Beschlussvorlage - 0828/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauunterhaltungsmaßnahmen 2011 im Bereich Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Ellen Janssen
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB40 - Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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03.11.2010
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01.12.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Bezirksvertretung
Nord hat entschieden, dass aus Kostengründen nur noch alle zwei Jahre eine
Schulbaubereisung stattfinden soll. Die nächste Bereisung wird daher erst im
Herbst 2011 durchgeführt.
Die Bezirksvertretung
wünscht jedoch, die Maßnahmen der Instandhaltung für das Wirtschaftsjahr 2011
zu besprechen und abzustimmen.
Daher ist ein
objektbezogenes Protokoll mit den entsprechenden Informationen zusammengestellt
worden.
Begründung
Die Zuordnung der
Mittel der „Allgemeinen Bauunterhaltung“ erfolgt unter der
Voraussetzung, dass die für den Wirtschaftsplan 2011 der GWH vorgesehenen
städtischen Haushaltsmittel zumindest in der Höhe zur Verfügung stehen, wie es
für 2010 der Fall war.
- Mittel zur laufenden Instandhaltung aller
städtischen Immobilien in Höhe von rd. 5 Mio. Euro,
- Mittel für alle nutzerspezifischen baulichen
Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.
Insofern stehen
Mittelzuordnung und geplante Terminleiste unter dem Vorbehalt des
Ratsbeschlusses zum Wirtschaftsplan der GWH für 2011.
Um eine
nachvollziehbare Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird für jedes
Objekt ein bestimmter Betrag eingeplant, der sich nach der Größe des Objektes,
seinem Alter und allgemein baulichen Zustand sowie seiner Nutzung aufgrund von
Erfahrungswerten bemisst.
Da die
Mittelbereitstellung bereits seit Jahren nicht den tatsächlichen Bedarf
abdeckt, muss die Zuordnung der Mittel konkret so erfolgen, dass die jeweils
dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt werden können.
Von diesem Betrag
werden wiederum vorab Mittel geblockt, die notwendig sind, um alle gesetzlichen
und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur Inspektion und Wartung der
Immobilie abzudecken, wie z. B. die vorgeschriebenen Prüfungen von Aufzügen,
Feuerlöschern und kraftbetätigten Türen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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25 kB
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2
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(wie Dokument)
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26,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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26,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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25,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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24,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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24,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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21,9 kB
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8
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(wie Dokument)
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23,6 kB
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9
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(wie Dokument)
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25,1 kB
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10
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(wie Dokument)
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26,4 kB
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11
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(wie Dokument)
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26,6 kB
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12
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(wie Dokument)
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26,9 kB
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