Beschlussvorlage - 0814/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
I.Nachtrag zur Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Hagen vom 20. Dezember 1996
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; 47 Historisches Centrum Hagen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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29.09.2010
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.10.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.11.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im
Rahmen der städtischen Konsolidierungsbemühungen wurde das Stadtarchiv
beauftragt, Konsolidierungsvorschläge vorzustellen, um höhere Gebühreneinnahmen
zu erzielen.
Die
Änderung der Gebührenordnung macht auch eine Überarbeitung der
Benutzungsordnung für das Stadtarchiv notwendig. Neben redaktionellen
Veränderungen muss die Benutzungsordnung vor allem im Bereich des
Geltungsbereichs, des Benutzungszweckes und der Gebühren geändert bzw. ergänzt
werden.
Begründung
Redaktionelle Änderungen
Redaktionell
geändert werden muss im Bereich der Präambel und der Stellung und Aufgabe des
Archivs das Datum des Archivgesetzes NRW. Das Archivgesetz NRW wurde vom
Landtag am 16.03.2010 geändert. Weiterhin geändert werden muss im Falle einer
Recherchegenehmigung die Zuständigkeit. Die Zuständigkeit, in bestimmten Fällen
Recherchen in noch gesperrtem Archivgut zu genehmigen, obliegt dem
Oberbürgermeister.
Änderung im Geltungsbereich
Die
Benutzungsordnung gilt nur noch für das Stadtarchiv mit dem Westfälischen
Musik- und dem Westfälischen Literaturarchiv.
Ergänzung im Bereich Benutzerzweck
In
der geänderten Gebührenordnung ist vorgesehen, eine gesonderte Gebühr von
beruflichen Erbenermittlern zu erheben. Berufliche Erbenermittler können mit
den im Stadtarchiv gewonnenen Erkenntnissen große Gewinne erzielen.
Um
eine Grundlage für diese Gebühr zu haben, ist es notwendig, im Bereich
Benutzerzweck die Benutzungsart „für wirtschaftliche Zwecke“ zu
ergänzen.
Änderung im Bereich Gebühren
Es
ist vorgesehen, von Archivnutzerinnen und -nutzern eine Tagesgebühr in Höhe von
2,50 € bei der Bestellung von Archivgut für die persönliche
Archivbenutzung zu erheben. Schüler und Schülerinnen sowie Studierende werden
von dieser Gebühr ausgenommen.
Daher
ist es notwendig, in der Benutzungsordnung auf die schriftliche und persönliche
Inanspruchnahme des Archivs hinzuweisen.
Schriftliche
und persönliche Anfragen unterliegen der Gebührenordnung in ihrer jeweils
gültigen Fassung.
Die
Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Hagen erhält folgende Änderungen:
§ 1 - Stellung und Aufgaben
(3) Das Stadtarchiv nimmt die sich aus dem
Archivgesetz Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010, dem Bundesarchivgesetz vom
6. Januar 1988 und aus den Regelungen der Aktenordnung der Stadt Hagen in ihren
jeweils gültigen Fassungen ergebenden Rechte und Pflichten als öffentliche
Einrichtung wahr.
§ 2 -
Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich für die Benutzungsordnung umfasst das Stadtarchiv mit dem
Westfälischen Musik- und dem Westfälischen Literaturarchiv.
§ 4 - Benutzungszweck
Soweit
ein berechtigtes Interesse an der Benutzung glaubhaft gemacht wird, kann
Archivgut benutzt werden
f) für wirtschaftliche Zwecke
§ 10 -
Recherchegenehmigung
(2)
Über den Antrag entscheidet der Oberbürgermeister.
§ 13 - Gebühren
Gebühren
für die schriftliche und persönliche Inanspruchnahme des Archivs werden nach
Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt
Hagen in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
I. Nachtrag zur
Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Hagen vom 20. Dezember 1996
Aufgrund der §§ 7 und
41(Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW
S. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S.950)
und des § 10 Abs. 5 des Archivgesetzes NRW vom 16.März 2010 (GV NRW S. 188) hat
der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am folgenden I.
Nachtrag beschlossen:
Artikel I
§ 1 Abs. 3 erhält folgende
Fassung:
§ 1 - Stellung und Aufgaben
(3)
Das Stadtarchiv nimmt die sich aus dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen vom 16.
März 2010, dem Bundesarchivgesetz vom 6. Januar 1988 und aus den Regelungen der
Aktenordnung der Stadt Hagen in ihren jeweils gültigen Fassungen ergebenden
Rechte und Pflichten als öffentliche Einrichtung wahr.
§ 2 erhält folgende
Fassung:
§ 2 -
Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich für die Benutzungsordnung umfasst das Stadtarchiv mit dem
Westfälischen Musik- und dem Westfälischen Literaturarchiv.
§ 4 wird wie folgt
ergänzt:
§ 4 - Benutzungszweck
Soweit ein berechtigtes Interesse an der
Benutzung glaubhaft gemacht wird, kann Archivgut benutzt werden:
f) für wirtschaftliche Zwecke
§10
Abs. 2 erhält folgende Fassung:
§ 10 -
Recherchegenehmigung
(2)
Über den Antrag entscheidet der Oberbürgermeister.
§
13 erhält folgende Fassung:
§ 13 - Gebühren
Gebühren
für die schriftliche und persönliche Inanspruchnahme des Archivs werden nach
Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt
Hagen in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Artikel II
Dieser Nachtrag tritt am Tag nach der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
