Beschlussvorlage - 0976/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenzielvereinbarung zur Weiterentwicklung der Heilpädagogischen Tageseinrichtungen für Kinder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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18.11.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Zur
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderung sollen
die Kindertageseinrichtungen zukünftig so konzipiert werden, dass sie
grundsätzlich für Kinder mit Behinderung – genauso wie für alle Kinder
mit ihren individuellen Stärken und Förderbedarfen – passgenaue Lösungen
bieten. Dazu hat das Landesjugendamt
eine Rahmenzielvereinbarung entworfen, die von allen Jugendämtern zu
unterzeichnen ist. Aus Sicht des Fachbereiches wird der angestrebte
Umwandlungsprozess in der bestehenden Kindergartenlandschaft jedoch nicht ohne
zusätzliche Investitionen durchzuführen sein. Zur Wahrung des
Konnexitätsprinzips wird die Rahmenzielvereinbarung daher um eine Ziffer
(Ziffer 6) zur Festschreibung der Kostenneutralität für die Stadt Hagen
ergänzt.
Begründung
Am
- „die bisher
reinen heilpädagogischen Tageseinrichtungen sollen in einem
mittelfristigen Zeitraum soweit wie möglich in additive Einrichtungen
umgewandelt werden, die integrativ arbeiten.
- dazu sollen mit den
Jugendämtern und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege eine Vereinbarung
geschlossen werden.“
Hintergrund
dieses Beschlusses ist die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte für
Menschen mit Behinderung. Inhaltlich sollen die Kindertageseinrichtungen
zukünftig so konzipiert werden, dass sie grundsätzlich für Kinder mit
Behinderung – genauso wie für alle Kinder mit ihren individuellen Stärken
und Förderbedarfen – passgenaue Lösungen bieten.
Ein
Baustein auf dem Weg zur Inklusion ist die Weiterentwicklung der reinen
heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen zu additiven Modellen mit integrativ
arbeitenden Gruppen. Damit sind gemischte Betreuungsgruppen von beispielsweise
zehn nicht behinderten und fünf behinderten Kinder gemeint. Hierbei sollen die
heilpädagogischen Gruppen weiterhin auf Grundlage des Landesrahmenvertrages
gemäß § 75 SGB XII aus Mitteln des LWL als überörtlicher Sozialhilfeträger
finanziert werden. Die Finanzierung der Regelgruppen erfolgt auf Basis des
KiBiz. Aufgrund der Einbindung der Regelgruppen in die kommunale
Jugendhilfeplanung sind bei der Umsetzung des Prozesses auch die kommunalen
Jugendämter zu beteiligen. Aus diesem Grund hat das Landesjugendamt die
beigefügte Rahmenzielvereinbarung entwickelt, die von allen Jugendämtern zu
unterzeichnen ist, sofern sich in ihrem Zuständigkeitsbereich eine
heilpädagogische Kindertageseinrichtung befindet.
Der
Fachbereich Jugend und Soziales unterstützt die Bestrebungen des Landes zur
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die
vom Land initiierte Weiterentwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung wird
als Ausgangspunkt für eine neue Beplanung der Situation von behinderten Kindern
in Kindertageseinrichtungen genutzt. Insofern wird die Intention der
Rahmenzielvereinbarung inhaltlich mitgetragen. Bedenken bestehen hinsichtlich
des Punktes 5 der Rahmenzielvereinbarung, der festschreibt, dass Mehrkosten
durch den Umwandlungsprozess im Grundsatz nicht entstehen werden. Eine
deutlichere Formulierung findet sich in der Begründung zum Beschluss des
Landesjugendhilfeausschusses, der klar formuliert, dass die Umwandlung für den
LWL kostenneutral ist. „Wenn im Einzelfall ein Investitionsbedarf
besteht, werden die Träger versuchen Drittmittel (z.B. Stiftungsmittel) zu
akquirieren.“
Aus
Sicht des Fachbereiches wird der angestrebte Umwandlungsprozess in der
bestehenden Kindergartenlandschaft jedoch nicht ohne zusätzliche Investitionen
in Raumprogramme, therapeutische Materialien, Personal und deren Qualifizierung
zu realisieren sein. Daher ist der Vorschlag des Fachbereiches Jugend und
Soziales, die Rahmenzielvereinbarung nur unter dem Vorbehalt der Einhaltung des
Konnexitätsprinzips zu unterzeichnen. Das bedeutet, dass bei Umwandlung der
heilpädagogischen Einrichtung in additive Einrichtungen unter Beachtung der
Vorgaben der Haushaltssicherung keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Hagen
entstehen dürfen.
Daher
wird vorgeschlagen, die Rahmenzielvereinbarung um Ziffer 6 wie folgt zu
ergänzen:
„Die Unterschrift zur
Rahmenzielvereinbarung erfolgt unter der Voraussetzung der Kostenneutralität
für die Stadt Hagen.“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,8 kB
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