Mitteilung - 0930/2010

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Sozialticket im VRR

 

Marktforschung zur Einführung eines Sozialtickets

Im Mai 2010 wurde der Gutachter „Ingenieurgruppe IVV Aachen“ von der VRR AöR mit der Durchführung einer Marktforschung zur Einführung eines Sozialticket im VRR beauftragt. Mit dieser Studie wurden Antworten auf vier Fragestellungen gesucht.

 

-        Wie ist das Mobilitätsverhalten in der Zielgruppe?

-        Welchen Umsatz im Nahverkehr macht die Zielgruppe heute?

-        Welches Ticket und welche Preise werden akzeptiert?

-        Welcher Umsatz ist nach Einführung eines Sozialtickets zu erwarten?

 

Die Ergebnisse der Studie ergaben:

·        Die Zielgruppe unternimmt deutlich weniger Wege gegenüber der Gesamtbevölkerung (2,2 Wege pro Tag gegenüber 3,4). Die Nutzung des ÖPNV liegt bei der Zielgruppe deutlich höher als bei der Gesamtbevölkerung aufgrund geringerer Pkw-Verfügbarkeit (44% der Wege gegenüber 15% aller Wege bei der Gesamtbevölkerung in NRW)

·        Aktuell wird von der Zielgruppe ein Gesamtumsatz in Höhe von knapp € 160 Mio. im ÖPNV erwirtschaftet.

·        Die Preisakzeptanzuntersuchung ergab, dass der relevante Preisbereich für solche Monatskarten zwischen € 20  und € 35  liegt. Als optimaler Preis für die ganztägig gültige Monatskarte weist das Gutachten einen Preis in Höhe von € 25  aus.

Aufgrund der bereits heute vergleichsweise intensiven ÖPNV-Nutzung in der Zielgruppe sind mit der Einführung des Sozialtickets eher geringere Absatzsteigerungen zu erwarten. Daher können die mit einer Einführung einher gehenden Mindereinnahmen nicht durch Mehrverkäufe kompensiert werden. Das Sozialticket kann damit nicht ertragsneutral eingeführt werden.

Ausgleich der Mindereinnahmen

Die VRR-Kommunen kommen bei ihrer mehrheitlich mehr als angespannten Haushaltslage für den Ausgleich der Mindereinnahmen nicht in Betracht. Das Land NRW hat sich vorgenommen, Verkehrsunternehmen/Verbünde bei der Einführung eines Sozialtickets zu unterstützen. Landesweit sind dafür im noch nicht beschlossenen Haushalt ca. € 30 Mio. angesetzt. Sie stehen dem VRR nicht in Gänze zur Verfügung. Signalisiert wird bislang eine Unterstützung von ca. € 4,20 /Sozialticket, was einer Gesamtunterstützung von ca. € 6 – 11 Mio. entspricht. Es bleibt somit bei Mindereinnahmen von ca. € 23 – 30 Mio., deren Ausgleich noch zu klären ist.

Verkehrsunternehmen und VRR sind sich einig darin, dass die bestehende Finanzierungslücke nicht zulasten der – alle Fahrgäste betreffenden – betrieblichen Leistung, der Beschäftigtenzahl in Form einer Leistungs- und Qualitätsreduzierung des ÖPNV-Angebots geschlossen werden darf.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.10.2010 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.11.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen