Beschlussvorlage - 0886/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederwahl des Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Herrn Thomas Grothe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Anke May
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.11.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt
Hagen hat Herrn Grothe in seiner Sitzung am 20.02.2003 zum Beigeordneten
gewählt. Herr Grothe wurde daraufhin mit Wirkung vom 01.05.2003 für die Dauer
von 8 Jahren bis zum 30.04.2011 zum Beigeordneten ernannt.
Die Wiederwahl darf
nach § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) frühestens sechs Monate vor
Freiwerden der Stelle erfolgen. Von einer Ausschreibung kann bei einer
Wiederwahl abgesehen werden. Über die Wiederwahl entscheidet der Rat durch
Beschluss nach § 50 Abs. 1 GO NRW.
Nach § 2 Abs. 2
Eingruppierungsverordnung NRW (EingrVO) erfolgt die Eingruppierung der
Wahlbeamten auf Zeit in einer Gemeinde mit einer Einwohnerzahl von 150.001 bis
250.000 in die Besoldungsgruppe B 4/ B 5 des Bundesbesoldungsgesetzes. Nach § 2
Abs. 3 EingrVO dürfen die Gemeinden unter Berücksichtigung des Umfangs, der
Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben eine Eingruppierung in die
Höchstbesoldungsgruppe für das Amt vornehmen, wenn der Wahlbeamte in dasselbe
Amt wiederberufen ist, in dem er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat.
Herr Grothe ist zur
Weiterführung des Amtes bereit. Er ist gemäß § 71 Abs. 5 GO NRW verpflichtet,
die Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der
Amtszeit erfolgt.
