen Bereichen auffangen können.

 

Zu Zeile 17 und 18:

Die Veränderung in der Position Abschreibung um 101.505 Euro (234%) und Zinsen um 13.890 Euro (214%) basiert auf der steuerlichen Änderung der Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter.

Bis zum Jahre 2007 konnten diese Wirtschaftsgüter sofort im Jahr der Anschaffung zu 100% abgeschrieben werden. Ab 2008 mussten diese aktiviert werden und über 5 Jahre abgeschrieben werden.

Ab 2010 besteht wieder die alte Regelung der sofortigen Abschreibung. Im Bereich der Abfallsammlung sind hiervon insbesondere die Müllgroßbehälterbeschaffungen betroffen. Durch  den Austausch älterer Behälter ohne Kindersicherung und den Ausbau der Papiersammlung sind insbesondere in 2008 und 2009 vermehrt Behälter beschafft worden.

Durch die steuerliche Umstellung werden deshalb in 2010 sowohl die in 2008 und 2009 beschafften Behälter zu 1/5 weiter abgeschrieben und zusätzlich die Behälterneubeschaffungen voll abgeschrieben.

Hinzu kommt, dass für das neue Unterflursystem ein zusätzlicher Abschreibungsbedarf in Höhe von 25.000 € einkalkuliert wurde.

 

Zu Zeile 29 und 30:

Durch weitere Fortschreibung der verursachungsgerechten Zuordnungen der internen Leistungsverrechnung konnte der gebührenrelevante Anteil bei den Personal- und Sachkosten um 52.997 Euro (19%) und bei der Management- und Produktumlage um 148.538 Euro (49%) reduziert werden, sodass der Gesamtaufwand in der Kalkulation für die Abfallgebühr lediglich um 89.978,53 Euro (+0,5%) steigt .

 

Die Veranlagungsliter sind um 50.000 Liter auf 5.750.000 Liter im Vergleich zum Vorjahr zu reduzieren. (siehe Anlage 2)

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Abfallgebühr

2) Ermittlung des Gebührensatzes

3) Gegenüberstellung der geltenden und geplanten Gebührensätze

 

 

 

XIV. Nachtrag vom                 zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23.12.1992

 

Aufgrund der §§ 7,8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.Dezember 2009 (GV NRW S. 950) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S.394) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am                                 folgenden XIII. Nachtrag beschlossen:

Artikel I

§ 3 erhält folgende Fassung:

 

§3 - Maßnahmen und Satz der Gebühren

 

(1) a)Als Jahresgebühr werden erhoben für die Rollbehälter mit einem Fassungs-    vermögen von:

      

         60 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =........................................... 192,30

         80 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =............................................256,30 €

       120 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =............................................384,50 €

       240 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =............................................769,00 €

       770 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =.........................................1.727,00 €

     1100 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =.........................................2.467,20 €

 

b)Als Jahresgebühr werden erhoben für die Behälter des Unterflursystems

     mit einem Fassungsvermögen von:

 

      3000 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =........................................6.728,70 €

      4000 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =........................................8.971,50 €

      5000 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =......................................11.214,40 €

    

c)Als Jahresgebühr werden erhoben für die Behälter des Halbunterflursystems mit einem Fassungsvermögen von:

 

       2700 l bei wöchentlich einmaliger Leerung =................................... ...6.055,80 €

 

(2) Bei mehrmaliger Leerungshäufigkeit pro Woche (770 l-, 1100 l-Restabfallbehälter des Rollsystems, 3000 l-, 4000 l-, 5000 l-Restabfallbehälter des Unterflursystems und 2700 l-Restabfallbehälter des Halbunterflursystems) vervielfacht sich die Gebühr für die Abfallwirtschaft entsprechend. Bei 14täglicher Leerung (§ 15 Abs. 2 der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen) verringert sich die Gebühr nach Absatz 1 um die Hälfte. Die Anträge auf 14tägliche Leerung und auf bis zu dreimalige Leerung pro Woche von 770 l, 1100 l, 2700 l, 3000 l, 4000 l oder 5000 l Gefäßen sind bei der Stadt Hagen - Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) ‑ oder dem Fachbereich Finanzen und Controlling zu stellen.

 

(3) Auf Antrag des Gebührenpflichtigen holen Mitarbeiter der Stadt Hagen ‑ Hagener    Entsorgungsbetrieb (HEB) -Restmüllbehälter und Altpapierbehälter im Sinne des § 4 dieser Satzung -mit Ausnahme des Altpapierbehälters der Größe 1100 l- von dem Grundstück, um sie der Abfallentsorgung zuzuführen und bringen die Behälter nach der Entsorgung wieder zum Grundstück zurück. Das Nähere wird zwischen der Stadt und dem Gebührenpflichtigen vereinbart. Der Antrag nach Satz 1 ist bei der Stadt Hagen ‑ Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) zu stellen. Die Gebühr beträgt pro Jahr und Restabfallbehälter 36,-€, bei 14tägiger Leerung verringert sie sich um die Hälfte.

      Die Gebühr beträgt pro Jahr und Altpapierbehälter 30,-€.

 

§ 4 erhält folgende Fassung:

 

§4 - Kennzeichnung der Restabfall- und Altpapierbehälter

 

      Die mit einer Größe von 60, 80, 120 und 240 Litern von der HEB - GmbH den

      Anschlusspflichtigen zur Verfügung gestellten Restabfallbehälter und die mit

      einer Größe von 120, 240 und 1100 Litern von der HEB - GmbH den An-

      schlusspflichtigen zur Verfügung gestellten Altpapierbehälter werden mit

      einer Identifikationsnummer versehen.

 

Artikel II

Dieser Nachtrag tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 15370

Bezeichnung:

Abfallsammlung

Produkt:

1537001

Bezeichnung:

Abfallsammlung und -transport

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

432183

18.538.687€

Ertrag (-)

438100

1.170.000€

Aufwand (+)

523500

19.325.472€

ILV Aufwand

 

383.215€

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen