Mitteilung - 0870/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
100 Einfamilienhausgrundstücke: Konkretisierung der Kriterien für die Vergabe der Baugrundstücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Carsten Löhrke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.11.2010
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Sachverhalt
Mitteilung für den Rat am 4.11.2010
Konkretisierung der Kriterien für die Vergabe der
Baugrundstücke im Rahmen des Programms „100
Einfamilienhausgrundstücke“
Der Rat hat am 28.9.2006 (Vorlagen-Nr.:659/2006) die
Kriterien für die Vergabe der Baugrundstücke im Rahmen des Programms „100
Einfamilienhausgrundstücke“ wie folgt beschlossen:
„Die Vermarktung der Baugrundstücke soll
entsprechend ihrer jeweiligen Bebaubarkeit kurzfristig erfolgen. Der Verkauf
der Baugrundstücke erfolgt zu Verkehrswerten. Im Falle mehrerer Bewerbungen für
ein Baugrundstück soll der Verkauf bevorzugt an Familien mit Kindern erfolgen.
Die besondere Berücksichtigung der Familien mit Kindern erstreckt sich auch auf
Alleinerziehende mit Kindern.
Der Verkauf erfolgt ausschließlich für den
Eigenbedarf. Durch eine Bauverpflichtung mit einer Befristung von 2 Jahren ist
die Realisierung der Bebauung zu sichern.“
Die Erfahrung bei der Vermarktung hat gezeigt, dass
vermehrt der Bedarf für Mehrgenerationenwohnen besteht. Um dieses sinnvolle
Ziel zu ermöglichen und gleichzeitig Missbrauch auszuschließen, werden in
diesen Fällen die beschlossenen Kriterien dahingehend angewandt, dass eine
zweite Wohnung, die familiär genutzt wird, bis zu einer Größe von 75 % der Hauptwohnung
zugelassen wird.
Weiterhin
wurde festgelegt, dass Einzelgrundstücke, für die kein Bebauungsplan vorliegt,
nicht mehr über das Programm „100 Einfamilienhausgrundstücke“
vermarktet werden.
