Vorschlag zur Tagesordnung - 0894/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung der Grünanlage Volkspark für Veranstaltungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Klaus Backhaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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26.10.2010
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Beschlussvorschlag
1.
Die
Konzertmuschel in der Grünanlage Volkspark sowie die befestigten Flächen davor werden
ab dem Jahr 2011 nur noch für Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt Kultur und
die Rasenflächen nur noch begleitend für kindgerechte Veranstaltungen an der
Konzertmuschel zur Verfügung gestellt.
2.
Sonstige Veranstaltungen,
die bisher im Volkspark stattgefunden und einen anderen Schwerpunkt oder
aufgrund ihrer Ausstrahlung / Anziehungskraft einen höheren Platzbedarf haben,
sind auf andere Veranstaltungsorte zu verweisen. Ausgenommen davon bleiben die
bisherigen vertraglichen Regelungen für den Weihnachtsmarkt.
3.
Die
Bezirksvertretung Hagen-Mitte behält sich die Bereitstellung der Flächen im
Volkspark im Rahmen ihrer jeweiligen Beratung zu dem Tagesordnungspunkt
„Veranstaltungen Innenstadt“ vor.
Sachverhalt
Begründung
Die Grünanlage
Volkspark stellt im Zentrum unserer Stadt eine der wenigen Bereiche dar, in
denen sich die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Berufstätige und Besucher
unserer Stadt abseits der geschäftigen Quartiere ein wenig Ruhe und Erholung verschaffen
können. Darüber hinaus bildet die Wasserfläche einen Anziehungspunkt, der neben
dem stark frequentierten Kinderspielplatz in den Sommermonaten besonders von Kindern
gerne genutzt wird.
Ergänzend hat sich die
Konzertmuschel mit ihrem Anbau und der befestigten Fläche davor
erfreulicherweise zu einer der wichtigsten Veranstaltungsflächen im Innenstadtbereich
entwickelt. Dies ist zu begrüßen und soll auch in Zukunft so bleiben.
Allerdings haben sich
gerade in den letzten beiden Jahren Spannungen zwischen der Nutzung als
Grünfläche und der als Veranstaltungsort ergeben. Diese resultieren aus
Lärmbelästigungen und Verunreinigungen sowie aus Schäden an den Rasen- und Beetflächen,
aber auch an den befestigten Bereichen. Nachpflanzungen hatten aufgrund zeitnah
nachfolgender Veranstaltungen keine Entwicklungschance. Verursacht wurden diese
Schäden in der Regel durch solche Veranstaltungen, die von ihrer Dimension her
(genutzte Veranstaltungsflächen, Besucheraufkommen) nicht für den Volkspark
geeignet waren. Der Charakter des Volksparkes als Grünfläche ging während der
Veranstaltungen, aufgrund der Schäden teilweise aber auch danach, völlig verloren.
Ich halte deshalb, auch
nach Absprache mit der verantwortlichen Fachverwaltung, eine Neuordnung der
Nutzungen des Volksparkes für Veranstaltungen für dringend geboten.
