Beschlussvorlage - 0827/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Umnutzung des ehemaligen Kinos zu einem Automatenspielcenter auf dem Grundstück Graf-von-Galen-Ring 12Hier: Anfrage bzgl. der Ablösung der notwendigen Stellplätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.10.2010
|
Sachverhalt
Begründung:
Mit
Schreiben vom 9.6.2009 wurde ein Vorbescheid des Bauordnungsamtes zur
Nutzungsänderung des ehemaligen Kinos zu einem Automatenspielcenter auf dem
Grundstück Graf-von-Galen-Ring 12 erteilt.
Die
geplante Nutzungsänderung in Spielhallen im Erd- und Kellergeschoss des
Gebäudes entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4/86 Teil 2
Bahnhofsviertel-Erweiterung u.a. mit der Festsetzung MK (Kerngebiet).
Bezüglich
der notwendigen Stellplätze wurden
folgende Alternativen benannt:
-Baulastsicherung
auf einem in ausreichender Nähe befindlichen Grundstück oder
-Ablösevertrag
mit der Gemeinde.
In
der Baugesuchskonferenz am 28.1.2010 wurde der Nutzungsänderungsantrag unter
dem Aktezeichen 1/63/BA/0002/10 daher
positiv beraten.
Die
Mitteilung erfolgte durch die Vorlage 0098/2010 vom 1.2.2010, die am 16.3.2010
in erster Lesung beraten wurde.
Der
Nutzungsänderungsantrag wurde mit Schreiben vom 2.6.2010 vom Bauherrn, dem die
Stellplatzproblematik bzgl. Anmietung eines Grundstückes und Höhe des
Ablösebetrages bewusst ist, zunächst zurückgezogen.
Eine
erneute Anfrage bzgl. der Ablösung der 18 notwendigen Stellplätze liegt nunmehr der Verwaltung vor. Das
Einvernehmen der Gemeinde zur Ablösung der Stellplätze wird bei Vorlage eines
neuen Nutzungsänderungsantrages in Aussicht gestellt.
-
Eine Nachnutzung des ehemaligen, schon über mehrere Jahre leerstehenden
Kinos wird seitens der Verwaltung begrüßt.
-
Bzgl. der Ablösung der Stellplätze wird eine Gleichbehandlung mit anderen
Gewerbebetrieben eingehalten.
Die
Vorlage 0098/2010 wird somit gegenstandlos.
