Beschlussvorlage - 0778/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die im Betreff genannte Ablehnung des Nutzungsänderungsantrages:

Spielhalle mit 4 Spielstätten mit Gebäudeerweiterung des vorh./ehem. Getränkemarktes auf dem Grundstück Rolandstraße 33 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Nutzungsänderungsantrag vor:

Spielhalle mit 4 Spielstätten mit Gebäudeerweiterung des vorh./ehem. Getränkemarktes auf dem Grundstück Rolandstraße 33

Gemarkung Haspe, Flur 15, Flurstücke 31 und 43.

Die Bauvoranfrage war unter dem Aktenzeichen 2/63/A/0061/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 2.9.10.

 

 

Das o.g. Grundstück liegt im Geltungsbereich des  in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 3/06 (580) „Schlackenmühle“.

Zielsetzung dieses  Bebauungsplanverfahrens wird die Ausweisung von Gewerbegebieten mit der Einschränkung von Einzelhandel sein.

 

Die beantragte Nutzung als Spielhalle ist als Vergnügungsstätte einzustufen. Nach

§ 8 (3) Nr. 3 BauNVO können in Gewerbegebieten Vergnügungsstätten ausnahmsweise zugelassen werden.

 

 

Der Erteilung einer Ausnahme im Sinne von § 8 (3) Nr. 3 BauNVO an dieser

angefragten Stelle stehen besondere städtebauliche Gründe entgegen:

 

Die Stadt Hagen verfolgt auch im Rahmen ihrer Bauleitplanung in besonderem Maße die Ansiedlung von Gewerbe. Aufgrund der topographischen Situation in Hagen stehen hierfür nur noch wenige geeignete Flächen zur Neuausweisung zur Verfügung. Die Neuausweisung wird zusätzlich dadurch erschwert, dass im Rahmen einer Bedarfsprüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg zunächst die Flächen in den vorhandenen Gebieten entsprechend entwickelt und ausgeschöpft werden sollen.

 

Davon abweichende Nutzungen, z. B. durch Vergnügungsstätten, gehen somit zu Lasten der gewerblichen Flächenbilanz. Die Stadt Hagen ist daher in besonderem Maß gehalten, bei ihren Gewerbeansiedlungen verstärkt auf eine Innenentwicklung bestehender Gewerbegebiete zu setzen.

 

Dem Vorhaben wurde somit in der o.g. Baugesuchskonferenz nicht zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.09.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.10.2010 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen