Beschlussvorlage - 0816/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr.: 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide- 1. Nachtrag, 1. Änderunghier: a) Einleitung des 1. Änderungsverfahrens gem. § 13 BauGB b) Beschluss über den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB c) Beschluss über die Bürger-/TÖB Beteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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01.12.2004
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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08.12.2004
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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09.12.2004
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.12.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2004
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Beschlussvorschlag
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
1. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der zur Zeit
gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände
Boelerheide-, 1. Nachtrag zwecks Änderung der Grünflächenfestsetzung im Bereich
der Birkenstraße zwischen den Häusern 29 und 31 (Ehemals geplanter, zweiter
Zugang/Eingang zur Kampfbahn Boelerheide).
Geltungsbereich :
Der Geltungsbereich des 1. Änderungsverfahrens
(Plangebietsverkleinerung) umfaßt das Grundstück Gemarkung Boele, Flur 13,
Flurstück 70.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben
beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500
ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf
die Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen
Fassung.
zu c) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den
im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluß gehörenden Bebauungsplan
Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 1. Änderung,
einschließlich der Begründung vom 05.10.2004 gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 2 BauGB
in der zuletzt gültigen Fassung, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung
durchzuführen.
Die Begründung vom 05.10.2004 ist Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Sachverhalt
Vorlauf:
Der Rat der
Stadt Hagen hat den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände
Boelerheide-, 1. Nachtrag, am 09.01.1975 als Satzung beschlossen. Nach
Genehmigung durch die Landesbaubehörde Ruhr wurde der Bebauungsplan am
31.03.1976 öffentlich bekanntgemacht und somit rechtsverbindlich. Der
Bebauungsplan weist für den Änderungsbereich die Festsetzung "Grünfläche,
privat, Nutzung Sportplatz" aus.
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist diese Fläche als Wohnbaufläche
dargestellt.
Das
Grundstück des Änderungsbereichs wird für den Betrieb des Sportplatzes nicht
genutzt und auch künftig nicht benötigt. Das Sportamt hat keine Bedenken gegen
die Änderung des Bebauungsplanes. Dieses momentan ungepflegte Brachgelände mit
der Festsetzung "öffentliche Grünfläche" kann zur Bebauung
freigegeben werden.
Zu diesem
Zweck muß der o.a. Bebauungsplan geändert/verkleinert werden.
Verfahren:
Das
Änderungsverfahren kann nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Die
Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Das Planungsziel Wohngebiet, Schul-
und Sportgelände wird durch die Änderung nicht beeinträchtigt.
Das
Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 2 BauGB, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2
und die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der jeweils zuletzt gültigen
Fassung durchgeführt.
Von einer
Umweltprüfung wird abgesehen
Planung:
Das bislang
als öffentliche Grünfläche festgesetzte Grundstück/Flurstück zwischen den
Häusern Birkenstraße 29 und Birkenstraße 31 mit einer Fläche von 599 m2
soll zur Schließung der Baulücke in der südlichen Straßenrandbebauung der
Birkenstraße genutzt werden.
Die
Plangebietsverkleinerung eröffnet die planungsrechtliche Beurteilung der
künftig möglichen Bebauung nach § 34 BauGB, d.h., das Vorhaben hat sich nach
Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung
einzufügen, auch im Hinblick auf die erforderliche Berücksichtigung/Duldung der
angrenzenden sportlichen Nutzung. Die Erschließung ist gesichert.
Anlage:
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1.
Nachtrag, 1. Änderung vom 05.10.2004

08.12.2004 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem
Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.
Zusatz des Landschaftsbeirates:
Der Landschaftsbeirat verweist auf die
Berücksichtigung der Eingriffsregelung und fordert, entsprechende Ausgleich-
und Ersatzmaßnahmen durchzuführen.
09.12.2004 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
1. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der zur Zeit
gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände
Boelerheide-, 1. Nachtrag zwecks Änderung der Grünflächenfestsetzung im Bereich
der Birkenstraße zwischen den Häusern 29 und 31 (Ehemals geplanter, zweiter
Zugang/Eingang zur Kampfbahn Boelerheide).
Geltungsbereich :
Der Geltungsbereich des 1. Änderungsverfahrens
(Plangebietsverkleinerung) umfaßt das Grundstück Gemarkung Boele, Flur 13,
Flurstück 70.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben
beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500
ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf
die Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen
Fassung.
zu c) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den
im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluß gehörenden Bebauungsplan
Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 1. Änderung,
einschließlich der Begründung vom 05.10.2004 gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 2 BauGB
in der zuletzt gültigen Fassung, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung
durchzuführen.
Die Begründung vom 05.10.2004 ist Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zusatz des Umweltausschusses:
Der Umweltausschuss bittet den Rat der
Stadt Hagen auf die Berücksichtigung der Eingriffsregelung zu verweisen und
die Verwaltung aufzufordern, entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |