Mitteilung - 0870/2010

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Mitteilung für den Rat am 4.11.2010

Konkretisierung der Kriterien für die Vergabe der Baugrundstücke im Rahmen des Programms „100 Einfamilienhausgrundstücke“

 

 

Der Rat hat am 28.9.2006 (Vorlagen-Nr.:659/2006) die Kriterien für die Vergabe der Baugrundstücke im Rahmen des Programms „100 Einfamilienhausgrundstücke“ wie folgt beschlossen:

 

„Die Vermarktung der Baugrundstücke soll entsprechend ihrer jeweiligen Bebaubarkeit kurzfristig erfolgen. Der Verkauf der Baugrundstücke erfolgt zu Verkehrswerten. Im Falle mehrerer Bewerbungen für ein Baugrundstück soll der Verkauf bevorzugt an Familien mit Kindern erfolgen. Die besondere Berücksichtigung der Familien mit Kindern erstreckt sich auch auf Alleinerziehende mit Kindern.

Der Verkauf erfolgt ausschließlich für den Eigenbedarf. Durch eine Bauverpflichtung mit einer Befristung von 2 Jahren ist die Realisierung der Bebauung zu sichern.“

 

Die Erfahrung bei der Vermarktung hat gezeigt, dass vermehrt der Bedarf für Mehrgenerationenwohnen besteht. Um dieses sinnvolle Ziel zu ermöglichen und gleichzeitig Missbrauch auszuschließen, werden in diesen Fällen die beschlossenen Kriterien dahingehend angewandt, dass eine zweite Wohnung, die familiär genutzt wird, bis zu einer Größe von 75 % der Hauptwohnung zugelassen wird.

Weiterhin wurde festgelegt, dass Einzelgrundstücke, für die kein Bebauungsplan vorliegt, nicht mehr über das Programm „100 Einfamilienhausgrundstücke“ vermarktet werden.

 

 

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Beschlüsse

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04.11.2010 - Rat der Stadt Hagen