Beschlussvorlage - 0791-9/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
HSK 2011- Neuordnung Beteiligungsstruktur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Konsolidierung
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beteiligt:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste; FB20 - Finanzen und Controlling; Fachbereich des Oberbürgermeisters; FB11 - Personal und Organisation; HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.12.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.11.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Vorab zur Kenntnis. Separate Beschlussvorlage
folgt im Beratungsgang Rat 16.12.2010.
1.
Die
HVG GmbH übernimmt in einem ersten Schritt das operative
Beteiligungscontrolling sämtlicher kommunaler Beteiligungen (einschl. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen und AÖR)
der Stadt Hagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen eines
Dienstleistungsvertrages.
2.
Im
Fachbereich des Oberbürgermeisters wird aus FB OB-3 (ehemals OB/BC) zur Sicherstellung
der Einflussnahme und Kommunikation eine Stabsfunktion „Strategisches
Beteiligungscontrolling“ als Schnittstelle zwischen der Stadt Hagen
(Politik und Verwaltungsführung) und der HVG GmbH entwickelt.
3.
Die
HVG GmbH wird schrittweise möglichst bis zum 31.12.2014 als kommunale
Beteiligungsholding (Finanz- und Management-Holding) der Stadt Hagen
weiterentwickelt, ohne die Eigenständigkeit der Beteiligungsunternehmen dadurch
einzuschränken.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die im Zuge der Neuordnung des
Beteiligungs-portfolios notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.
5.
Alle
vorgenannten Maßnahmen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Effekte sind
integrativer Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Hagen.
Sachverhalt
Kurzfassung
HSK
2011:
Optimierung
der städtischen Beteiligungsstruktur und Neuaufstellung des Beteiligungscontrollings bei der Stadt Hagen
– Maßnahmenblätter FBOB.001 / PK.1150
Begründung
Inhaltsverzeichnis
1.
Begründung
1.1. Zusammenfassende Kernaussagen
1.2. Beschreibung der Ist-Situation
1.3. Optimierung des Hagener Beteiligungsportfolios als
integrativer Bestandteil des Haushalts-Sicherungskonzeptes
1.3.1. Übernahme des Beteiligungscontrolling und
Professionalisierung durch die HVG
1.3.2. Gesellschaftsrechtliche und organisatorische
Optimierung nach Sparten
1.3.3. Nutzung von Steuervorteilen
1.3.4. Realisierung von Synergiepotentialen
1.4. Übersicht Effekte (ggf. Schätzung Kosten)
2.
Umsetzungsplanung/Zeitplanung
1.
Begründung
1.1.
Zusammenfassende Kernaussagen
Die Stadt Hagen befindet sich seit einigen Jahren
aufgrund ihrer katastrophalen Finanzsituation im Nothaushaltsrecht. Die
Umsetzung der Ergebnisse der Zukunftskommission in einem
Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2011 ff. dient dem Ziel, im Rahmen einer
geordneten Haushaltswirtschaft künftig die dauernde Leistungsfähigkeit der
Stadt Hagen zu erreichen.
Um ein
genehmigungsfähiges HSK aufzustellen, sind Politik, Verwaltung und die
städtischen Beteiligungsgesellschaften gleichermaßen aufgefordert, alle
Möglichkeiten der wirtschaftlichen Optimierung zu identifizieren und
umzusetzen.
Die hier vorgelegte
Beschlussvorlage verfolgt das Ziel, erhebliche weitere Einsparpotentiale durch
eine Optimierung des städtischen Beteiligungsportfolios zu heben. Sie ist damit
ein Bestandteil des HSK der Stadt Hagen. Grundlage ist, dass bereits im
Abschlussbericht der Zukunftskommission (April 2009) sowohl die Forderung zur
Optimierung der Beteiligungsstruktur der Stadt Hagen formuliert als auch die Verbesserung
der Beteiligungssteuerung über kommunale Holdingstrukturen vorgeschlagen wurde.
Gemeint ist damit im Wesentlichen, dass ein städtischer Holdingkonzern im
Auftrag der Stadt Hagen und unter Wahrung aller politischen
Einflussmöglichkeiten der Rates und seiner Gremien die Beteiligungen steuert
und ggf. zentrale Infrastrukturdienstleistungen anbietet.
Die Weiterentwicklung
der bestehenden städtischen Holding Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
(HVG) ist insbesondere mit Blick auf die Realisierung von Steuer- und
Synergievorteilen sowie der bestehenden Struktur- und Systemvoraussetzungen zur
Umsetzung des Holding-Konzeptes geeignet.
Die HVG
ist aufgrund ihrer heutigen Tätigkeit in der strategischen und operativen
Steuerung wesentlicher Beteiligungen in den Sparten Verkehr, Bäder, soziale
Einrichtungen und Versorgung am besten in der Lage, zusätzliche Sparten in den
Konzern zu integrieren. Für die Integration der G.I.V. und ihrer Töchter in die
HVG liegen bereits Ratsbeschlüsse aus 2002 vor, die so nicht umgesetzt wurden.
Unabhängig
von dem Zeitpunkt der gesellschaftsrechtlichen Integration städtischer
Beteiligungen in die HVG soll diese das Beteiligungscontrolling der städtischen
Beteiligungen sowie der Eigenbetriebe und der AöR der Stadt Hagen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt übernehmen. Die für diese Aufgabe erforderlichen Managementstrukturen
sind bereits voll umfänglich in der HVG vorhanden. In einem ersten Schritt hat
die HVG bereits in 2008 die BSH-Gesellschaften in den Konzern integriert und erbringt
die kaufmännischen Dienstleistungen für die BSH. Ebenso wurden die
Werkhof-Gesellschaften gesellschaftsrechtlich integriert und werden seitdem
durch das Controlling der HVG erfolgreich unterstützt.
Mit der
Weiterentwicklung der HVG zu der zentralen kommunalen Beteiligungsholding der
Stadt Hagen wird der bisher eingeschlagene Weg konsequent weiterverfolgt und
gleichzeitig die oben dargestellten Forderungen aus Haushaltssicherung und
Zukunftskommission umgesetzt.
1.2.
Beschreibung der Ist-Situation
Die Stadt Hagen
verfügt aktuell über eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligungen. Davon
werden 22 Beteiligungen im Beteiligungsbericht der Stadt Hagen aufgeführt. Aus
den Sparten Verkehr, Bäder, soziale Einrichtungen und Versorgung sind bislang
10 Beteiligungen unter dem Dach der HVG angesiedelt.
Das gesamte städtische
Beteiligungsportfolio ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
-
die
Struktur ist historisch gewachsen und durchgängig noch nicht an einer
Spartenlogik orientiert,
-
es
bestehen Überkreuz-Beteiligungen von Stadt Hagen sowie städtischen
Gesellschaften untereinander,
-
es
existiert bislang keine konzerneinheitliche Steuerung,
-
mögliche
Steuervorteile werden bislang nicht vollständig genutzt und
-
durch
die engere Verzahnung der Gesellschaften realisierbare Synergievorteile sind
noch nicht abschließend erschlossen.
Die Vielzahl von Beteiligungen führt
in Hagen, wie auch in vielen anderen deutschen Großstädten, zu sinkender
Transparenz und zu Problemen bei der zielorientierten Steuerung der
Gesellschaften unter politischen wie ökonomischen Gesichtspunkten. Die
kommunalrechtliche und -wirtschaftliche Steuerung der Beteiligungen obliegt der
Verwaltung der Stadt Hagen. Hier ist das Beteiligungscontrolling (FB OB-3,
vorher OB/BC) formal angesiedelt.
Die in den Verwaltungen über
Jahrzehnte gewachsenen Organisationsstrukturen werden den modernen
Marktgegebenheiten der Beteiligungsunternehmen heute nicht mehr in Gänze
gerecht. Gerade vor dem Hintergrund von regulatorischen und
wettbewerbsbedingten „Drohpotenzialen“ in den Bereichen Versorgung,
Entsorgung und Verkehr sind immer stärker flexible, mit professionellen
Systemen ausgestattete Controlling-Einheiten gefragt.
Die insgesamt nicht mehr
zukunftsfähige Aufstellung des kommunalen Beteiligungsmanagements und
-controlling der Verwaltung bedarf nicht zuletzt aufgrund der Forderungen zur
Haushaltssicherung dringend einer Weiterentwicklung.
1.3. Optimierung des Hagener Beteiligungsportfolios als integrativer
Bestandteil des Haushalts-Sicherungskonzeptes
1.3.1.
Übernahme des Beteiligungscontrollings durch die HVG
Mit Übernahme des
operativen Beteiligungscontrollings durch die HVG soll die mit Blick auf die
aktuellen und zukünftigen Anforderungen notwendige Weiterentwicklung des
Beteiligungscontrollings erfolgen.
Die HVG
wird die betriebswirtschaftliche Steuerung übernehmen. Die Schnittstelle
zwischen politischer und betriebswirtschaftlicher Steuerung wird auf Seiten der
Verwaltung durch die „Stabsstelle strategisches
Beteiligungscontrolling“ im Fachbereich des Oberbürgermeisters
sichergestellt. Von dort werden die Informationen aus der HVG für den
politischen Beratungsprozess und zur Vorbereitung der Entscheidungen des Rates
und seiner Ausschüsse aufbereitet und eingespeist.
Die Formulierung,
Festlegung und Überwachung der strategischen Ziele für die Beteiligungen sowie
die Besetzung der Gremien erfolgt wie bisher im Rat der Stadt Hagen und seinen
zuständigen Gremien. Deren Entscheidungen werden durch die Stabsstelle vor-
aufbereitet und an die HVG übermittelt. Die Zuständigkeiten des Rates bleiben
somit unangetastet.

Abb. 1: Grundmodell der strategischen und operativen Beteiligungssteuerung
Die
Optimierung von Konzernstandards, Wirtschaftsplanung, Berichtswesen und
Analysen werden bei der Weiterentwicklung des operativen
Beteiligungscontrollings im Vordergrund stehen.
Der
„Controlling-Zyklus“ beginnt mit der Ermittlung der strategischen
Ziele. Diese Ziele müssen auf der einen Seite mit dem gesamtwirtschaftlichen
System der Stadt Hagen abgeglichen und auf der anderen Seite auf die jeweiligen
Zielvorgaben der Beteiligungen herunter gebrochen werden. Die Zielvorgaben und
-verfolgung durch die Holding fördern die Strategie- und Ergebnistransparenz
und lassen eine Steuerung in Bezug auf die Konsequenzen bei Zielerreichung und
Nichterreichung zu. Die Kommunikation mit der Stadt Hagen wird über die
Schnittstelle der Stabsfunktion „strategisches BC“ sowie die
Aufsichtsgremien gewährleistet.
Der
Planungsprozess zur Umsetzung der operativen Ziele in den
Beteiligungsgesellschaften wird ganzheitlich von der HVG koordiniert. Damit
wird in der „Trichterfunktion“ die Einheitlichkeit und
Nachvollziehbarkeit (Konsistenz) im Konzern gewährleistet. Notwendige
Hilfestellungen für die Gesellschaften bei der Planung, Steuerung und Kontrolle
werden über die HVG geleistet.
Die
Nachverfolgung der gesetzten Ziele wird über ein einheitliches und
zukunftsorientiertes Berichtswesen abgebildet. Dieses Reporting kann neben der
Darstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung auch relevante
betriebswirtschaftliche bzw. betriebliche Kennzahlen (Kennzahlensysteme)
beinhalten. Des Weiteren werden mit Hilfe von unterjährigen Analysen sowohl
Chancen als auch Risiken in Bezug auf die Zielerreichung betrachtet.
In der
betriebswirtschaftlichen Funktion als Berater für das Management wird die HVG
die führungs- und steuerungsrelevanten Informationen für die jeweiligen Gremien
der Gesellschaften und der Stadt Hagen (Aufsichtsräte, Rat, etc.) im Sinne der
Konzern-Einheitlichkeit koordinieren bzw. aufbereiten.
Eine
Harmonisierung der strategischen und operativen Planung, sowie die
standardisierte Berichterstattung führen zu einer Bündelung von know-how im
Konzern. Zusätzlich wird unter dem Primat der Wirtschaftlichkeit eine
effiziente Nutzung aller IT-Systeme angestrebt.
Folgende
Aufgaben werden im Wesentlichen durch das Beteiligungscontrolling der HVG
erbracht:
·
Definition
Konzernstandards
·
Koordination
und/oder Erstellung Wirtschaftsplanung
·
Zielvorgaben und
Zielverfolgung
·
Berichtswesen
und Reporting
·
Monatliche
Controlling-Gespräche
·
Vorbereitungen
und Präsentationen Aufsichtsgremien
Vorbehaltlich der
Prüfung der jeweiligen Mengengerüste führt die Hinzunahme aller aus heutiger
Sicht vorgesehenen Gesellschaften zu
einer Kapazitätsanpassung im Beteiligungscontrolling der HVG von zwei
bis drei Vollzeitstellen.
1.3.2.
Gesellschaftsrechtliche und organisatorische
Optimierung nach Sparten
Um die
wirtschaftlichen Effekte der Optimierung des Beteiligungsportfolios der Stadt
Hagen generieren zu können, ist die schrittweise Eingliederung in den
HVG-Konzern vorgesehen.
Im Vorfeld der
Übernahme der Beteiligungsgesellschaften durch die HVG ist eine Neuordnung der
Beteiligungsverhältnisse erforderlich und sinnvoll. Zur verbesserten Steuerung
sollten Redundanzen und Überkreuz-Beteiligungen zukünftig möglichst vermieden
werden.
In einem weiteren
Schritt gilt es, insbesondere Querschnittsfunktionen sinnvoll zu bündeln, um
organisatorische und kostenmäßige Redundanzen zu vermeiden. Damit einhergehend
können sich die operativ tätigen Gesellschaften in ihren Kerngeschäften weiter
professionalisieren. Die operative Autonomie der jeweiligen
Geschäftsaktivitäten soll im vorgesehenen Holding-Modell erhalten bleiben und
eine Effizienzsteigerung in der jeweiligen Leistungserbringung dadurch erzielt
werden.
Die neue Struktur der
HVG-Holding sieht eine Organisation nach Sparten vor. Aus Sicht der Holding
soll die Steuerung der Sparten zukünftig auf Basis von Zielvereinbarungen und
deren Erreichung erfolgen.
Darüber hinaus
ermöglicht die Bündelung der Gesellschaften unter dem Dach der HVG-Holding
(vgl. nachstehendes Organigramm) einen Vergleich mit ähnlich strukturierten
Kommunalholdings bspw. im Hinblick auf generelle oder spartenspezifische
Kennzahlen.

Abb. 2: Künftige Struktur HVG-Konzern
1.3.3.
Nutzung von Steuervorteilen
Die Eingliederung von städtischen Beteiligungen in
die HVG macht die Nutzung erheblicher Steuervorteile möglich. Insgesamt sind
Effekte in der Höhe von ca. 1,9 Mio. € jährlich realisierbar. Die
Optimierung ergibt sich dabei insbesondere aus den Bereichen:
·
Kapitalertragsteuer,
·
steuerlicher
Querverbund und
·
Körperschaftsteuer.
Heute sind Gewinnausschüttungen an die Stadt Hagen
mit einer Kapitalertragsteuer von 15,825% belastet, solange die Beteiligungen
im unmittelbaren Hoheitsbereich der Stadt Hagen angesiedelt sind. Werden die
Beteiligungen der Stadt Hagen an die HVG gesellschaftsrechtlich angebunden,
kann seitens der HVG Kapitalertragsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Dies bedeutet beispielsweise, dass bei einer Übertragung der
Gesellschaftsanteile der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb von der Stadt
Hagen auf die HVG höhere Einnahmen von 18,8 % oder rd. 150 T€ p.a.
erzielt werden können. Dieser kapitalertragsteuerliche Effekt würde sich bei
allen anderen städtischen Beteiligungen, die Gewinne erwirtschaften und diese
ausschütten, analog ergeben.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus einer verbesserten
Nutzung des steuerlichen Querverbundes. Grundsätzlich besagt dieser, dass
Gewinne aus der Energieversorgung steuermindernd mit Verlusten aus Verkehr (u.
a. ÖPNV/Parkhäuser) und Bädern verrechnet werden können. Gewinne von
Kapitalgesellschaften, und zwar sowohl Ausschüttungen als auch Thesaurierungen,
sind mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet. Die steuerliche Verrechnung
von Energiegewinnen mit Verkehrs- und Bäderverlusten kann durch
Ergebnisübernahmeverträge bei Kapitalgesellschaften oder durch
Einkommenszurechnung bei Personengesellschaften erfolgen.
Daher führt ein Rechtsformwechsel der Ernervie AG zur
Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) zur Einsparung von
Körperschaftsteuer. Diese Körperschaftsteuerersparnis führt zu einem zusätzlichen
Ausschüttungspotential von 23,31%. Der Rechtsform-wechsel der Ernervie führt
somit zu einem Mehrergebnis bei der HVG von jährlich über 1,5 Mio. €.
Ebenfalls kann die Lieferung von Fernwärme der HUI
als Versorgung im Sinne der Verbundkriterien angesehen werden. Auch hier würde
ein Rechtsformwechsel zur Kommanditgesellschaft und einer Übertragung der
Anteile auf die HVG aufgrund Köperschaftsteuerersparnis zu einem zusätzlichen
Ausschüttungspotential von 23,31% führen. Durchgerechnet kann der Rechtsformwechsel
zu einem Mehrergebnis bei der HVG von bis zu 160 T€ pro Jahr führen.
Die Ratsbeschlüsse aus 2002 zur Eingliederung der
G.I.V. (Parkhäuser, GIS, HUI und ha.ge.we) in den HVG-Konzern werden in diesem
Zusammenhang umgesetzt. Für die Übertragung der Anteile der G.I.V. auf die HVG
liegt bereits eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes Hagen zur
steuerunschädlichen Integration vor.
1.3.4.
Realisierung von Synergiepotentialen
Die Zusammenführung der städtischen Betriebe unter
dem Dach der HVG-Holding führt bei entsprechend konsequenter Umsetzung
mittelfristig zu spürbaren wirtschaftlichen Effekten. So kann die HVG die
erforderlichen kaufmännischen Dienstleistungen und Management-Aufgaben bündeln
und realisiert damit auch Synergiepotentiale aus der wirtschaftlichen Führung
der Eigengesellschaften und -betriebe.
Durch die übergreifende und einheitliche Steuerung
der operativen Aktivitäten wird die Transparenz deutlich gestärkt. Eine weitere
Chance besteht darin, Kernkompetenzen zu bündeln und damit evtl. vorhandene
Doppelstrukturen in den Querschnittsfunktionen zu reduzieren.
Speziell die Optimierung von Liefer- und
Leistungsbeziehungen sind sowohl intern als auch extern zu prüfen. Insbesondere
in den folgenden Aufgabenbereichen werden daher Synergieeffekte erwartet:
·
Im Bereich
Einkauf können durch die Bündelung der Materialwirtschaft (ggf. bis zur
Zentralisierung des Einkaufs) Größeneffekte und damit eine bessere
Verhandlungsposition erreicht werden.
·
Die
Informationstechnologie bzw. Telekommunikation im HVG-Konzern ist erweiterbar
und verfügt über das notwendige Know-how. Sowohl die betrieblichen als auch die
kaufmännischen Anwendungen werden von der IT-Abteilung betreut. Auch hier kann
eine erweiterte Nutzung zu Kostenvorteilen führen.
·
Im Finanz- und
Rechnungswesen kann das zentrale Cash-Management mit der Koordinierung der
Finanzströme und des Liquiditätsflusses abgebildet werden. Dies führt zu
verbesserten Konditionen und/oder Zinsvorteilen. Darüber hinaus wird die
Transparenz über die Finanzerfordernisse aller Holding-Gesellschaften für die
Stadt Hagen erhöht.
·
Der Bereich
Marketing, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit
profitiert von den „neuen/alten“ Kunden und Märkten. Durch
Aufgabenbündelung gleicher Aktivitäten, Produkte und/oder Zielgruppen im Produktplan
lassen sich Kosteneinsparungen erzielen. Der gemeinsame Auftritt aller
städtischen Beteiligungen quasi als „Multidienstleister für die
Lebensqualität in Hagen“ fördert zum einen die Corporate Identity der
kommunalen Holding und zum anderen die Wahrnehmung bei den Bürgerinnen und
Bürgern bzw. Kundinnen und Kunden.
·
Das
Personalmanagement kann für alle städtischen Gesellschaften eine zentrale
Personalentwicklung betreiben, einheitliche Schulungsprogramme entwickeln und
damit über Standardisierungsvorteile Kosten senken.
·
Bei der
Gebäudebewirtschaftung liegen die Potentiale da, wo Dienstleistungen durch
darauf spezialisierte Schwestergesellschaften erbracht werden können, die
bisher von Fremddienstleistern bezogen werden. Damit verbleiben die
Leistungsbeziehungen im Konzern.
·
Weitere Effekte
können sich auch in den Funktionen Steuern, Innenrevision und Recht ergeben, in
denen die HVG über Know-how und Kapazitäten verfügt.
Erfahrungsgemäß sind bei der Zusammenführung
homogener Geschäfte und Dienstleistungen Synergiepotentiale in der
Größenordnung von 5-10% p. a. realisierbar.
Bei dem hier beschriebenen Vorhaben handelt es sich
zwar um eine Zusammenführung nicht homogener Geschäftsaktivitäten und
Dienstleistungen, gleichwohl ist davon auszugehen, dass im Verwaltungsbereich
jeweils gleichartige Aufgaben erbracht werden. Bei einem geschätzten
„Overheadanteil“ von rd. 15% der Gesamtpersonalkapazitäten und
einem kaufmännisch vorsichtigen Synergiepotential lassen sich rd. 350 T€
einsparen.
Bei Zusammenführung aller Gesellschaften unter dem
Dach der HVG beläuft sich der jährliche Materialaufwand insgesamt auf über 100
Mio. €. Bei sehr konservativer Einschätzung des Synergiepotentials von 1%
ergibt sich eine jährliche Einsparung von 1,0 Mio. €.
Die oben beschriebenen Bereiche können aus heutiger
Sicht jedoch nur grob abgeschätzt werden und bedürfen nach diesem
Grundsatzbeschluss einer weiteren Überprüfung im Detail.
1.4.
Übersicht Effekte (ggf. Schätzung Kosten)
Zusammenfassend ergeben sich neben den bereits
ausführlich beschriebenen qualitativen Verbesserungen auch quantitative
Synergien.
Nachfolgende Übersicht stellt die Potentiale dar:
|
Effekte |
Quantifizierung in Mio. € |
|
Kapitalertragsteuer HEB |
0,2 |
|
Rechtsformwechsel Enervie |
1,5 |
|
Rechtsformwechsel HUI |
0,2 |
|
Reduzierung „Overhead“ |
0,4 |
|
Reduzierung Materialaufwand |
1,0 |
|
Summe |
3,3 |
Durch die Übernahme des operativen
Beteiligungscontrollings durch die HVG entstehen dort voraussichtlich Personal-
und personalbedingte Sachkosten in Höhe von 140.000 - 200.000 €.
Der Gesamteffekt
in Höhe von 3,1 Mio. € kann im eingeschwungenen Zustand jährlich
realisiert werden. Diese Maßnahme ist Bestandteil des HSK 2011 ff. (Maßnahme
FBOB.001).
Das städtische Beteiligungscontrolling im Fachbereich
des Oberbürgermeisters (FB OB-3, ehemals OB/BC) wird mit Übertragung der
Controllingaufgaben auf die HVG durch die Stabsstelle strategisches
Beteiligungscontrolling abgelöst. Hierdurch können schrittweise Konsolidierungseffekte im
Personalkostenbereich in Höhe von bis zu 194.000 € (HSK 2011,
Maßnahme PK.1150) gehoben werden.
2.
Umsetzungsplanung/Zeitplanung 
Abb. 3: Entwurf
Umsetzungsplanung/Zeitplanung
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
X |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
|
Maßnahme |
|
|
X |
konsumtive
Maßnahme |
|
|
investive
Maßnahme |
|
|
konsumtive
und investive Maßnahme |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
|
Teilplan: |
5731 |
Bezeichnung: |
sonstige wirtschaftliche
Unternehmen |
|
Produkt: |
1.57.31.06 |
Bezeichnung: |
|
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
|
€ |
€ |
€ |
3.300.000 € |
|
Aufwand
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
200.000 € |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
Durch
die Umstrukturierung des Beteiligungscontrollings entfallen bei der Stadt Hagen
Personalkosten in Höhe von rund 194.000 €.
Die
bei der HVG GmbH entstehenden Personal- und personalbedingten Sachkosten für
das operative Beteiligungscontrolling können aus den zu erwartenden Synergieeffekten bereits ab dem Jahr 2011
erwirtschaftet werden.
