Beschlussvorlage - 0957/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Trägerschaft für das Jugendzentrum Vorhalle wird zum 1.1.2011 auf das Falken Bildungs- und Freizeitwerk Hagen / EN e.V. zu den in der Vorlage dargestellten Konditionen übertragen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Auf Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 1.9.2010 wird die Trägerschaft für das Jugendzentrum Vorhalle mit Wirkung zum 1.1.2011 auf das Falken Bildungs- und Freizeitwerk übertragen.

Die jahresbezogene Förderung entspricht den Vorplanungen des Jugendförderplans und der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2011. Gleichzeitig wird die in der Hauhaltskonsolidierungsvorlage vorgesehene Einsparung bei den Personalkosten realisiert.

 

Begründung

 

Der Jugendhilfeausschuss hat zunächst in der Sitzung am 23.06.2010 sowie nach Beratung der Bezirksvertretungen abschließend am 1.9.2010 die Vorlage 0537/2010 beraten und folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII die für die dargestellten Jugendeinrichtungen in Frage kommenden Träger abzustimmen und die Fördermodalitäten mit diesen Trägern auszuhandeln. Der durch den Jugendförderplan festgelegte Kostenrahmen darf dabei nicht überschritten werden.
  2. Aufgrund der personellen Situation in den kommunalen Jugendeinrichtungen sollen die Jugendzentren Rummenohl und Vorhalle bereits zum 1.1.2011 in eine andere Trägerschaft übergeben werden.
  3. Zur Fortführung der Arbeit im Spiel- und Sportpark Emst und zur Realisierung des Familienzentrums wird eine Kooperation mit dem Jugendring Hagen ab dem 1.7.2010 angestrebt. Die durch die dortige Stellenvakanz eingesparten Personalkosten werden für das Haushaltsjahr 2010 außerplanmäßig als Fördermittel / Transferaufwendungen bereitgestellt und in den Folgejahren entsprechend kostenneutral eingeplant.
  4. Die abgestimmten Vorschläge zur Trägerschaft und die Fördermodalitäten sowie die finanziellen Auswirkungen werden dem Jugendhilfeausschuss nach Aushandlung mit den Trägern zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Trägerschaft für das Jugendzentrum Volmetal in Dahl mit Angeboten in Rummenohl ist durch den beschlossenen Jugendförderplan bereits an die Evangelische Jugend vergeben worden.

Auf Grund der personellen Vakanzen in den städtischen Jugendeinrichtungen durch Auslaufen befristeter Verträge und interner Stellenwechsel ist zunächst die Trägerschaft für das Jugendzentrum Vorhalle zu vergeben.

Bei der Beratung mit den Trägern in der AG gem. § 78 SGB VIII wurde vereinbart, eine gemeinsame Beratung der interessierten Träger vor den Herbstferien durchzuführen.

Hierzu wurden von der Verwaltung des Jugendamtes vorab die folgenden Eckpunkte für die einzureichenden Unterlagen zur Verfügung gestellt:

 

  1. Es handelt sich um einen gem. § 75 SGB VIII anerkannten sowie in der Offenen Jugendarbeit in Hagen erfahrenen Träger, der im Hagener Netzwerk durch nachgewiesene Mitarbeit in der AG 1 gem. § 78 SGB VIII über einschlägige Erfahrungen verfügt.

  2. Es wird ein Finanzierungskonzept im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Jugendförderplans 2010 – 2014 vorgelegt.

 

Dem Finanzierungsplan zu Grunde liegt die geforderte personelle Ausstattung mit 1,5 Fachkraftstellen mit tarifgerechter Eingruppierung. Overheadkosten für fachbezogene Anleitung, Gehaltsabrechnungen etc. werden mit max. 5% der Arbeitgeber Gesamtkosten anerkannt.
Fortbildungskosten sowie das Budget zur Programmgestaltung sind ebenfalls zu kalkulieren.
Kosten für Miete, Energie, Reinigung sowie Hausmeisterdienste sind nicht zu berücksichtigen, da hier ein städtisches Gebäude bereitgestellt wird.

  1. Es wird ein konzeptionell schlüssiges Konzept vorgelegt, das die bisherigen Ergebnisse sowie die weiteren Zielsetzungen des Wirksamkeitsdialogs berücksichtigt.
    Hierbei soll insbesondere eingegangen werden auf folgende Schwerpunkte:

 

·    Zielgruppen im Sozialraum

·    Ziele der Arbeit

·    Netzwerkarbeit

·    Sozialraumteam (Erziehungshilfe, Familienzentrum, Jugendzentrum)

·    Interkulturelle Arbeit

·    geschlechterdifferenzierte Arbeit

·    Partizipation

·    Bedarfsgerechte Öffnungszeiten

·    Projektarbeit

 

 

  1. Zeitplan:

Die letzte JHA Sitzung im Jahre 2010 ist aktuell für den 18.11.2010 geplant. (vom 1.12.2010 vorgezogener Termin).

Die Einreichung der Unterlagen muss daher bis zum 26.10.2010 erfolgen.

 

Von den zunächst drei interessierten Trägern nahmen an dem vereinbarten Abstimmungstermin der CVJM sowie das Falken Bildungs- und Freizeitwerk teil.

Der CVJM hat hierbei seinen Verzicht auf eine Bewerbung erklärt. Das Falken Bildungs- und Freizeitwerk wird dem CVJM bei zukünftigem Bedarf Raumnutzungsmöglichkeiten im Jugendzentrum Vorhalle anbieten. Das Anliegen wird zudem als Auflage im Bewilligungsbescheid verankert.

Bis zum vereinbarten Termin am 26.10.2010 haben die Falken das geforderte Konzept sowie den Finanzierungsplan eingereicht.

Das Konzept entspricht in allen Punkten den geforderten Eckpunkten. Der Finanzierungsplan entspricht der Vorkalkulation der Verwaltung sowie der Anmeldung für den Haushaltsplan 2011.

Mit der Übergabe der Trägerschaft wird zudem die an dieser Stelle vorgeschlagene Personalkosteneinsparung im Teilplan 3660 realisiert.

Die Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII wurde am 29.10.2010 beteiligt. Der Vorschlag zur Vergabe der Trägerschaft an das Falken Bildungs- und Freizeitwerk wird einstimmig befürwortet.

Es wird vorgeschlagen, das Jugendzentrum Vorhalle mit dem vorhandenen Einrichtungsinventar an den Träger Falken Bildungs- und Freizeitwerk zu übergeben.

Buchwerte sind lediglich für das Gebäude sowie die im Außenbereich installierte Tischtennisplatte verzeichnet, das im Gebäude befindliche Inventar ist abgeschrieben, soll aber den bisherigen Nutzern auch unter neuer Trägerschaft zur Verfügung stehen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.20

Bezeichnung:

Jugendarbeit in Einrichtungen

Produkt:

1.36.20.01.02

Bezeichnung:

Förderung der Jugendverbände

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

531800

0 €

79.250 €

79.250€

79.250 €

Eigenanteil

531800

0 €

79.250 €

79.250 €

79.250 €

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

Es werden 2 Planstellen der Entgeltgruppe 9 / S 11 entfallen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen