Beschlussvorlage - 0783/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
III. Nachtrag zum Tarif vom 21.12.2005 zu § 1 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen - Verwaltungsgebührensatzung- vom 21.12.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Beteiligt:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz; 47 Historisches Centrum Hagen; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.11.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2010
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Beschlussvorschlag
Der III. Nachtrag zum Tarif vom 21. Dezember 2005
zu §1 Abs.1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt
Hagen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 21. Dezember 2005 wird beschlossen, wie
er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksache 0783/2010 vom 07.09.2010)
ist.
Realisierungstermin: 01.01.2011
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
B. Besonderer Teil
Archive der Stadt Hagen
Im Rahmen der
städtischen Konsolidierungsbemühungen wurde das Stadtarchiv beauftragt,
Vorschläge zu unterbreiten, um eine höhere Gebühreneinnahme zu erreichen.
In diesem
Zusammenhang wird vorgeschlagen, in der Tarifstelle 8 die Gebühr für schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen in den
Archivbeständen erfordern, von bislang 15 € je angefangene halbe Stunde
auf 11 € je angefangene 15 Minuten zu erhöhen.
Grundlage für diese
Gebührenerhöhung ist die jährlich steigende Anzahl von Anfragen im Stadtarchiv,
die häufig sehr umfangreiche Recherchen erfordern. Weiterhin hat der Vergleich
mit anderen Kommunalarchiven gezeigt, dass die bislang erhobenen Gebührensätze
im Verhältnis niedrig sind. Mit der Erhöhung der Gebührensätze befindet sich
das Hagener Stadtarchiv auf dem gleichen Niveau wie etwa das Stadtarchiv in
Mülheim/Ruhr oder die staatlichen Archive in NRW und trägt der steigenden
Inanspruchnahme Rechnung.
Des Weiteren soll die
Tarifstelle 9 e „Erteilung
einer beglaubigten Abschrift oder einer Kopie aus den Personenstandsregistern
pro Beglaubigung 10 €“ eingeführt werden.
Mit
der Übernahme der Personenstandsregister ist die Nachfrage nach beglaubigten
Abschriften und Kopien aus dem Personenstandsregister stark angestiegen. Die Einführung
der Gebühr stellt eine Anpassung dar an die Gebühren des Standesamtes für
beglaubigte Abschriften oder Auszüge aus den Personenstandsregistern pro Fall.
Abschließend soll die
Anmerkung wie folgt angepasst
werden:
Erfolgt die Benutzung
für wissenschaftliche oder amtliche Zwecke, so kann das Stadtarchiv im
Einzelfall die Höhe der zu entrichtenden Gebühren nach Tarifstelle 8, 9b, 9c
und 9e reduzieren.
Gesundheitsamt 53
Nach Auskunft des
Amtes 53 soll der Gebührenrahmen in der Tarifstelle 13 a neu gefasst und erweitert werden.
Grund dafür ist, dass
die fraglichen zweiten Leichenschauen bisher fast immer nach den
Terminvorstellungen der beauftragten Ärzte in den Räumen des Krematoriums
vorgenommen wurden. Für die ganz selten davon abweichenden Fälle wurde
bisher keine gesonderte Gebühr erhoben.
Es zeichnet sich ab,
dass in der Zukunft wesentlich mehr Fälle der zweiten Leichenschau (30-40/Jahr)
außerhalb des Krematoriums durchgeführt werden müssen, z.B. in Wohnungen,
Krankenhäuser und Bestattungsunternehmen. Bisher sind diese Leichenschauen
außerhalb des Krematoriums von beauftragten Ärzten vorgenommen worden. Nunmehr
müssen diese zweiten Leichenschauen nach Anweisung des Regierungspräsidenten auch
von den Amtsärzten außerhalb des Krematoriums durchgeführt werden. Dies
verursacht einen höheren Aufwand und soll nunmehr mit berücksichtigt werden.
Der Zeitaufwand des Arztes für eine Leichenschau einschließlich
Vorbereitungszeiten, An- und Rückfahrt beträgt jeweils 1,5 Stunden. Nach KGST-
Gutachten liegen die durchschnittlichen Arbeitsstundenkosten eines Arztes bei
60,60 €. Somit ergibt sich ein regelmäßiger Aufwand von rund 91 €, der als neuer
Gebührentatbestand eingepflegt wird.
Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen 61
Aufgrund der
jährlichen Steigerung der Personal- und Sachkosten soll die Tarifstelle 17,
Gebühr für das Zeugnis über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung des
Vorkaufrechts nach den §§ 24 und 25 BauGB, von 30 € auf 35 €
angehoben werden.
Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster 62
Nach Auskunft des
Amtes für Geoinformation und Liegenschaftskatasters sind redaktionelle
Änderungen notwendig.
Die Überschrift zur
Tarifstelle 21.1 kann ersatzlos
gestrichen werden.
Zum 01.01.2011 tritt
die Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung –VermWertGebO NRW
– in Kraft. Die bisherige Vermessungsgebührenordnung –VermGebO NRW-
wird hierdurch abgelöst, sodass in den Tarifstellen 21.3.1,21.3.2 und 21.5 eine redaktionelle Änderung zur neuen
Rechtsgrundlage erfolgen muss.
Die Tarifstelle 21.6. wird ersatzlos gestrichen.
Ein Mietpreisspiegel
muss „qualifiziert“ sein, um gegen Gebühr abgegeben zu werden. Der
zurzeit gültige Mietpreisspiegel wird am 01.01.2011 vier Jahre alt und gilt
nicht mehr als qualifiziert. Somit dürfen keine Gebühren für die Abgabe erhoben
werden. Ein neuer Mietpreisspiegel ist als freiwillige Leistung der Verwaltung
zurzeit nicht vorgesehen.
III. Nachtrag
vom zum Tarif vom 21.12.2005 zu §1
Abs.1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen
(Verwaltungsgebührensatzung) vom 21.12. 2005
Aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S. 950) und des § 5 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.
Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30.Juni 2009 (GV NRW S. 394) hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am
___________folgenden III. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von
Verwaltungsgebühren beschlossen:
Artikel I
Der Gebührentarif wird wie
folgt geändert:
Die Tarifstelle 8 erhält folgende Fassung:
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Lfd. Nr. |
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Gebühr € |
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Archive
der Stadt Hagen |
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8 |
Schriftliche Auskünfte, die
Nachforschungen in den Archivbeständen erfordern, je angefangene viertel
Stunde…. |
11,00 ,- |
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Die Tarifstelle 9 erhält folgenden Zusatz:
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Lfd. Nr. |
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Gebühr € |
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Archive
der Stadt Hagen |
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9 e |
Erteilung einer beglaubigten Abschrift
oder einer Kopie aus dem Personenstandsregister pro Beglaubigung… |
10,00 ,- |
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Die Anmerkung erhält folgende Fassung:
Erfolgt die Benutzung
für wissenschaftliche oder amtliche Zwecke, so kann das Stadtarchiv im
Einzelfall die Höhe der zu entrichtenden Gebühren nach Tarifstelle 8, 9b, 9c
und 9e reduzieren.
Die Tarifstelle 13 a erhält folgende Fassung:
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Lfd.Nr. |
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Gebühr € |
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Gesundheitsamt 53 |
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13 |
Ärztliche Zeugnisse und Bescheinigungen |
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a) |
Zweite Leichenschau nach dem
Bestattungsgesetz ein- |
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schließlich der Ausstellung der amtlichen
Bescheinigung: |
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- |
mit festen Terminen in den Räumen des
Krematoriums |
25,00,- |
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- |
Im Einzelfall an anderem Ort
(einschließlich des Aufwandes für die Anfahrt)…… |
91,00,- |
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Die Tarifstellen 17 erhält folgende Fassung:
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Lfd.Nr. |
|
Gebühr € |
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Fachbereich Stadtentwicklung, Planen
und Wohnen 61 |
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17 |
Zeugnis über das Nichtbestehen bzw. die
Nichtausübung des Vorkaufrechts nach §§24 und 25 BauGB |
35,00,- |
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Die Überschrift zur
Tarifstelle 21.1. wird ersatzlos
gestrichen.
Die Tarifstellen 21.3.1; 21.3.2 und 21.5 erhalten
folgende Fassung:
|
Lfd.Nr. |
|
Gebühr € |
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Amt für Geoinformation und
Liegenschaftskataster 62 |
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21.3.1 |
Für Zusammenkopie von analoger Liegenschaftskarte
(1:500) und kommunaler topographischer Deckfolie werden zu den Gebührensätzen
für Auszüge aus der Liegenschaftskarte nach der VermWertGebO NRW in der
jeweils gültigen Fassung zusätzlich Gebühren in Höhe der halben Gebührensätze
für Auszüge aus der Liegenschaftskarte erhoben |
VermWertGebO NRW |
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21.3.2 |
Für
die analoge topographische Karte im Maßstab 1:500 ohne Darstellung der
Liegenschaftskarte werden die Gebühren in Höhe der Sätze für die Auszüge aus
der Liegenschaftskarte nach der VermWertGebO NRW in der jeweils geltenden
Fassung erhoben |
VermWertGebO NRW |
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21.5 |
Abgabe von Auszügen aus Punktübersichten,
Vermessungsrissen (nicht Fortführungsrisse), sonstigen Karten und Plänen,
sowie Verzeichnissen und Schriftstücken aus dem kommunalen Datenbestand |
VermWertGebO NRW |
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Die Tarifstelle 21.6 wird ersatzlos gestrichen.
Artikel II
Dieser
Nachtrag tritt am 01.01.2011 in Kraft.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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x |
Es
entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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X |
konsumtive
Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
5110 |
Bezeichnung: |
Räumliche Planung u.
Entwicklung |
|
Produkt: |
15110 |
Bezeichnung: |
Räumliche Planungs- u. Entwicklungsmaßnahmen |
|
Teilplan: |
2521 |
Bezeichnung: |
Historisches Centrum Hagen |
|
Produkt: |
1252105 |
Bezeichnung: |
Stadtarchiv |
|
Teilplan: |
4140 |
Bezeichnung: |
Gesundheitswesen |
|
Produkt: |
141400302 |
Bezeichnung: |
Leichenschauen |
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
431100 |
30.200 € |
29.100 € |
29.100 € |
29.100 € |
