Beschlussvorlage - 0976/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.                  Der Jugendhilfeausschuss stimmt der geänderten Rahmenzielvereinbarung zu.

2.                  Die Rahmenzielvereinbarung wird dem Landesjugendamt nach Beschlussfassung zugestellt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderung sollen die Kindertageseinrichtungen zukünftig so konzipiert werden, dass sie grundsätzlich für Kinder mit Behinderung – genauso wie für alle Kinder mit ihren individuellen Stärken und Förderbedarfen – passgenaue Lösungen bieten.  Dazu hat das Landesjugendamt eine Rahmenzielvereinbarung entworfen, die von allen Jugendämtern zu unterzeichnen ist. Aus Sicht des Fachbereiches wird der angestrebte Umwandlungsprozess in der bestehenden Kindergartenlandschaft jedoch nicht ohne zusätzliche Investitionen durchzuführen sein. Zur Wahrung des Konnexitätsprinzips wird die Rahmenzielvereinbarung daher um eine Ziffer (Ziffer 6) zur Festschreibung der Kostenneutralität für die Stadt Hagen ergänzt.

 

 

 

Begründung

 

 

Am 18.11.2009 hat der Landesjugendhilfeausschuss folgenden Beschluss gefasst:

  1. „die bisher reinen heilpädagogischen Tageseinrichtungen sollen in einem mittelfristigen Zeitraum soweit wie möglich in additive Einrichtungen umgewandelt werden, die integrativ arbeiten.
  2. dazu sollen mit den Jugendämtern und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege eine Vereinbarung geschlossen werden.“

 

Hintergrund dieses Beschlusses ist die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderung. Inhaltlich sollen die Kindertageseinrichtungen zukünftig so konzipiert werden, dass sie grundsätzlich für Kinder mit Behinderung – genauso wie für alle Kinder mit ihren individuellen Stärken und Förderbedarfen – passgenaue Lösungen bieten.

Ein Baustein auf dem Weg zur Inklusion ist die Weiterentwicklung der reinen heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen zu additiven Modellen mit integrativ arbeitenden Gruppen. Damit sind gemischte Betreuungsgruppen von beispielsweise zehn nicht behinderten und fünf behinderten Kinder gemeint. Hierbei sollen die heilpädagogischen Gruppen weiterhin auf Grundlage des Landesrahmenvertrages gemäß § 75 SGB XII aus Mitteln des LWL als überörtlicher Sozialhilfeträger finanziert werden. Die Finanzierung der Regelgruppen erfolgt auf Basis des KiBiz. Aufgrund der Einbindung der Regelgruppen in die kommunale Jugendhilfeplanung sind bei der Umsetzung des Prozesses auch die kommunalen Jugendämter zu beteiligen. Aus diesem Grund hat das Landesjugendamt die beigefügte Rahmenzielvereinbarung entwickelt, die von allen Jugendämtern zu unterzeichnen ist, sofern sich in ihrem Zuständigkeitsbereich eine heilpädagogische Kindertageseinrichtung befindet.

 

Der Fachbereich Jugend und Soziales unterstützt die Bestrebungen des Landes zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die vom Land initiierte Weiterentwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung wird als Ausgangspunkt für eine neue Beplanung der Situation von behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen genutzt. Insofern wird die Intention der Rahmenzielvereinbarung inhaltlich mitgetragen. Bedenken bestehen hinsichtlich des Punktes 5 der Rahmenzielvereinbarung, der festschreibt, dass Mehrkosten durch den Umwandlungsprozess im Grundsatz nicht entstehen werden. Eine deutlichere Formulierung findet sich in der Begründung zum Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses, der klar formuliert, dass die Umwandlung für den LWL kostenneutral ist. „Wenn im Einzelfall ein Investitionsbedarf besteht, werden die Träger versuchen Drittmittel (z.B. Stiftungsmittel) zu akquirieren.“

Aus Sicht des Fachbereiches wird der angestrebte Umwandlungsprozess in der bestehenden Kindergartenlandschaft jedoch nicht ohne zusätzliche Investitionen in Raumprogramme, therapeutische Materialien, Personal und deren Qualifizierung zu realisieren sein. Daher ist der Vorschlag des Fachbereiches Jugend und Soziales, die Rahmenzielvereinbarung nur unter dem Vorbehalt der Einhaltung des Konnexitätsprinzips zu unterzeichnen. Das bedeutet, dass bei Umwandlung der heilpädagogischen Einrichtung in additive Einrichtungen unter Beachtung der Vorgaben der Haushaltssicherung keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Hagen entstehen dürfen.

 

Daher wird vorgeschlagen, die Rahmenzielvereinbarung um Ziffer 6 wie folgt zu ergänzen:

„Die Unterschrift zur Rahmenzielvereinbarung erfolgt unter der Voraussetzung der Kostenneutralität für die Stadt Hagen.“

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen