Berichtsvorlage - 0985/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Machbarkeitsstudie Hohenhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
- Beteiligt:
- 45 Osthaus Museum Hagen; 63 Baurodnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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23.11.2010
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●
Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Anhörung
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08.12.2010
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Anhörung
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14.12.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Für den Hagener Hohenhof und dessen Neben- und Gartenanlagen
sollen in einer Machbarkeitstudie durchführbare, ökonomisch wirkungsvolle
Nutzungsvorschläge erarbeitet werden, die der Bedeutung des Denkmals gerecht
werden und eine touristische Anziehungskraft im näheren und weiteren Umfeld
ausüben. Die Machbarkeitsstudie soll optimale Nutzungen erarbeiten, die eine Synergie
zwischen dem Denkmal, der musealen Einrichtung und weiteren wirtschaftlichen
Nutzungen schafft. Mit der Neuorganisation soll der Hagener Hohenhof stärker in
das Netz der bestehenden Route der Industriekultur bzw. Route der Wohnkultur
integriert werden. Die Studie soll im Dezember 2010 in Auftrag gegeben werden
und im Frühjahr 2011 bei einer Abschlussveranstaltung im Hohenhof präsentiert
werden.
Begründung
Der Hagener Hohenhof ist eines der herausragendsten
Architekturmonumente in Hagen und Umgebung. Das Gebäude mit der dazugehörenden
Remise und dem Gartengrundstück bildet den südöstlichen Abschluss des Areals,
der von Karl Ernst Osthaus am Anfang des 20. Jahrhunderts initiierten
„Gartenvorstadt Hohenhagen“. Der Hohenhof ist seit 1999 ein
„Ankerpunkt“ der in Trägerschaft des RVR betriebenen Route der
Industriekultur. Die Stadt Hagen als Eigentümerin des Hohenhofes betreibt
derzeit das Gebäude als Außenstelle des Osthaus Museums. Die durchschnittliche
Besucherzahl beläuft sich bei einer inzwischen aus Kostengründen reduzierten wöchentlichen
Öffnungszeit von 2 Tagen an den Wochenenden auf ca. 3-4 Tsd. pro Jahr und
verursacht somit ein jährliches Defizit im städtischen Haushalt in Höhe von
230.000 €.
Aufgrund
der desolaten Finanzsituation der Stadt Hagen ist die Verwaltung aufgefordert
worden, Sanierungsvorschläge für den Betrieb und die Bewirtschaftung des Hohenhofs
zu erarbeiten und in diesem Zuge mit dem RVR Gespräche über die Zukunft des
Hagener Hohenhofs aufzunehmen. Die Verwaltung hat im Mai 2010 Beratungen mit
dem RVR aufgenommen. Seitens des RVR wurde angeboten,
sich an einer Maßnahme zu beteiligen, um die Potentiale für einen effektiveren
Betrieb und eine Bewirtschaftung des Hohenhofes auszuloten. Der RVR lehnte eine
Trägerschaft als alleiniger Betreiber ab. Im Rahmen des Gespräches wurde der
Vorschlag für eine Konferenz erarbeitet, mit dem Ziel, alle Potentiale in
wirtschaftlich-touristischer Hinsicht zu diskutieren, um evtl. Maßnahmen
einleiten zu können.
Auf
dem „Zukunfts“- Workshop, der im Juni 2010 stattfand, wurde der
derzeitige Zustand des Hohenhofs aufgezeigt und die Entwicklungskapazitäten im
direkten Vergleich zwischen dem Hohenhof und der Villa Esche (Van de Velde,
Chemnitz) diskutiert.
Fazit:
Gegenwärtig wird das Nutzungspotential der
denkmalgeschützten Gebäude- und Gartenanlage des Hohenhofes nicht adäquat
ausgeschöpft. Die kleinteilige Aufteilung des Grundrisses genügt in vielfacher
Hinsicht nicht den Anforderungen, die an ein Raumprogramm für hochrangige
Veranstaltungen gestellt werden. Weiterhin sind das architektonisch wertvolle
Baudenkmal und das bedeutende städtebauliche Umfeld weder im Bewusstsein der
Bevölkerung verankert, noch durch diese ausreichend angenommen.
Über eine
mögliche Umnutzung zum Veranstaltungsort soll erreicht werden, dass der
Hohenhof zum Einen wirtschaftlich abgesichert wird und darüber hinaus ein
touristischer Anziehungspunkt (Kultur, Freizeit und Dienstleistung) und ein
Identifikationsort mit besonderen ganzjährigen Nutzungsangeboten von
überbezirklicher Ausstrahlung entstehen. Die spezifische städtebauliche Situation
(Baudenkmale, Wald etc.) ist ein wichtiger Ansatzpunkt für die künftige Nutzung
der Anlage durch die Öffentlichkeit.
Die
Machbarkeitsstudie soll in einem Wirtschafts- und Organisationsmodell die
Optimierungspotentiale in wirtschaftlich-touristischer Hinsicht darstellen und die
dafür nötigen baulichen Umgestaltung ausarbeiten. Der RVR und das Land sind
bereit, einen Anteil der Kosten hierfür (gesamt ca. 20.000 €) zu
übernehmen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 5.000,-€.
Ziel:
Oberstes Ziel der Machbarkeitsstudie in Form eines
Gutachterverfahrens mit Mehrfachbeauftragung ist es, für den Hagener Hohenhof
und dessen Neben- und Freianlagen tatsächlich realisierbare, wirtschaftlich
effektive Nutzungsvorschläge zu erhalten, die der Bedeutung des Standortes für
die Stadt gerecht werden und eine touristische Strahlkraft im näheren und
weiteren Umfeld ausüben. Entstehen soll ein attraktiver Magnet, der eine
Synergie zwischen dem Denkmal, der musealen Einrichtung und einer weiteren
wirtschaftlichen Nutzung schafft. Der Hagener Hohenhof soll mit der
Neuorganisation stärker in das Netz der bestehenden Route der Industriekultur
bzw. Route der Wohnkultur integriert werden.
Weitere Verfahren:
In einem parallelen Verfahren soll ein Rahmenplan für
das Gebiet ‚Hohenhagen’ erstellt werden. Hierbei sollen die Chancen
für eine zukünftige Entwicklung des Bereiches unter Berücksichtigung des
Denkmal- und des Lärmschutzes geprüft werden. Es ist beabsichtigt, eine
Lärmprognose insbesondere für den Verkehrslärm aus Richtung der BAB 45, als
Grundlage für den vorgesehenen Planungsprozess erstellen zu lassen. Die
entsprechenden Standards für eine Auftragsvergabe werden zusammen mit den
zuständigen Fachämtern erarbeitet.
.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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x |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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x |
konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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x |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
|
Teilplan: |
15115 |
Bezeichnung: |
Räumliche Planungs-/
Entwicklungsmaßnahmen |
|
Produkt: |
1511003 |
Bezeichnung: |
Vorbereitende Bauleitplanung |
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
414100 414200 |
10.000€ |
5.000€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
|
10.000€ |
10.000€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
542600 |
€ |
5.000€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
x |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Finanzstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
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|
Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Einzahlung(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Auszahlung
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
x |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
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|
|
|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
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|
|
|
|
|
|
4.
Folgekosten:
|
a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
|
b)
Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
