Beschlussvorlage - 0783/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der III. Nachtrag zum Tarif vom 21. Dezember 2005 zu §1 Abs.1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 21. Dezember 2005 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksache 0783/2010 vom 07.09.2010) ist.

 

Realisierungstermin: 01.01.2011

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

 

B. Besonderer Teil

 

Archive der Stadt Hagen

 

Im Rahmen der städtischen Konsolidierungsbemühungen wurde das Stadtarchiv beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, um eine höhere Gebühreneinnahme zu erreichen.

 

In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, in der Tarifstelle 8 die Gebühr für schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen in den Archivbeständen erfordern, von bislang 15 € je angefangene halbe Stunde auf 11 € je angefangene 15 Minuten zu erhöhen.

Grundlage für diese Gebührenerhöhung ist die jährlich steigende Anzahl von Anfragen im Stadtarchiv, die häufig sehr umfangreiche Recherchen erfordern. Weiterhin hat der Vergleich mit anderen Kommunalarchiven gezeigt, dass die bislang erhobenen Gebührensätze im Verhältnis niedrig sind. Mit der Erhöhung der Gebührensätze befindet sich das Hagener Stadtarchiv auf dem gleichen Niveau wie etwa das Stadtarchiv in Mülheim/Ruhr oder die staatlichen Archive in NRW und trägt der steigenden Inanspruchnahme Rechnung.

 

Des Weiteren soll die Tarifstelle 9 e „Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder einer Kopie aus den Personenstandsregistern pro Beglaubigung 10 €“ eingeführt werden.

 

Mit der Übernahme der Personenstandsregister ist die Nachfrage nach beglaubigten Abschriften und Kopien aus dem Personenstandsregister stark angestiegen. Die Einführung der Gebühr stellt eine Anpassung dar an die Gebühren des Standesamtes für beglaubigte Abschriften oder Auszüge aus den Personenstandsregistern pro Fall.

 

Abschließend soll die Anmerkung wie folgt angepasst werden:

 

Erfolgt die Benutzung für wissenschaftliche oder amtliche Zwecke, so kann das Stadtarchiv im Einzelfall die Höhe der zu entrichtenden Gebühren nach Tarifstelle 8, 9b, 9c und 9e reduzieren.

 

Gesundheitsamt 53

 

Nach Auskunft des Amtes 53 soll der Gebührenrahmen in der Tarifstelle 13 a neu gefasst und erweitert werden.

 

Grund dafür ist, dass die fraglichen zweiten Leichenschauen bisher fast immer nach den Terminvorstellungen der beauftragten Ärzte in den Räumen des Krematoriums vorgenommen wurden. Für die ganz selten davon abweichenden Fälle wurde bisher  keine gesonderte Gebühr erhoben. 

Es zeichnet sich ab, dass in der Zukunft wesentlich mehr Fälle der zweiten Leichenschau (30-40/Jahr) außerhalb des Krematoriums durchgeführt werden müssen, z.B. in Wohnungen, Krankenhäuser und Bestattungsunternehmen. Bisher sind diese Leichenschauen außerhalb des Krematoriums von beauftragten Ärzten vorgenommen worden. Nunmehr müssen diese zweiten Leichenschauen nach Anweisung des Regierungspräsidenten auch von den Amtsärzten außerhalb des Krematoriums durchgeführt werden. Dies verursacht einen höheren Aufwand und soll nunmehr mit berücksichtigt werden. Der Zeitaufwand des Arztes für eine Leichenschau einschließlich Vorbereitungszeiten, An- und Rückfahrt beträgt jeweils 1,5 Stunden. Nach KGST- Gutachten liegen die durchschnittlichen Arbeitsstundenkosten eines Arztes bei 60,60 €. Somit ergibt sich ein regelmäßiger Aufwand von rund 91 €, der als neuer Gebührentatbestand eingepflegt wird.

 

Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen 61

 

Aufgrund der jährlichen Steigerung der Personal- und Sachkosten soll die Tarifstelle 17, Gebühr für das Zeugnis über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung des Vorkaufrechts nach den §§ 24 und 25 BauGB, von 30 € auf 35 € angehoben werden.

 

Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster 62      

 

Nach Auskunft des Amtes für Geoinformation und Liegenschaftskatasters sind redaktionelle Änderungen notwendig.

Die Überschrift zur Tarifstelle 21.1 kann ersatzlos gestrichen werden.

 

Zum 01.01.2011 tritt die Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung –VermWertGebO NRW – in Kraft. Die bisherige Vermessungsgebührenordnung –VermGebO NRW- wird hierdurch abgelöst, sodass in den Tarifstellen 21.3.1,21.3.2 und 21.5 eine redaktionelle Änderung zur neuen Rechtsgrundlage erfolgen muss.

 

Die Tarifstelle 21.6. wird ersatzlos gestrichen.

Ein Mietpreisspiegel muss „qualifiziert“ sein, um gegen Gebühr abgegeben zu werden. Der zurzeit gültige Mietpreisspiegel wird am 01.01.2011 vier Jahre alt und gilt nicht mehr als qualifiziert. Somit dürfen keine Gebühren für die Abgabe erhoben werden. Ein neuer Mietpreisspiegel ist als freiwillige Leistung der Verwaltung zurzeit nicht vorgesehen.

 

 

III. Nachtrag vom                       zum Tarif vom 21.12.2005 zu §1 Abs.1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 21.12. 2005 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S. 950) und des § 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.Juni 2009 (GV NRW S. 394) hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am ___________folgenden III. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren beschlossen:

 

Artikel I

 

Der Gebührentarif wird wie folgt geändert:

 

Die Tarifstelle 8  erhält folgende Fassung:

 

Lfd. Nr.

 

Gebühr €

 

Archive der Stadt Hagen

 

8

Schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen in den Archivbeständen erfordern, je angefangene viertel Stunde….

 

 

11,00 ,-

 

 

 

 

Die Tarifstelle 9 erhält folgenden Zusatz:

 

Lfd. Nr.

 

Gebühr €

 

Archive der Stadt Hagen

 

9 e

Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder einer Kopie aus dem Personenstandsregister pro Beglaubigung…

 

10,00 ,-

 

 

 

 

Die Anmerkung erhält folgende Fassung:

 

Erfolgt die Benutzung für wissenschaftliche oder amtliche Zwecke, so kann das Stadtarchiv im Einzelfall die Höhe der zu entrichtenden Gebühren nach Tarifstelle 8, 9b, 9c und 9e reduzieren.

 

Die Tarifstelle 13 a erhält folgende Fassung:

 

Lfd.Nr.

 

Gebühr €

 

Gesundheitsamt 53

 

13

Ärztliche Zeugnisse und Bescheinigungen

 

a)

Zweite Leichenschau nach dem Bestattungsgesetz ein-

 

 

schließlich der Ausstellung der amtlichen Bescheinigung:

 

-

mit festen Terminen in den Räumen des Krematoriums

25,00,-

-

Im Einzelfall an anderem Ort (einschließlich des Aufwandes für die Anfahrt)……

 

91,00,-

 

 

 

 

Die Tarifstellen 17 erhält folgende Fassung:

 

Lfd.Nr.

 

Gebühr €

 

Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen 61

 

17

Zeugnis über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung des Vorkaufrechts nach §§24 und 25 BauGB

 

35,00,-

 

 

 

 

Die Überschrift zur Tarifstelle 21.1. wird ersatzlos gestrichen.

 

Die Tarifstellen 21.3.1; 21.3.2 und 21.5 erhalten folgende Fassung:

 

 

Lfd.Nr.

 

Gebühr €

 

Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster 62

 

21.3.1

Für Zusammenkopie von analoger Liegenschaftskarte (1:500) und kommunaler topographischer Deckfolie werden zu den Gebührensätzen für Auszüge aus der Liegenschaftskarte nach der VermWertGebO NRW in der jeweils gültigen Fassung zusätzlich Gebühren in Höhe der halben Gebührensätze für Auszüge aus der Liegenschaftskarte erhoben 

 

VermWertGebO NRW

 

 

 

21.3.2

Für die analoge topographische Karte im Maßstab 1:500 ohne Darstellung der Liegenschaftskarte werden die Gebühren in Höhe der Sätze für die Auszüge aus der Liegenschaftskarte nach der VermWertGebO NRW in der jeweils geltenden Fassung erhoben 

VermWertGebO NRW

 

 

 

21.5

Abgabe von Auszügen aus Punktübersichten, Vermessungsrissen (nicht Fortführungsrisse), sonstigen Karten und Plänen, sowie Verzeichnissen und Schriftstücken aus dem kommunalen Datenbestand

VermWertGebO NRW

 

 

 

 

Die Tarifstelle 21.6 wird ersatzlos gestrichen.

 

Artikel II

 

Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2011 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5110

Bezeichnung:

Räumliche Planung u. Entwicklung

Produkt:

15110

Bezeichnung:

Räumliche Planungs- u. Entwicklungsmaßnahmen

Teilplan:

2521

Bezeichnung:

Historisches Centrum Hagen

Produkt:

1252105

Bezeichnung:

Stadtarchiv

Teilplan:

4140

Bezeichnung:

Gesundheitswesen

Produkt:

141400302

Bezeichnung:

Leichenschauen

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

431100

30.200 €

29.100 €

29.100 €

29.100 €

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

25.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen