Beschlussvorlage - 0842/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau eines Wohn- und Rehazentrums auf dem Grundstück Volmestraße/Kratzkopfstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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30.11.2004
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Sachverhalt
Bauvorhaben auf dem Grundstück
Volmestraße / Kratzkopfstraße
Der
Verwaltung liegt ein Vorentwurf zu einem Wohn- und Rehazentrums an der
Volmestraße vor. An diesem Standort plant die AWO eine Einrichtung für
ehemalige (geheilte) Sucht-patienten. Das geplante Vorhaben soll bereits
vorhandene Einrichtungen in Hagen ersetzen, die nicht mehr den geforderten
Standards entsprechen.
Im
Wohn- und Rehazentrum werden Bewohner leben, deren therapeutische
Suchtbehandlung abgeschlossen ist. Sie gehen überwiegend einer geregelten
Arbeit nach oder befinden sich in der (Schul-)Ausbildung. Es sind 22 Plätze
(Einzel-/Doppelzimmer), Gruppen-/Sozialräume, Schulungsräume, Werkraum, ärztl.
Sprechzimmer und Büros geplant.
Vorlauf
Im
Jahre 2002 wurde das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB)
in Verbindung mit § 34 BauGB zur Errichtung eines Altenwohnheimes auf dem
Grundstück Kratzkopfstraße 12 in Hagen - Mitte erteilt (Sitzung der
Bezirksvertretung Mitte am 7. 5. 2002). Die Beurteilung in den entsprechenden
Vorlage vom 26. 2. 2002 lautete wie folgt: “Das geplante Vorhaben
entspricht in Bezug auf die Nutzung Wohnen und das Bauvolumen dem früher geplanten
Vorhaben, für das im Jahre 1996 ein positiver Vorbescheid erteilt worden ist.
Die Erschließung ist gesichert und auch in Bezug auf die Verkehrssituation
unproblematisch. Ein Bebauungsplanverfahren für die städtebauliche Entwicklung
und Ordnung ist nicht erforderlich.”
Planungsrechtliche
Situation
Flächennutzungsplan:
Das Grundstück ist als
Grünfläche dargestellt.
Bebauungsplan:
Das Grundstück liegt
teilweise im Bereich des Bebauungsplanes 1/69 Teil I “Volmestraße”
mit der Festsetzung Grünfläche / Parkanlage. Das geplante Gebäude berührt
diesen Bereich nicht. Die zu bebauende Fläche kann nach § 34 BauGB als
“Allgemeines Wohngebiet” eingestuft werden.
Städtebauliche Situation
/ Erschließung:
Das Grundstück hat eine Höhendifferenz von ca. 20 m. Der geplante Baukörper lehnt sich an den vorhandenen Steilhang an und stellt sich topografisch bedingt von oben (Kratzkopfstraße) 1-2-geschossig und talseitig (Volmestraße) 4-geschossig dar. Entsprechend den einzelnen Funktionsbereichen wird die Fassade vertikal und horizontal gegliedert. Zur Volmestraße hin bleibt die vorhandene Baumkulisse weitgehend erhalten. Der geplante Haupteingang des Hauses befindet sich auf der unteren Ebene (Volmestraße). Der eine Teil der notwendigen Stellplätze (ca. 6) wird von der Kratzkopfstraße, der andere Teil (ca. 10) von der Volmestraße aus erschlossen (rechts-rein, rechts-raus).
Beurteilung
Bezogen auf das Volumen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem bisher auf diesem Grundstück geplanten Vorhaben. Ebenso gibt es kaum Veränderungen hinsichtlich der Erschließungssituation. Das Vorhaben fügt sich ebenso in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

30.11.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
1)
Der Bericht der Verwaltung zum Bau eines Wohn- und
Rehazentrums auf dem Grundstück Volmestraße/Kratzkopfstraße wird zur Kenntnis
genommen.
2)
Das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung des Wohn-
und Rehazentrums wird erteilt.