Beschlussvorlage - 0972/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt den Bauantrag: Errichtung einer Stellplatzanlage auf dem Grundstück Feithstraße/Fleyer Straße  zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:

Errichtung einer Stellplatzanlage auf dem Grundstück Feithstraße/Fleyer Straße

Gemarkung Fley, Flur 1, Flurstück 408 tlw.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/BG/0449/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 4.11.10

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/92 Fleyer Straße/ Feithstraße u.a. mit den Festsetzungen:  Verkehrsfläche und öffentliche Grünfläche mit zu erhaltenen Bäumen.

 

Jetzige Situation:

Das Grundstück wurde bisher als Buswende bzw. vorübergehend auch als Taxistand genutzt.

 

Der nunmehr vorliegende Bauantrag wurde im Vorfeld mit der Verwaltung abgestimmt, so dass diesem unter den nachfolgenden Auflagen in der o.g. Baugesuchskonferenz planungsrechtlich zugestimmt werden konnte:

 

Die vorhandenen Bäume entlang der Stellplätze sind im Bebauungsplan festgesetzt und müssen bei Verlust durch das Vorhaben wieder ersetzt werden.

Der vorhandene Grünstreifen zwischen dem heutigen Gehweg und der niedrigen Mauer zum Hausgrundstück ist zwingend zu erhalten.

Um feststellen zu können, ob die Bäume geschädigt oder erhalten werden können, sind Profile zu erarbeiten.

Die drei Linden auf der „Grüninsel“ sind in jedem Fall mit Wurzel- und Kronenschutzmaßnahmen nach DIN 18920 zu behandeln und zu erhalten. Diese im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzte Fläche sollte im Eigentum der Stadt bleiben und nicht veräußert werden.

 

Ein event. Einziehungsverfahren nach § 7 Abs.2 Satz 1 StrWG NRW muss noch durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.11.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen