Beschlussvorlage - 0957/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Trägerschaft für das Jugendzentrum Vorhalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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18.11.2010
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Auf Grundlage des
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 1.9.2010 wird die Trägerschaft für
das Jugendzentrum Vorhalle mit Wirkung zum 1.1.2011 auf das Falken Bildungs-
und Freizeitwerk übertragen.
Die jahresbezogene
Förderung entspricht den Vorplanungen des Jugendförderplans und der
Haushaltsanmeldung für das Jahr 2011. Gleichzeitig wird die in der Hauhaltskonsolidierungsvorlage
vorgesehene Einsparung bei den Personalkosten realisiert.
Begründung
Der
Jugendhilfeausschuss hat zunächst in der Sitzung am 23.06.2010 sowie nach Beratung
der Bezirksvertretungen abschließend am 1.9.2010 die Vorlage 0537/2010 beraten
und folgenden Beschluss gefasst:
- Die
Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII
die für die dargestellten Jugendeinrichtungen in Frage kommenden Träger
abzustimmen und die Fördermodalitäten mit diesen Trägern auszuhandeln. Der
durch den Jugendförderplan festgelegte Kostenrahmen darf dabei nicht
überschritten werden.
- Aufgrund
der personellen Situation in den kommunalen Jugendeinrichtungen sollen die
Jugendzentren Rummenohl und Vorhalle bereits zum 1.1.2011 in eine andere
Trägerschaft übergeben werden.
- Zur
Fortführung der Arbeit im Spiel- und Sportpark Emst und zur Realisierung
des Familienzentrums wird eine Kooperation mit dem Jugendring Hagen ab dem
1.7.2010 angestrebt. Die durch die dortige Stellenvakanz eingesparten
Personalkosten werden für das Haushaltsjahr 2010 außerplanmäßig als
Fördermittel / Transferaufwendungen bereitgestellt und in den Folgejahren
entsprechend kostenneutral eingeplant.
- Die
abgestimmten Vorschläge zur Trägerschaft und die Fördermodalitäten sowie
die finanziellen Auswirkungen werden dem Jugendhilfeausschuss nach Aushandlung
mit den Trägern zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Trägerschaft für das
Jugendzentrum Volmetal in Dahl mit Angeboten in Rummenohl ist durch den
beschlossenen Jugendförderplan bereits an die Evangelische Jugend vergeben
worden.
Auf Grund der personellen
Vakanzen in den städtischen Jugendeinrichtungen durch Auslaufen befristeter
Verträge und interner Stellenwechsel ist zunächst die Trägerschaft für das
Jugendzentrum Vorhalle zu vergeben.
Bei der Beratung mit den
Trägern in der AG gem. § 78 SGB VIII wurde vereinbart, eine gemeinsame Beratung
der interessierten Träger vor den Herbstferien durchzuführen.
Hierzu wurden von der
Verwaltung des Jugendamtes vorab die folgenden Eckpunkte für die
einzureichenden Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Es handelt sich um einen gem. § 75 SGB VIII
anerkannten sowie in der Offenen Jugendarbeit in Hagen erfahrenen Träger,
der im Hagener Netzwerk durch nachgewiesene Mitarbeit in der AG 1 gem. §
78 SGB VIII über einschlägige Erfahrungen verfügt.
- Es wird ein Finanzierungskonzept im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten des Jugendförderplans 2010 – 2014
vorgelegt.
Dem
Finanzierungsplan zu Grunde liegt die geforderte personelle Ausstattung mit 1,5
Fachkraftstellen mit tarifgerechter Eingruppierung. Overheadkosten für fachbezogene
Anleitung, Gehaltsabrechnungen etc. werden mit max. 5% der Arbeitgeber
Gesamtkosten anerkannt.
Fortbildungskosten sowie das Budget zur Programmgestaltung sind ebenfalls zu
kalkulieren.
Kosten für Miete, Energie, Reinigung sowie Hausmeisterdienste sind nicht zu berücksichtigen,
da hier ein städtisches Gebäude bereitgestellt wird.
- Es wird ein konzeptionell schlüssiges Konzept
vorgelegt, das die bisherigen Ergebnisse sowie die weiteren Zielsetzungen
des Wirksamkeitsdialogs berücksichtigt.
Hierbei soll insbesondere eingegangen werden auf folgende Schwerpunkte:
·
Zielgruppen im Sozialraum
·
Ziele der Arbeit
·
Netzwerkarbeit
·
Sozialraumteam (Erziehungshilfe, Familienzentrum,
Jugendzentrum)
·
Interkulturelle Arbeit
·
geschlechterdifferenzierte Arbeit
·
Partizipation
·
Bedarfsgerechte Öffnungszeiten
·
Projektarbeit
- Zeitplan:
Die letzte
JHA Sitzung im Jahre 2010 ist aktuell für den 18.11.2010 geplant. (vom
1.12.2010 vorgezogener Termin).
Die
Einreichung der Unterlagen muss daher bis zum 26.10.2010 erfolgen.
Von den zunächst drei
interessierten Trägern nahmen an dem vereinbarten Abstimmungstermin der CVJM
sowie das Falken Bildungs- und Freizeitwerk teil.
Der CVJM hat hierbei seinen
Verzicht auf eine Bewerbung erklärt. Das Falken Bildungs- und Freizeitwerk wird
dem CVJM bei zukünftigem Bedarf Raumnutzungsmöglichkeiten im Jugendzentrum
Vorhalle anbieten. Das Anliegen wird zudem als Auflage im Bewilligungsbescheid
verankert.
Bis zum vereinbarten Termin
am 26.10.2010 haben die Falken das geforderte Konzept sowie den
Finanzierungsplan eingereicht.
Das Konzept entspricht in
allen Punkten den geforderten Eckpunkten. Der Finanzierungsplan entspricht der
Vorkalkulation der Verwaltung sowie der Anmeldung für den Haushaltsplan 2011.
Mit der Übergabe der
Trägerschaft wird zudem die an dieser Stelle vorgeschlagene Personalkosteneinsparung
im Teilplan 3660 realisiert.
Die Arbeitsgemeinschaft
gem. § 78 SGB VIII wurde am 29.10.2010 beteiligt. Der Vorschlag zur Vergabe der
Trägerschaft an das Falken Bildungs- und Freizeitwerk wird einstimmig
befürwortet.
Es wird vorgeschlagen, das
Jugendzentrum Vorhalle mit dem vorhandenen Einrichtungsinventar an den Träger
Falken Bildungs- und Freizeitwerk zu übergeben.
Buchwerte sind lediglich
für das Gebäude sowie die im Außenbereich installierte Tischtennisplatte
verzeichnet, das im Gebäude befindliche Inventar ist abgeschrieben, soll aber
den bisherigen Nutzern auch unter neuer Trägerschaft zur Verfügung stehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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X |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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X |
konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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X |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
1.36.20 |
Bezeichnung: |
Jugendarbeit in Einrichtungen |
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Produkt: |
1.36.20.01.02 |
Bezeichnung: |
Förderung der Jugendverbände |
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
531800 |
0 € |
79.250 € |
79.250€ |
79.250 € |
|
Eigenanteil |
531800 |
0 € |
79.250 € |
79.250 € |
79.250 € |
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Kurzbegründung: |
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X |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Finanzstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Einzahlung(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Auszahlung
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
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|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
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|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
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|
|
|
|
|
4.
Folgekosten:
|
a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
|
b)
Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
Es werden 2
Planstellen der Entgeltgruppe 9 / S 11 entfallen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
427,5 kB
|
