Beschlussvorlage - 0948/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat stimmt den in dieser Vorlage dargestellten Verfahren zur Finanzierung, Vergabe und Durchführung der Sanierung der Theaterfassade zu.

 

Der Rat der Stadt  nimmt die Spende der Sparkasse Hagen in Höhe von 1 Mio. Euro mit Dank an.

 

Der Rat der Stadt stellt die Summe von 1 Mio. Euro außerplanmäßig bereit. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen finanzwirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewirtschaftung zu schaffen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

 

Am Theater Hagen müssen auf Grund massiver Schäden Sanierungsarbeiten an der Außenhülle durchgeführt werden. Diese beinhalten die Restaurierung der historischen Fassadenflächen von 1911, die wärmegedämmte Bekleidung der Erweiterungsbauten der 1960er Jahre, die Erneuerung bzw. Sanierung aller Fenster und Türen in diesen Fassadenbereichen unter Berücksichtigung energetischer und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte, die Sanierung und Wärmedämmung des Daches über dem Bühnenhaus und aller Flachdachflächen, die Überarbeitung aller Gesimse, Balustraden und Dachanschlüsse sowie einen kompletten Neuanstrich der bearbeiteten Fassadenflächen.

 

Erfreulicherweise hat sich die Sparkasse bereit erklärt, die für eine Sanierung anfallenden Kosten bis zu einer Höhe von maximal 1 Million Euro zu übernehmen. Dabei soll die Auftragssumme dem örtlichen Handwerk zugute kommen.

 

Die Kreishandwerkerschaft hat angeboten, eine Sanierung der Theaterfassade dadurch zu unterstützen, dass das Hagener Handwerk sich hier dahingehend einbringt, dass eine kostensichere und termingerechte Ausführung sichergestellt wird.

 

Die Rechtslage ist in diesem Zusammenhang äußerst komplex. Nachfolgend ist die vergaberechtskonforme Vorgehensweise dargestellt:

 

  • Die Sparkasse Hagen stellt eine zweckgebundene Spende in Höhe von 1 Mio. Euro für die Sanierung der Theaterfassade zur Verfügung. Ohne diese Spende wäre die Sanierung der Theaterfassade nicht möglich.

 

  • Die Stadt Hagen erteilt den Auftrag zur Planung und Durchführung der Maßnahme an die Dienstleistungsgesellschaft der Kreishandwerkerschaft, die Wirtschafts- und Servicegesellschaft des Handwerks mbH (WSGH). Diese Vergabe soll unter Abweichung von den bei der GWH üblichen Bewertungskriterien für Architektenleistungen in diesem Einzelfall freihändig erfolgen.

 

  • Die WSGH schreibt die Teilgewerke beschränkt aus und beteiligt jeweils eine angemessene Zahl von Handwerksunternehmen. Auch hier werden die entsprechenden rechtlichen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen eingehalten.

 

Die vorgelegte Kostenberechnung der GWH vom August 2010 endet bei 1,21 Mio. € incl. aller Nebenkosten.

 

Derzeit werden die seitens der WSGH vorgesehenen Leistungen mit der Mängelliste der GWH abgeglichen. Es ist abzusehen, dass die notwendigen Maßnahmen die Fördersumme von 1 Mio. Euro übersteigen. Der Differenzbetrag in derzeitiger Höhe von 210.000 Euro soll aus den im Haushaltsplan vorgesehenen Rückstellungen finanziert werden und im Wirtschaftsplan der GWH außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Die finanziellen Auswirkungen (Spende der Sparkasse und zweckgebundene Verwendung der Spende) sind in der Vorlage dargestellt.

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Beschlüsse

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04.11.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen