Beschlussvorlage - 0937/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Nachtrag der Entgeltordnung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 14. Dezember 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.11.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung:
Entfällt
Begründung:
Das
bisherige Entgelt für den Vollservice des Altpapierbehälters wird aus Gründen
der Vereinheitlichung der Heranziehung über den Grundbesitzabgabenbescheid in
Form einer Gebühr erhoben. Der Betrag in Höhe von 30,00 Euro pro Abfallbehälter
und Jahr für den Vollservice des Altpapierbehälters ist aus der Entgeltordnung
zu streichen und in gleicher Höhe in die Gebührensatzung für die
Abfallentsorgung aufzunehmen.
Die
Nummerierungen unter Teil C: Sonstige Entgelte haben sich daher verschoben.
I.
Nachtrag zur Entgeltordnung für die Abfallentsorgung vom 18. Dezember 2006
Aufgrund des § 41 Absatz 1
Buchstabe i Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW S. 666/ SGV NRW 2023) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2009 (GV NRW S. 950), in Verbindung mit
§ 24 der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen vom 18. Dezember
2003 in der Fassung des III. Nachtrages hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung
am folgenden I. Nachtrag
der Entgeltordnung für die Abfallentsorgung der Stadt Hagen beschlossen:
Artikel I
Teil C: Sonstige Entgelte
C 1
Restabfallsäcke
Das Entgelt für einen Restabfallsack
beträgt............................................3,30 €
C 2
Häckselfahrzeug
Für den Einsatz
des Grünabfallhäckselfahrzeugs werden pro
angefangene halbe Arbeitsstunde 30,00 berechnet.
C 3
Sonderleerungen gemäß § 15 Abs. 3, 5 und 6 der Abfallwirtschaftssatzung
- Entgelt für
eine Sonderleerung gemäß § 15 Abs. 3 und
Abs. 6 Satz 1 der Abfallwirtschaftssatzung
1/52 der Jahresgebühr
gemäß § 3 Abs. 1 der Gebührensatzung für die
Abfallversorgung
zzgl.
Anfahrtskosten..............................................................................30,00
€
- Entgelt für Nachleerung gemäß § 15
Abs. 5 Satz 2
der
Abfallwirtschaftssatzung.................................................................30,00
€
- Entgelt für Sondergestellung gemäß § 15
Abs. 3 Satz 3 der
Abfallwirtschaftssatzung 1/52 der
Jahresgebühr gemäß § 3 Abs. 1
der Gebührensatzung für die
Abfallversorgung zzgl. Auslieferung
und
Abholung..............................................................................60,00
€
(Pro
Einzelauftrag und max. 5 Restabfallbehälter)
C 4 Entsorgung
nicht ordnungsgemäß zur Abfuhr bereitgestellter Abfälle
Die Kosten für die Sammlung, den Transport, die
Entsorgung und gegebenenfalls die Reinigung der wilden Kippstelle richten sich
nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Der Einsatz von Personal, Fahrzeugen
und technischen Hilfsmitteln sowie die erfasste Abfallmenge sind in einem
Leistungsnachweis zu dokumentieren, der dem Verursacher zusammen mit dem
Entgeltbescheid zuzusenden ist.
Bezeichnung
1/1 Std.
€
Müllwerker
41,69
Kraftfahrer 39,27
Straßenreiniger
37,43
Fahrzeuge
einschließlich Fahrer:
Sperrmüllwagen
65,60
Hausmüllwagen, MGB-Wagen
74,02
Hakenliftfahrzeug 68,54
Lkw bis 3 t Nutzlast
47,77
Lkw mit Ladebühne
53,15
Kehrmaschine
71,73
Streuautomat 97,30
Zu berechnen sind jeweils angefangene
halbe Stunden einschließlich der Fahr- und Entsorgungszeiten.
Sperrmüllentsorgung über Container
Auslieferung und Abholung,
Behältergestellung für 7 Tage.......................100,00 €
zzgl.
Entsorgungskosten...............................................................................135,00
€/t
Diese Entgeltordnung tritt
am 01.Januar 2007 in Kraft.
Artikel II
Der I. Nachtrag
der Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
