Beschlussvorlage - 0875/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Drucksachennummer 0817/2010hier: Ordnungsbehördliche Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen im Stadtteil Hagen - Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.10.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.11.2010
|
Beschlussvorschlag
Der im Wege der Dringlichkeit am 07.10.2010 gemäß
§ 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW gefasste Beschluss über den Erlass der IV.
Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer
Öffnungszeiten an Sonntagen im Oktober für den Stadtteil Hagen - Hohenlimburg
wird genehmigt.
Die Vorlage wird zum 15.11.2010 realisiert.
Sachverhalt
Kurzfassung
Anlässlich des
Bauernmarktes in Hohenlimburg sollte am 10.10.2010 ein verkaufsoffener Sonntag
durchgeführt werden.
Begründung
Grundsätzlich dürfen
in Hohenlimburg im Bereich der Innenstadt nach den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes
vier verkaufsoffene Sonntage
stattfinden.
Durch die IV.
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über die Regelung besonderer Öffnungszeiten im Stadtteil Hagen - Hohenlimburg /
Mitte an Sonntagen anlässlich des Bauernmarktes wurde der für September /
Oktober eines jeden Jahres vorgesehene verkaufsoffene Sonntag für das Jahr 2010
auf den 20.06.2010 vorverlegt.
Die Werbegemeinschaft
Hohenlimburg e. V. beantragt, als Ersatz
für den im März 2010 ausgefallenen verkaufsoffenen Sonntag, nun doch den
für den September oder Oktober eines jeden Jahres vorgesehenen verkaufsoffenen
Sonntag, am 10.10.2010 durchzuführen.
Da eine rechtzeitige
Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hohenlimburg und den Rat der Stadt
nicht möglich war, wurde ein entsprechender Dringlichkeitsbeschluss am
07.10.2010 gefasst, der nun zu genehmigen ist.
Anlage
IV.
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen im
Oktober für den Stadtteil Hagen-Hohenlimburg
- vom
Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz -
LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516 / SGV NRW 7113) in
Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem
Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 13.11.2007
(GV. NRW. S. 561 / SGV. NRW. 281) und der §§ 1, 27 und 30 des Gesetzes über
Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NRW. S. 765, 793) wird von der Stadt
Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen
vom …………… folgende Ordnungsbehördliche Verordnung
erlassen:
Artikel I
§ 1 der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an
Sonntagen im Oktober eines jeden Jahres für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg
vom 08.08.1995 erhält folgende Fassung:
Verkaufsstellen
im Stadtteil Hohenlimburg dürfen aus Anlass des Bauernmarktes an einem Sonn-
oder Feiertag im September oder Oktober eines jeden Jahres in der Zeit von
13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein.
Artikel II
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
