Berichtsvorlage - 0985/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Für den Hagener Hohenhof und dessen Neben- und Gartenanlagen sollen in einer Machbarkeitstudie durchführbare, ökonomisch wirkungsvolle Nutzungsvorschläge erarbeitet werden, die der Bedeutung des Denkmals gerecht werden und eine touristische Anziehungskraft im näheren und weiteren Umfeld ausüben. Die Machbarkeitsstudie soll optimale Nutzungen erarbeiten, die eine Synergie zwischen dem Denkmal, der musealen Einrichtung und weiteren wirtschaftlichen Nutzungen schafft. Mit der Neuorganisation soll der Hagener Hohenhof stärker in das Netz der bestehenden Route der Industriekultur bzw. Route der Wohnkultur integriert werden. Die Studie soll im Dezember 2010 in Auftrag gegeben werden und im Frühjahr 2011 bei einer Abschlussveranstaltung im Hohenhof präsentiert werden.

 

 

Begründung

Der Hagener Hohenhof ist eines der herausragendsten Architekturmonumente in Hagen und Umgebung. Das Gebäude mit der dazugehörenden Remise und dem Gartengrundstück bildet den südöstlichen Abschluss des Areals, der von Karl Ernst Osthaus am Anfang des 20. Jahrhunderts initiierten „Gartenvorstadt Hohenhagen“. Der Hohenhof ist seit 1999 ein „Ankerpunkt“ der in Trägerschaft des RVR betriebenen Route der Industriekultur. Die Stadt Hagen als Eigentümerin des Hohenhofes betreibt derzeit das Gebäude als Außenstelle des Osthaus Museums. Die durchschnittliche Besucherzahl beläuft sich bei einer inzwischen aus Kostengründen reduzierten wöchentlichen Öffnungszeit von 2 Tagen an den Wochenenden auf ca. 3-4 Tsd. pro Jahr und verursacht somit ein jährliches Defizit im städtischen Haushalt in Höhe von 230.000 €.

Aufgrund der desolaten Finanzsituation der Stadt Hagen ist die Verwaltung aufgefordert worden, Sanierungsvorschläge für den Betrieb und die Bewirtschaftung des Hohenhofs zu erarbeiten und in diesem Zuge mit dem RVR Gespräche über die Zukunft des Hagener Hohenhofs aufzunehmen. Die Verwaltung hat im Mai 2010 Beratungen mit dem RVR aufgenommen. Seitens des RVR wurde angeboten, sich an einer Maßnahme zu beteiligen, um die Potentiale für einen effektiveren Betrieb und eine Bewirtschaftung des Hohenhofes auszuloten. Der RVR lehnte eine Trägerschaft als alleiniger Betreiber ab. Im Rahmen des Gespräches wurde der Vorschlag für eine Konferenz erarbeitet, mit dem Ziel, alle Potentiale in wirtschaftlich-touristischer Hinsicht zu diskutieren, um evtl. Maßnahmen einleiten zu können.

Auf dem „Zukunfts“- Workshop, der im Juni 2010 stattfand, wurde der derzeitige Zustand des Hohenhofs aufgezeigt und die Entwicklungskapazitäten im direkten Vergleich zwischen dem Hohenhof und der Villa Esche (Van de Velde, Chemnitz) diskutiert.


Fazit:

Gegenwärtig wird das Nutzungspotential der denkmalgeschützten Gebäude- und Gartenanlage des Hohenhofes nicht adäquat ausgeschöpft. Die kleinteilige Aufteilung des Grundrisses genügt in vielfacher Hinsicht nicht den Anforderungen, die an ein Raumprogramm für hochrangige Veranstaltungen gestellt werden. Weiterhin sind das architektonisch wertvolle Baudenkmal und das bedeutende städtebauliche Umfeld weder im Bewusstsein der Bevölkerung verankert, noch durch diese ausreichend angenommen.

Über eine mögliche Umnutzung zum Veranstaltungsort soll erreicht werden, dass der Hohenhof zum Einen wirtschaftlich abgesichert wird und darüber hinaus ein touristischer Anziehungspunkt (Kultur, Freizeit und Dienstleistung) und ein Identifikationsort mit besonderen ganzjährigen Nutzungsangeboten von überbezirklicher Ausstrahlung entstehen. Die spezifische städtebauliche Situation (Baudenkmale, Wald etc.) ist ein wichtiger Ansatzpunkt für die künftige Nutzung der Anlage durch die Öffentlichkeit.

Die Machbarkeitsstudie soll in einem Wirtschafts- und Organisationsmodell die Optimierungspotentiale in wirtschaftlich-touristischer Hinsicht darstellen und die dafür nötigen baulichen Umgestaltung ausarbeiten. Der RVR und das Land sind bereit, einen Anteil der Kosten hierfür (gesamt ca. 20.000 €) zu übernehmen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 5.000,-€.

 

Ziel:

Oberstes Ziel der Machbarkeitsstudie in Form eines Gutachterverfahrens mit Mehrfachbeauftragung ist es, für den Hagener Hohenhof und dessen Neben- und Freianlagen tatsächlich realisierbare, wirtschaftlich effektive Nutzungsvorschläge zu erhalten, die der Bedeutung des Standortes für die Stadt gerecht werden und eine touristische Strahlkraft im näheren und weiteren Umfeld ausüben. Entstehen soll ein attraktiver Magnet, der eine Synergie zwischen dem Denkmal, der musealen Einrichtung und einer weiteren wirtschaftlichen Nutzung schafft. Der Hagener Hohenhof soll mit der Neuorganisation stärker in das Netz der bestehenden Route der Industriekultur bzw. Route der Wohnkultur integriert werden.

Weitere Verfahren:

In einem parallelen Verfahren soll ein Rahmenplan für das Gebiet ‚Hohenhagen’ erstellt werden. Hierbei sollen die Chancen für eine zukünftige Entwicklung des Bereiches unter Berücksichtigung des Denkmal- und des Lärmschutzes geprüft werden. Es ist beabsichtigt, eine Lärmprognose insbesondere für den Verkehrslärm aus Richtung der BAB 45, als Grundlage für den vorgesehenen Planungsprozess erstellen zu lassen. Die entsprechenden Standards für eine Auftragsvergabe werden zusammen mit den zuständigen Fachämtern erarbeitet.

 

.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

15115

Bezeichnung:

Räumliche Planungs-/ Entwicklungsmaßnahmen

Produkt:

1511003

Bezeichnung:

Vorbereitende Bauleitplanung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414100

414200

10.000€

 

5.000€

Aufwand (+)

 

10.000€

10.000€

Eigenanteil

542600

5.000€

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

23.11.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.12.2010 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen