Beschlussvorlage - 0855/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Den Bauunterhaltungsmaßnahmen 2011 im Bereich Schulen und Sportstätten gemäß Anlagen wird zugestimmt.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Carola Gepert-Henning
- Beteiligt:
- SZS - Servicezentrum Sport; FB40 - Schule; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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27.10.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Am 09.09.2010 hat die
Gebäudewirtschaft Hagen im Auftrag der Stadt Hagen mit Vertretern der
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl die Schul- und Sportstättenbereisung für das
Wirtschaftsjahr 2011 im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung
durchgeführt.
Ziel dieser Bereisung
war es, für die einzelnen Objekte Maßnahmen der Instandhaltung für das
Wirtschaftsjahr 2011 zu besprechen und abzustimmen.
Bedarfe und
nutzerspezifische Wünsche der Schulleitungen wurden im Vorfeld schriftlich
abgefragt und in aufbereiteter Form anlässlich der Bereisung zur Verfügung
gestellt.
Das Ergebnis der
Bereisung ist in einem objektbezogenen Protokoll zusammengefasst. Soweit
erforderlich, sind die entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung
eingearbeitet.
Begründung
Die Zuordnung der
Mittel der „Allgemeinen Bauunterhaltung 2011“ erfolgt unter der
Voraussetzung, dass die für den Wirtschaftsplan 2011 der GWH vorgesehenen
städtischen Haushaltsmittel zumindest in der Höhe zur Verfügung stehen, wie es
für 2010 der Fall war.
- Mittel zur laufenden Instandhaltung aller
städtischen Immobilien in Höhe von rd. 5 Mio. Euro
- Mittel für alle nutzerspezifischen baulichen
Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.
Insofern stehen
Mittelzuordnung und geplante Terminleiste unter dem Vorbehalt des
Ratsbeschlusses zum Wirtschaftsplan der GWH für 2011.
Um eine
nachvollziehbare Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird für jedes
Objekt ein bestimmter Betrag eingeplant, der sich nach der Größe des Objektes,
seinem Alter und allgemein baulichen Zustand sowie seiner Nutzung aufgrund von
Erfahrungswerten bemisst.
Da die
Mittelbereitstellung bereits seit Jahren nicht den tatsächlichen Bedarf
abdeckt, muss die Zuordnung der Mittel konkret so erfolgen, dass die jeweils
dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt werden können.
Von diesem Betrag
werden wiederum vorab Mittel geblockt, die notwendig sind, um alle gesetzlichen
und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur Inspektion und Wartung der
Immobilie abzudecken, wie z. B. die vorgeschriebenen Prüfungen von Aufzügen,
Feuerlöschern und kraftbetätigten Türen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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x |
Es ist
beabsichtigt, die Kosten für diese Maßnahmen in den Wirtschaftsplan der GWH
2011 Einzustellen.Es
entstehen keine weiteren finanziellen und personellen Auswirkungen. |
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Einzustellen.
Es entstehen keine weiteren finanziellen und personellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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131,4 kB
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