Mitteilung - 0930/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung Sozialticket
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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26.10.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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03.11.2010
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Sachverhalt
Sozialticket im VRR
Marktforschung
zur Einführung eines Sozialtickets
Im
Mai 2010 wurde der Gutachter „Ingenieurgruppe IVV Aachen“ von der
VRR AöR mit der Durchführung einer Marktforschung zur Einführung eines
Sozialticket im VRR beauftragt. Mit dieser Studie wurden Antworten auf vier
Fragestellungen gesucht.
-
Wie ist das
Mobilitätsverhalten in der Zielgruppe?
-
Welchen Umsatz
im Nahverkehr macht die Zielgruppe heute?
-
Welches Ticket
und welche Preise werden akzeptiert?
-
Welcher Umsatz
ist nach Einführung eines Sozialtickets zu erwarten?
Die
Ergebnisse der Studie ergaben:
·
Die Zielgruppe
unternimmt deutlich weniger Wege gegenüber der Gesamtbevölkerung (2,2 Wege pro
Tag gegenüber 3,4). Die Nutzung des ÖPNV liegt bei der Zielgruppe deutlich
höher als bei der Gesamtbevölkerung aufgrund geringerer Pkw-Verfügbarkeit (44%
der Wege gegenüber 15% aller Wege bei der Gesamtbevölkerung in NRW)
·
Aktuell wird von
der Zielgruppe ein Gesamtumsatz in Höhe von knapp € 160 Mio. im ÖPNV
erwirtschaftet.
·
Die
Preisakzeptanzuntersuchung ergab, dass der relevante Preisbereich für solche Monatskarten
zwischen € 20 und € 35 liegt. Als optimaler Preis für
die ganztägig gültige Monatskarte weist das Gutachten einen Preis in Höhe von
€ 25 aus.
Aufgrund der bereits heute vergleichsweise intensiven
ÖPNV-Nutzung in der Zielgruppe sind mit der Einführung des Sozialtickets eher
geringere Absatzsteigerungen zu erwarten. Daher können die mit einer Einführung
einher gehenden Mindereinnahmen nicht durch Mehrverkäufe kompensiert werden.
Das Sozialticket kann damit nicht ertragsneutral eingeführt werden.
Ausgleich
der Mindereinnahmen
Die VRR-Kommunen kommen bei ihrer mehrheitlich mehr
als angespannten Haushaltslage für den Ausgleich der Mindereinnahmen nicht in
Betracht. Das Land NRW hat sich vorgenommen, Verkehrsunternehmen/Verbünde bei
der Einführung eines Sozialtickets zu unterstützen. Landesweit sind dafür im
noch nicht beschlossenen Haushalt ca. € 30 Mio. angesetzt. Sie
stehen dem VRR nicht in Gänze zur Verfügung. Signalisiert wird bislang eine Unterstützung
von ca. € 4,20 /Sozialticket, was einer Gesamtunterstützung von ca.
€ 6 – 11 Mio. entspricht. Es bleibt somit bei Mindereinnahmen
von ca. € 23 – 30 Mio., deren Ausgleich noch zu klären ist.
Verkehrsunternehmen und VRR sind sich einig darin,
dass die bestehende Finanzierungslücke nicht zulasten der – alle
Fahrgäste betreffenden – betrieblichen Leistung, der Beschäftigtenzahl in
Form einer Leistungs- und Qualitätsreduzierung des ÖPNV-Angebots geschlossen
werden darf.
