Beschlussvorlage - 0712/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/09 (612)–Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße–Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13a BauGBhier: a) Beschluss zur Plangebietsänderungb) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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03.11.2010
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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15.09.2010
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03.11.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.11.2010
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16.12.2010
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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09.12.2010
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Beschlussvorschlag
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 14.05.2009 die Veränderung des Plangebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7/09 (612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße–.
Die Einbeziehung des Flurstücks
196 erfolgt aufgrund der Abstimmung des Vorhabenträgers (Arch. Sommer) mit der
Eigentümerin des Flurstücks und auf Antrag der von den Vorhabenträgern zur
Durchführung des Vorhabens gegründeten "Vorhabenträger Baugebiet Lönsweg /
Fritz–Reuter–Straße Sommer
–Schäfer – GbR" vom 07.06.2010. Das Einverständnis der
Eigentümerin des einzubeziehenden Grundstücks liegt schriftlich vor.
Die geringfügige Änderung des Plangebiets im südlichen Bereich des Vorhabengebietes berücksichtigt das Herausteilen eines Garagengrundstücks aus dem Vorhabengebiet.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die
Flurstücke 196 (tlw.), 545, 877 (tlw.) und 878
(tlw.), Flur 16, Gemarkung Boele sowie die Flurstücke 16 und 584 (Hervorgegangen aus Flurstück 580 durch Herausteilung des
Flurstückes 583 (Garagengrundstück)) Flur 15, Gemarkung Boele.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser
Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7/09 (612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße– einschließlich der Begründung vom 27.09.2010 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Die
Begründung vom 27.09.2010 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Von einer Umweltprüfung, dem
Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB
abgesehen.
Nächster
Verfahrensschritt:
Die
öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7/09
(612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und
Fritz–Reuter–Straße– soll im 4.
Quartal 2010 durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das
Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die Nachverdichtung
der Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße ermöglichen.
Begründung
zu a)
Die Einbeziehung des Flurstücks 196 (tlw.) erfolgt aufgrund der
Abstimmung des Vorhabenträgers (Arch. Sommer) mit der Eigentümerin des
Flurstücks und auf Antrag der von den Vorhabenträgern zur Durchführung des
Vorhabens gegründeten "Vorhabenträger Baugebiet Lönsweg /
Fritz–Reuter–Straße Sommer
–Schäfer – GbR" vom 07.06.2010.
Das Einverständnis der Eigentümerin des einzubeziehenden
Grundstücks vom 12.06.2010 liegt schriftlich vor.
Diese Erweiterung ist erforderlich, um die Ableitung
des Niederschlagswassers der nördlichen Bebauung in den Lönsbach zu
ermöglichen. Im Zuge der Verhandlungen hat die Eigentümerin gebeten, ihr
Grundstück mit in den Bebauungsplan einzubeziehen.
Das
Flurstück 584 ist aus dem im Einleitungsbeschluss beschriebenen Flurstück 580
durch Herausteilung des Flurstückes 583 (Garagengrundstück), Flur 15, Gemarkung Boele hervorgegangen. Das
Flurstück 583 ist nicht Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
zu
b)
Vorbemerkung:
Das
Plangebiet liegt zwischen der bestehenden Wohnbebauung westlich des Lönsweges und
der bestehenden Wohnbebauung östlich der Fritz–Reuter–Straße.
Es
umfasst die Flurstücke 196 (tlw.), 545, 877
(tlw.) und 878 (tlw.), Flur 16, Gemarkung Boele sowie die Flurstücke 16 und 584
(Hervorgegangen aus Flurstück 580 durch Herausteilung
des Flurstückes 583 (Garagengrundstück)) Flur 15, Gemarkung Boele.
Das
für den Einleitungsbeschluss beschriebene Plangebiet musste um einen Teil des
Flurstücks 196, Flur 16, Gemarkung Boele erweitert werden, um die Ableitung des
auf den nördlichen Baugrundstücken anfallenden Niederschlagswassers in den
Lönsbach zu ermöglichen.
Das
Flurstück 584 ist aus dem im Einleitungsbeschluss beschriebenen Flurstück 580
durch Herausteilung eines Garagengrundstücks (583) hervorgegangen. Das
Flurstück 583 ist nicht Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Das Gelände wird bislang gärtnerisch genutzt bzw.
ist durch vorhergehende Baumaßnahmen bereits freigemacht.
Anlass:
Anlass
des Verfahrens ist, auf der Trasse einer rechtsverbindlichen aber längst überholten
Straßenplanung eine Wohnbebauung zur Nachverdichtung eines attraktiven Wohngebietes
zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße unter Nutzung der
vorhandenen Infrastruktur zu ermöglichen/zu realisieren.
Die
Architektengemeinschaft Schäfer/Sommer (Dipl. Ing. Erwin Sommer, Walddorfstraße
10a, 58093 Hagen, und Dipl. Ing. Wolfgang Schäfer, Haus Ruhreck, 58099 Hagen)
hat diesbezüglich einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
gestellt
Verfahrensablauf:
Antrag auf Einleitung des
Verfahrens durch den Vorhabenträger / Vorhabenträgergemeinschaft: 22.06.2009 (ergänzt per Mail v.
17.07.2009)
Ratsbeschluss
zur Einleitung des Verfahrens: 10.09.2009
Veröffentlichung
d. E. d. V.: 19.09.2009
Bürgeranhörung
sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange: Es
wurde der Verzicht auf die frühzeitige
Beteiligung beschlossen
Planung:
Geplant ist der Bau von ca. 7 – 10
Einfamilienhäusern als Einzel– bzw. Doppelhäuser. Die Erschließung
erfolgt über Privatstraßen von der Straße Lönsweg und von der
Fritz–Reuter–Straße aus.
Die Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan lautet "WR
– Reines Wohngebiet" und wird mit Festsetzungen zum Maß der Nutzung
eindeutig definiert.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7/09 (612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und
Fritz–Reuter–Straße– soll nach §
13a BauGB (in Verbindung mit § 12 Abs. 2) als Bebauungsplanverfahren für die
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Nach erfolgreicher Durchführung des Verfahrens soll
der Flächennutzungsplan, wenn notwendig, im Wege der Berichtigung (§ 13a, Abs.
2, Satz 2 BauGB) angepasst werden.
Ein Landschaftspflegerischer
Begleitplan wird nicht erstellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten die
Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Mit
der Kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom Dezember 2007
hat der Bundesgesetzgeber das deutsche Artenschutzrecht an die europäischen
Vorgaben angepasst. In diesem Zusammenhang muss nunmehr entsprechend den europäischen
Bestimmungen eine Artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen der Bauleitplanverfahren
erfolgen.
Die
Artenschutzrechtliche Vorprüfung des nördlichen, noch mit Bewuchs bedeckten Bebauungsplanbereiches
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7/09
(612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und
Fritz–Reuter–Straße– hat keine den Planungen widersprechenden
/ entgegenstehenden Vorkommen planungsrelevanter Arten ergeben.
Die
von der Investorengemeinschaft
erarbeitete Planung, die gem. § 3 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich ausgelegt und
zu der gem. § 4 Absatz 2 BauGB die berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange beteiligt werden sollen, ist in dem im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7/09
(612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und
Fritz–Reuter–Straße– zeichnerisch dargestellt und in der als
Anlage beigefügten " Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
7/09 (612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und
Fritz–Reuter–Straße–– vom 27.09.2010 " beschrieben.
Bestandteile der Vorlage
Begründung
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7/09 (612)
–Wohnbebauung
zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße–
Übersichtsplan
Umweltbezogene
Informationen
u.a. als Teil bzw. Anlage der Begründung vom 27.09.2010
zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 7/09 (612)
–Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße–
Ø
Artenschutzrechtliche
Vorprüfung zum
Bauvorhaben
"Lönsweg", öKon GmbH, Dorotheenstraße 26a, 48145 Münster, 20. November
2009
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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896,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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647,7 kB
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4
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
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