Beschlussvorlage - 0886/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat der Stadt wählt Herrn Thomas Grothe für eine weitere Amtszeit von 8 Jahren ab 01.05.2011 zum Beigeordneten.

 

2.      Die Eingruppierung erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 Eingruppierungsverordnung  in Besoldungsgruppe B 5 des Bundesbesoldungsgesetzes.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

 

Der Rat der Stadt Hagen hat Herrn Grothe in seiner Sitzung am 20.02.2003 zum Beigeordneten gewählt. Herr Grothe wurde daraufhin mit Wirkung vom 01.05.2003 für die Dauer von 8 Jahren bis zum 30.04.2011 zum Beigeordneten ernannt.

 

Die Wiederwahl darf nach § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Von einer Ausschreibung kann bei einer Wiederwahl abgesehen werden. Über die Wiederwahl entscheidet der Rat durch Beschluss nach § 50 Abs. 1 GO NRW.  

 

Nach § 2 Abs. 2 Eingruppierungsverordnung NRW (EingrVO) erfolgt die Eingruppierung der Wahlbeamten auf Zeit in einer Gemeinde mit einer Einwohnerzahl von 150.001 bis 250.000 in die Besoldungsgruppe B 4/ B 5 des Bundesbesoldungsgesetzes. Nach § 2 Abs. 3 EingrVO dürfen die Gemeinden unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben eine Eingruppierung in die Höchstbesoldungsgruppe für das Amt vornehmen, wenn der Wahlbeamte in dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat.

 

Herr Grothe ist zur Weiterführung des Amtes bereit. Er ist gemäß § 71 Abs. 5 GO NRW verpflichtet, die Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit erfolgt.

 

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Beschlüsse

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04.11.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen