Mitteilung - 0678/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu den Nachfragen in der Sitzung am 24.06.2010 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kurzfassung entfällt.

 

 

Begründung

 

Durch Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2010 und des Rates der Stadt Hagen am 08.07.2010 wurde die Umsetzung des Transparenzgesetzes in den dort genannten Beteiligungsgesellschaften beschlossen (vgl. Vorlage Drucksachen-Nr. 0552/2010).

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2010 hat Herr Oberbürgermeister Dehm zugesichert, dass die Frage der Kompatibilität des Sparkassengesetzes mit dem Transparenzgesetz bis zum Ende der Sommerpause geklärt und dem Haupt- und Finanzausschuss eine Rückmeldung gegeben wird.

 

 

Gemäß § 19 Absatz 5 Satz 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (alte Fassung) werden die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder der Sparkasse Hagen seit dem Geschäftsjahr 2008 individualisiert ausgewiesen.

 

§ 19 Absatz 5 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ist durch das Transparenzgesetz geändert worden. Der genaue Wortlaut ist in Auszügen der Anlage zu entnehmen.

 

Danach sollen u.a. die gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands, des Verwaltungsrates und ähnlicher Gremien unter Namensnennung, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten (…), im Anhang zum Jahresabschluss gesondert veröffentlicht werden.

 

Die Sparkasse Hagen wird die Anforderungen des Transparenzgesetzes erfüllen. Dazu wartet sie auf die angekündigten Umsetzungsempfehlungen des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.10.2010 - Haupt- und Finanzausschuss