Beschlussvorlage - 0855/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den Bauunterhaltungsmaßnahmen 2011 im Bereich der Schulen und Sportstätten gemäß Anlagen wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

Am 09.09.2010 hat die Gebäudewirtschaft Hagen im Auftrag der Stadt Hagen mit Vertretern der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl die Schul- und Sportstättenbereisung für das Wirtschaftsjahr 2011 im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung durchgeführt.

 

Ziel dieser Bereisung war es, für die einzelnen Objekte Maßnahmen der Instandhaltung für das Wirtschaftsjahr 2011 zu besprechen und abzustimmen.

 

Bedarfe und nutzerspezifische Wünsche der Schulleitungen wurden im Vorfeld schriftlich abgefragt und in aufbereiteter Form anlässlich der Bereisung zur Verfügung gestellt.

 

Das Ergebnis der Bereisung ist in einem objektbezogenen Protokoll zusammengefasst. Soweit erforderlich, sind die entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung eingearbeitet.

 


 

 

 

 

Begründung

 

Die Zuordnung der Mittel der „Allgemeinen Bauunterhaltung 2011“ erfolgt unter der Voraussetzung, dass die für den Wirtschaftsplan 2011 der GWH vorgesehenen städtischen Haushaltsmittel zumindest in der Höhe zur Verfügung stehen, wie es für 2010 der Fall war.

 

  1. Mittel zur laufenden Instandhaltung aller städtischen Immobilien in Höhe von rd. 5 Mio. Euro

  2. Mittel für alle nutzerspezifischen baulichen Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.

 

Insofern stehen Mittelzuordnung und geplante Terminleiste unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zum Wirtschaftsplan der GWH für 2011.

 

Um eine nachvollziehbare Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird für jedes Objekt ein bestimmter Betrag eingeplant, der sich nach der Größe des Objektes, seinem Alter und allgemein baulichen Zustand sowie seiner Nutzung aufgrund von Erfahrungswerten bemisst.

 

Da die Mittelbereitstellung bereits seit Jahren nicht den tatsächlichen Bedarf abdeckt, muss die Zuordnung der Mittel konkret so erfolgen, dass die jeweils dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt werden können.

 

Von diesem Betrag werden wiederum vorab Mittel geblockt, die notwendig sind, um alle gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur Inspektion und Wartung der Immobilie abzudecken, wie z. B. die vorgeschriebenen Prüfungen von Aufzügen, Feuerlöschern und kraftbetätigten Türen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es ist beabsichtigt, die Kosten für diese Maßnahmen in den Wirtschaftsplan der GWH 2011

 

 

 

 

Einzustellen.Es entstehen keine weiteren finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Einzustellen. Es entstehen keine weiteren finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.10.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen