Beschlussvorlage - 0791-9/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vorab zur Kenntnis. Separate Beschlussvorlage folgt im Beratungsgang Rat 16.12.2010.

 

1.      Die HVG GmbH übernimmt in einem ersten Schritt das operative Beteiligungscontrolling sämtlicher kommunaler Beteiligungen (einschl.  eigenbetriebsähnliche Einrichtungen und AÖR) der Stadt Hagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages.

2.      Im Fachbereich des Oberbürgermeisters wird aus FB OB-3 (ehemals OB/BC) zur Sicherstellung der Einflussnahme und Kommunikation eine Stabsfunktion „Strategisches Beteiligungscontrolling“ als Schnittstelle zwischen der Stadt Hagen (Politik und Verwaltungsführung) und der HVG GmbH entwickelt.

3.      Die HVG GmbH wird schrittweise möglichst bis zum 31.12.2014 als kommunale Beteiligungsholding (Finanz- und Management-Holding) der Stadt Hagen weiterentwickelt, ohne die Eigenständigkeit der Beteiligungsunternehmen dadurch einzuschränken.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die im Zuge der Neuordnung des Beteiligungs-portfolios notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.

5.      Alle vorgenannten Maßnahmen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Effekte sind integrativer Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Hagen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

HSK 2011:

Optimierung der städtischen Beteiligungsstruktur und Neuaufstellung des  Beteiligungscontrollings bei der Stadt Hagen – Maßnahmenblätter FBOB.001 / PK.1150

 

Begründung

 

Inhaltsverzeichnis

1.      Begründung

1.1.  Zusammenfassende Kernaussagen

1.2.  Beschreibung der Ist-Situation

1.3.  Optimierung des Hagener Beteiligungsportfolios als integrativer Bestandteil des Haushalts-Sicherungskonzeptes

1.3.1.    Übernahme des Beteiligungscontrolling und Professionalisierung durch die HVG

1.3.2.    Gesellschaftsrechtliche und organisatorische Optimierung nach Sparten

1.3.3.    Nutzung von Steuervorteilen

1.3.4.    Realisierung von Synergiepotentialen

1.4.  Übersicht Effekte (ggf. Schätzung Kosten)

2.      Umsetzungsplanung/Zeitplanung

1.      Begründung

1.1.  Zusammenfassende Kernaussagen

Die Stadt Hagen befindet sich seit einigen Jahren aufgrund ihrer katastrophalen Finanzsituation im Nothaushaltsrecht. Die Umsetzung der Ergebnisse der Zukunftskommission in einem Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2011 ff. dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft künftig die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Hagen zu erreichen.

Um ein genehmigungsfähiges HSK aufzustellen, sind Politik, Verwaltung und die städtischen Beteiligungsgesellschaften gleichermaßen aufgefordert, alle Möglichkeiten der wirtschaftlichen Optimierung zu identifizieren und umzusetzen.

Die hier vorgelegte Beschlussvorlage verfolgt das Ziel, erhebliche weitere Einsparpotentiale durch eine Optimierung des städtischen Beteiligungsportfolios zu heben. Sie ist damit ein Bestandteil des HSK der Stadt Hagen. Grundlage ist, dass bereits im Abschlussbericht der Zukunftskommission (April 2009) sowohl die Forderung zur Optimierung der Beteiligungsstruktur der Stadt Hagen formuliert als auch die Verbesserung der Beteiligungssteuerung über kommunale Holdingstrukturen vorgeschlagen wurde. Gemeint ist damit im Wesentlichen, dass ein städtischer Holdingkonzern im Auftrag der Stadt Hagen und unter Wahrung aller politischen Einflussmöglichkeiten der Rates und seiner Gremien die Beteiligungen steuert und ggf. zentrale Infrastrukturdienstleistungen anbietet.

Die Weiterentwicklung der bestehenden städtischen Holding Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) ist insbesondere mit Blick auf die Realisierung von Steuer- und Synergievorteilen sowie der bestehenden Struktur- und Systemvoraussetzungen zur Umsetzung des Holding-Konzeptes geeignet.

 

Die HVG ist aufgrund ihrer heutigen Tätigkeit in der strategischen und operativen Steuerung wesentlicher Beteiligungen in den Sparten Verkehr, Bäder, soziale Einrichtungen und Versorgung am besten in der Lage, zusätzliche Sparten in den Konzern zu integrieren. Für die Integration der G.I.V. und ihrer Töchter in die HVG liegen bereits Ratsbeschlüsse aus 2002 vor, die so nicht umgesetzt wurden.

Unabhängig von dem Zeitpunkt der gesellschaftsrechtlichen Integration städtischer Beteiligungen in die HVG soll diese das Beteiligungscontrolling der städtischen Beteiligungen sowie der Eigenbetriebe und der AöR der Stadt Hagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt übernehmen. Die für diese Aufgabe erforderlichen Managementstrukturen sind bereits voll umfänglich in der HVG vorhanden. In einem ersten Schritt hat die HVG bereits in 2008 die BSH-Gesellschaften in den Konzern integriert und erbringt die kaufmännischen Dienstleistungen für die BSH. Ebenso wurden die Werkhof-Gesellschaften gesellschaftsrechtlich integriert und werden seitdem durch das Controlling der HVG erfolgreich unterstützt.

 

Mit der Weiterentwicklung der HVG zu der zentralen kommunalen Beteiligungsholding der Stadt Hagen wird der bisher eingeschlagene Weg konsequent weiterverfolgt und gleichzeitig die oben dargestellten Forderungen aus Haushaltssicherung und Zukunftskommission umgesetzt.

 

 

 

1.2.  Beschreibung der Ist-Situation

Die Stadt Hagen verfügt aktuell über eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligungen. Davon werden 22 Beteiligungen im Beteiligungsbericht der Stadt Hagen aufgeführt. Aus den Sparten Verkehr, Bäder, soziale Einrichtungen und Versorgung sind bislang 10 Beteiligungen unter dem Dach der HVG angesiedelt.

Das gesamte städtische Beteiligungsportfolio ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

-    die Struktur ist historisch gewachsen und durchgängig noch nicht an einer Spartenlogik orientiert,

-    es bestehen Überkreuz-Beteiligungen von Stadt Hagen sowie städtischen Gesellschaften untereinander,

-    es existiert bislang keine konzerneinheitliche Steuerung,

-    mögliche Steuervorteile werden bislang nicht vollständig genutzt und

-    durch die engere Verzahnung der Gesellschaften realisierbare Synergievorteile sind noch nicht abschließend erschlossen.

Die Vielzahl von Beteiligungen führt in Hagen, wie auch in vielen anderen deutschen Großstädten, zu sinkender Transparenz und zu Problemen bei der zielorientierten Steuerung der Gesellschaften unter politischen wie ökonomischen Gesichtspunkten. Die kommunalrechtliche und -wirtschaftliche Steuerung der Beteiligungen obliegt der Verwaltung der Stadt Hagen. Hier ist das Beteiligungscontrolling (FB OB-3, vorher OB/BC) formal angesiedelt.

Die in den Verwaltungen über Jahrzehnte gewachsenen Organisationsstrukturen werden den modernen Marktgegebenheiten der Beteiligungsunternehmen heute nicht mehr in Gänze gerecht. Gerade vor dem Hintergrund von regulatorischen und wettbewerbsbedingten „Drohpotenzialen“ in den Bereichen Versorgung, Entsorgung und Verkehr sind immer stärker flexible, mit professionellen Systemen ausgestattete Controlling-Einheiten gefragt.

Die insgesamt nicht mehr zukunftsfähige Aufstellung des kommunalen Beteiligungsmanagements und -controlling der Verwaltung bedarf nicht zuletzt aufgrund der Forderungen zur Haushaltssicherung dringend einer Weiterentwicklung.

 

1.3.  Optimierung des Hagener Beteiligungsportfolios als integrativer Bestandteil des Haushalts-Sicherungskonzeptes

 

1.3.1.    Übernahme des Beteiligungscontrollings durch die HVG

Mit Übernahme des operativen Beteiligungscontrollings durch die HVG soll die mit Blick auf die aktuellen und zukünftigen Anforderungen notwendige Weiterentwicklung des Beteiligungscontrollings erfolgen.

Die HVG wird die betriebswirtschaftliche Steuerung übernehmen. Die Schnittstelle zwischen politischer und betriebswirtschaftlicher Steuerung wird auf Seiten der Verwaltung durch die „Stabsstelle strategisches Beteiligungscontrolling“ im Fachbereich des Oberbürgermeisters sichergestellt. Von dort werden die Informationen aus der HVG für den politischen Beratungsprozess und zur Vorbereitung der Entscheidungen des Rates und seiner Ausschüsse aufbereitet und eingespeist.

 

Die Formulierung, Festlegung und Überwachung der strategischen Ziele für die Beteiligungen sowie die Besetzung der Gremien erfolgt wie bisher im Rat der Stadt Hagen und seinen zuständigen Gremien. Deren Entscheidungen werden durch die Stabsstelle vor- aufbereitet und an die HVG übermittelt. Die Zuständigkeiten des Rates bleiben somit  unangetastet.

 

Abb. 1: Grundmodell der strategischen und operativen Beteiligungssteuerung

Die Optimierung von Konzernstandards, Wirtschaftsplanung, Berichtswesen und Analysen werden bei der Weiterentwicklung des operativen Beteiligungscontrollings im Vordergrund stehen.

 

Der „Controlling-Zyklus“ beginnt mit der Ermittlung der strategischen Ziele. Diese Ziele müssen auf der einen Seite mit dem gesamtwirtschaftlichen System der Stadt Hagen abgeglichen und auf der anderen Seite auf die jeweiligen Zielvorgaben der Beteiligungen herunter gebrochen werden. Die Zielvorgaben und -verfolgung durch die Holding fördern die Strategie- und Ergebnistransparenz und lassen eine Steuerung in Bezug auf die Konsequenzen bei Zielerreichung und Nichterreichung zu. Die Kommunikation mit der Stadt Hagen wird über die Schnittstelle der Stabsfunktion „strategisches BC“ sowie die Aufsichtsgremien gewährleistet.

 

Der Planungsprozess zur Umsetzung der operativen Ziele in den Beteiligungsgesellschaften wird ganzheitlich von der HVG koordiniert. Damit wird in der „Trichterfunktion“ die Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit (Konsistenz) im Konzern gewährleistet. Notwendige Hilfestellungen für die Gesellschaften bei der Planung, Steuerung und Kontrolle werden über die HVG geleistet.

 

Die Nachverfolgung der gesetzten Ziele wird über ein einheitliches und zukunftsorientiertes Berichtswesen abgebildet. Dieses Reporting kann neben der Darstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung auch relevante betriebswirtschaftliche bzw. betriebliche Kennzahlen (Kennzahlensysteme) beinhalten. Des Weiteren werden mit Hilfe von unterjährigen Analysen sowohl Chancen als auch Risiken in Bezug auf die Zielerreichung betrachtet.

 

In der betriebswirtschaftlichen Funktion als Berater für das Management wird die HVG die führungs- und steuerungsrelevanten Informationen für die jeweiligen Gremien der Gesellschaften und der Stadt Hagen (Aufsichtsräte, Rat, etc.) im Sinne der Konzern-Einheitlichkeit koordinieren bzw. aufbereiten.

 

Eine Harmonisierung der strategischen und operativen Planung, sowie die standardisierte Berichterstattung führen zu einer Bündelung von know-how im Konzern. Zusätzlich wird unter dem Primat der Wirtschaftlichkeit eine effiziente Nutzung aller IT-Systeme angestrebt.

 

Folgende Aufgaben werden im Wesentlichen durch das Beteiligungscontrolling der HVG erbracht:

 

·        Definition Konzernstandards

·        Koordination und/oder Erstellung Wirtschaftsplanung

·        Zielvorgaben und Zielverfolgung

·        Berichtswesen und Reporting

·        Monatliche Controlling-Gespräche

·        Vorbereitungen und Präsentationen Aufsichtsgremien

 

 

Vorbehaltlich der Prüfung der jeweiligen Mengengerüste führt die Hinzunahme aller aus heutiger Sicht vorgesehenen Gesellschaften zu  einer Kapazitätsanpassung im Beteiligungscontrolling der HVG von zwei bis drei Vollzeitstellen.

 

1.3.2.    Gesellschaftsrechtliche und organisatorische Optimierung nach Sparten

Um die wirtschaftlichen Effekte der Optimierung des Beteiligungsportfolios der Stadt Hagen generieren zu können, ist die schrittweise Eingliederung in den HVG-Konzern vorgesehen.

Im Vorfeld der Übernahme der Beteiligungsgesellschaften durch die HVG ist eine Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse erforderlich und sinnvoll. Zur verbesserten Steuerung sollten Redundanzen und Überkreuz-Beteiligungen zukünftig möglichst vermieden werden.

In einem weiteren Schritt gilt es, insbesondere Querschnittsfunktionen sinnvoll zu bündeln, um organisatorische und kostenmäßige Redundanzen zu vermeiden. Damit einhergehend können sich die operativ tätigen Gesellschaften in ihren Kerngeschäften weiter professionalisieren. Die operative Autonomie der jeweiligen Geschäftsaktivitäten soll im vorgesehenen Holding-Modell erhalten bleiben und eine Effizienzsteigerung in der jeweiligen Leistungserbringung dadurch erzielt werden.

Die neue Struktur der HVG-Holding sieht eine Organisation nach Sparten vor. Aus Sicht der Holding soll die Steuerung der Sparten zukünftig auf Basis von Zielvereinbarungen und deren Erreichung erfolgen.

Darüber hinaus ermöglicht die Bündelung der Gesellschaften unter dem Dach der HVG-Holding (vgl. nachstehendes Organigramm) einen Vergleich mit ähnlich strukturierten Kommunalholdings bspw. im Hinblick auf generelle oder spartenspezifische Kennzahlen.

 

Abb. 2: Künftige Struktur HVG-Konzern

 

1.3.3.    Nutzung von Steuervorteilen

Die Eingliederung von städtischen Beteiligungen in die HVG macht die Nutzung erheblicher Steuervorteile möglich. Insgesamt sind Effekte in der Höhe von ca. 1,9 Mio. € jährlich realisierbar. Die Optimierung ergibt sich dabei insbesondere aus den Bereichen:

·        Kapitalertragsteuer,

·        steuerlicher Querverbund und

·        Körperschaftsteuer.

Heute sind Gewinnausschüttungen an die Stadt Hagen mit einer Kapitalertragsteuer von 15,825% belastet, solange die Beteiligungen im unmittelbaren Hoheitsbereich der Stadt Hagen angesiedelt sind. Werden die Beteiligungen der Stadt Hagen an die HVG gesellschaftsrechtlich angebunden, kann seitens der HVG Kapitalertragsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass bei einer Übertragung der Gesellschaftsanteile der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb von der Stadt Hagen auf die HVG höhere Einnahmen von 18,8 % oder rd. 150 T€ p.a. erzielt werden können. Dieser kapitalertragsteuerliche Effekt würde sich bei allen anderen städtischen Beteiligungen, die Gewinne erwirtschaften und diese ausschütten, analog ergeben.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus einer verbesserten Nutzung des steuerlichen Querverbundes. Grundsätzlich besagt dieser, dass Gewinne aus der Energieversorgung steuermindernd mit Verlusten aus Verkehr (u. a. ÖPNV/Parkhäuser) und Bädern verrechnet werden können. Gewinne von Kapitalgesellschaften, und zwar sowohl Ausschüttungen als auch Thesaurierungen, sind mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet. Die steuerliche Verrechnung von Energiegewinnen mit Verkehrs- und Bäderverlusten kann durch Ergebnisübernahmeverträge bei Kapitalgesellschaften oder durch Einkommenszurechnung bei Personengesellschaften erfolgen.

Daher führt ein Rechtsformwechsel der Ernervie AG zur Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) zur Einsparung von Körperschaftsteuer. Diese Körperschaftsteuerersparnis führt zu einem zusätzlichen Ausschüttungspotential von 23,31%. Der Rechtsform-wechsel der Ernervie führt somit zu einem Mehrergebnis bei der HVG von jährlich über 1,5 Mio. €.

Ebenfalls kann die Lieferung von Fernwärme der HUI als Versorgung im Sinne der Verbundkriterien angesehen werden. Auch hier würde ein Rechtsformwechsel zur Kommanditgesellschaft und einer Übertragung der Anteile auf die HVG aufgrund Köperschaftsteuerersparnis zu einem zusätzlichen Ausschüttungspotential von 23,31% führen. Durchgerechnet kann der Rechtsformwechsel zu einem Mehrergebnis bei der HVG von bis zu 160 T€ pro Jahr führen.

Die Ratsbeschlüsse aus 2002 zur Eingliederung der G.I.V. (Parkhäuser, GIS, HUI und ha.ge.we) in den HVG-Konzern werden in diesem Zusammenhang umgesetzt. Für die Übertragung der Anteile der G.I.V. auf die HVG liegt bereits eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes Hagen zur steuerunschädlichen Integration vor.

 

1.3.4.    Realisierung von Synergiepotentialen

Die Zusammenführung der städtischen Betriebe unter dem Dach der HVG-Holding führt bei entsprechend konsequenter Umsetzung mittelfristig zu spürbaren wirtschaftlichen Effekten. So kann die HVG die erforderlichen kaufmännischen Dienstleistungen und Management-Aufgaben bündeln und realisiert damit auch Synergiepotentiale aus der wirtschaftlichen Führung der Eigengesellschaften und -betriebe.

Durch die übergreifende und einheitliche Steuerung der operativen Aktivitäten wird die Transparenz deutlich gestärkt. Eine weitere Chance besteht darin, Kernkompetenzen zu bündeln und damit evtl. vorhandene Doppelstrukturen in den Querschnittsfunktionen zu reduzieren.

Speziell die Optimierung von Liefer- und Leistungsbeziehungen sind sowohl intern als auch extern zu prüfen. Insbesondere in den folgenden Aufgabenbereichen werden daher Synergieeffekte erwartet:

·        Im Bereich Einkauf können durch die Bündelung der Materialwirtschaft (ggf. bis zur Zentralisierung des Einkaufs) Größeneffekte und damit eine bessere Verhandlungsposition erreicht werden.

·        Die Informationstechnologie bzw. Telekommunikation im HVG-Konzern ist erweiterbar und verfügt über das notwendige Know-how. Sowohl die betrieblichen als auch die kaufmännischen Anwendungen werden von der IT-Abteilung betreut. Auch hier kann eine erweiterte Nutzung zu Kostenvorteilen führen.

·        Im Finanz- und Rechnungswesen kann das zentrale Cash-Management mit der Koordinierung der Finanzströme und des Liquiditätsflusses abgebildet werden. Dies führt zu verbesserten Konditionen und/oder Zinsvorteilen. Darüber hinaus wird die Transparenz über die Finanzerfordernisse aller Holding-Gesellschaften für die Stadt Hagen erhöht.

·        Der Bereich Marketing, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit  profitiert von den „neuen/alten“ Kunden und Märkten. Durch Aufgabenbündelung gleicher Aktivitäten, Produkte und/oder Zielgruppen im Produktplan lassen sich Kosteneinsparungen erzielen. Der gemeinsame Auftritt aller städtischen Beteiligungen quasi als „Multidienstleister für die Lebensqualität in Hagen“ fördert zum einen die Corporate Identity der kommunalen Holding und zum anderen die Wahrnehmung bei den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Kundinnen und Kunden.

·        Das Personalmanagement kann für alle städtischen Gesellschaften eine zentrale Personalentwicklung betreiben, einheitliche Schulungsprogramme entwickeln und damit über Standardisierungsvorteile Kosten senken.

·        Bei der Gebäudebewirtschaftung liegen die Potentiale da, wo Dienstleistungen durch darauf spezialisierte Schwestergesellschaften erbracht werden können, die bisher von Fremddienstleistern bezogen werden. Damit verbleiben die Leistungsbeziehungen im Konzern.

·        Weitere Effekte können sich auch in den Funktionen Steuern, Innenrevision und Recht ergeben, in denen die HVG über Know-how und Kapazitäten verfügt.

Erfahrungsgemäß sind bei der Zusammenführung homogener Geschäfte und Dienstleistungen Synergiepotentiale in der Größenordnung von 5-10% p. a. realisierbar.

Bei dem hier beschriebenen Vorhaben handelt es sich zwar um eine Zusammenführung nicht homogener Geschäftsaktivitäten und Dienstleistungen, gleichwohl ist davon auszugehen, dass im Verwaltungsbereich jeweils gleichartige Aufgaben erbracht werden. Bei einem geschätzten „Overheadanteil“ von rd. 15% der Gesamtpersonalkapazitäten und einem kaufmännisch vorsichtigen Synergiepotential lassen sich rd. 350 T€ einsparen.

Bei Zusammenführung aller Gesellschaften unter dem Dach der HVG beläuft sich der jährliche Materialaufwand insgesamt auf über 100 Mio. €. Bei sehr konservativer Einschätzung des Synergiepotentials von 1% ergibt sich eine jährliche Einsparung von 1,0 Mio. €.

Die oben beschriebenen Bereiche können aus heutiger Sicht jedoch nur grob abgeschätzt werden und bedürfen nach diesem Grundsatzbeschluss einer weiteren Überprüfung im Detail.

 

 

 

 

1.4.  Übersicht Effekte (ggf. Schätzung Kosten)

Zusammenfassend ergeben sich neben den bereits ausführlich beschriebenen qualitativen Verbesserungen auch quantitative Synergien.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachfolgende Übersicht stellt die Potentiale dar:

Effekte

Quantifizierung

in Mio. €

Kapitalertragsteuer HEB

0,2

Rechtsformwechsel Enervie

1,5

Rechtsformwechsel HUI

0,2

Reduzierung „Overhead“

0,4

Reduzierung Materialaufwand

1,0

Summe

3,3

 

Durch die Übernahme des operativen Beteiligungscontrollings durch die HVG entstehen dort voraussichtlich Personal- und personalbedingte Sachkosten in Höhe von 140.000 - 200.000 €.

Der Gesamteffekt in Höhe von 3,1 Mio. € kann im eingeschwungenen Zustand jährlich realisiert werden. Diese Maßnahme ist Bestandteil des HSK 2011 ff. (Maßnahme FBOB.001).

 

Das städtische Beteiligungscontrolling im Fachbereich des Oberbürgermeisters (FB OB-3, ehemals OB/BC) wird mit Übertragung der Controllingaufgaben auf die HVG durch die Stabsstelle strategisches Beteiligungscontrolling abgelöst. Hierdurch können schrittweise Konsolidierungseffekte im Personalkostenbereich in Höhe von bis zu 194.000 € (HSK 2011, Maßnahme PK.1150) gehoben werden.

 

 

2.       Umsetzungsplanung/Zeitplanung

Abb. 3: Entwurf Umsetzungsplanung/Zeitplanung

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5731

Bezeichnung:

sonstige wirtschaftliche Unternehmen

Produkt:

1.57.31.06

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

3.300.000 €

Aufwand (+)

 

200.000 €

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

Durch die Umstrukturierung des Beteiligungscontrollings entfallen bei der Stadt Hagen Personalkosten in Höhe von rund 194.000 €.

 

Die bei der HVG GmbH entstehenden Personal- und personalbedingten Sachkosten für das operative Beteiligungscontrolling können aus den zu erwartenden  Synergieeffekten bereits ab dem Jahr 2011 erwirtschaftet werden.

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Beschlüsse

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25.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen