Beschlussvorlage - 0793/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung - 1. Bericht zum Rückführungsmanagement für abgelehnte Asylbewerber (55 - M14)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; VB 2/KM Konsolidierungsmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
|
Entscheidung
|
|
|
|
30.11.2004
|
Sachverhalt
Der Rat hat am 11.12.2003 zum
Haushaltkonsolidierungsvorschlages
55 M 14 folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Verwaltung
wird beauftragt, das vorgestellte Konzept umzusetzen.
2. Bei der
Ausländerstelle des Amtes für öffentliche Sicherheit, Verkehr und
Personenstandswesen wird für den Stellenplan 2004 eine zusätzliche Stelle des
gehobenen Dienstes mit zeitlicher Befristung bis zum 31.12.2007 für die
vorrangige Bearbeitung der Rückführungen von Leistungsempfängern nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingerichtet.
3. Die Zahl der
zurückgeführten Personen ist vierteljährlich zu dokumentieren.
Bei der Beratung im Sozialausschuss am
26.11.2003 war zuvor der Wunsch geäußert worden, in den Berichten auch
weitergehende Informationen zur Umsetzung der Maßnahme zu geben. Ferner wurde
klargestellt, dass sich die Maßnahme nicht nur auf zusätzliche Rückführungen
beschränken sollte. Es sollte ebenso geprüft werden, ob abgelehnte Asylbewerber
mit nicht auszuräumenden Abschiebehindernissen anstelle der Duldung einen
Aufenthaltstitel erhalten können, der eine Arbeitsaufnahme ermöglicht.
Als Maßstab zur Berechnung des
Maßnahmeeffektes kann daher die Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger
nach dem AsylbLG gelten, für die keine Refinanzierung aus Landesmitteln erfolgt
(abgelehnte Asylbewerber). Das vorgegebene Ziel ist eine dauerhafte
Minderausgabe von 500.000 zum 31.12.2007 in dem entsprechenden Unterabschnitt
4200 des Haushaltsplanes.
Zunächst wurde für das Jahr 2003 die Zahl der im Rahmen der Landeszuweisungen nicht abrechenbaren Personen, die
aus dem Leistungsbezug herausgefallen sind, als Ausgangswert ermittelt. Diese beläuft sich auf insgesamt
107 Personen:
|
2003 |
|
|
Grund |
Anzahl |
|
Aufenthaltsrecht |
36 |
|
Lebensunterhalt
gesichert |
32 |
|
Verstorben |
1 |
|
Abgeschoben |
4 |
|
Untergetaucht |
10 |
|
Freiwillige
Ausreise |
14 |
|
Fortzug
Inland |
10 |
|
Gesamt |
107 |
|
Durchschnitt
pro Quartal |
27 |
Im Jahr 2004 ergaben sich folgende
Veränderungen:
|
Grund |
I/04 |
II/04 |
III/04 |
|
Aufenthaltsrecht
(grundsätzlich mit gesichertem Lebensunterhalt) |
12 |
33 |
9 |
|
Lebensunterhalt
gesichert (ohne Aufenthaltsrecht) |
1 |
1 |
8 |
|
Verstorben |
0 |
0 |
0 |
|
Abgeschoben |
2 |
0 |
7 |
|
Untergetaucht |
4 |
12 |
4 |
|
Freiwillige
Ausreise |
6 |
3 |
3 |
|
Fortzug
Inland |
6 |
5 |
3 |
|
Gesamt |
31 |
54 |
34 |
|
Durchschnitt
pro Quartal (Ausgangswert 2003) |
27 |
27 |
27 |
|
Über-/Unterschreitung |
+4 |
+27 |
+7 |
Danach sind im Laufe des Jahres 2004
im Vergleich zu 2003 bisher zusätzlich insgesamt 38 Personen ermittelt
worden, die dauerhaft nicht mehr im Leistungsbezug stehen. Verteilt auf die
verbleibenden Monate des Jahres 2004 ergibt sich ein Betrag von 88.969,07 an
eingesparten Sozialleistungen. Dabei wurde ein auf der Basis der Ausgaben 2003
ermittelter Durchschnittswert für die pro Person aufgewandten Leistungen nach
dem AsylbLG zu Grunde gelegt.
Die
zusätzliche Stelle bei der Ausländerbehörde konnte zum 01.08.2004 mit einem
Mitarbeiter des gehobenen Dienstes besetzt werden. Die aufgewandten Personal-
und Sachkosten sind bei der Effektberechnung zu berücksichtigen. Anteilig für
2004 müssen hier 22.063 abgesetzt werden. Damit ergibt sich für 2004 ein
tatsächlich eingesparter Betrag von 66.905,73 .
Der Sozialausschuss hatte in der
Sitzung vom 26.11.03 darüber hinaus eine Kooperation mit der Zuwandererstelle
des Diakonischen Werks angeregt. In einem ersten Abstimmungsgespräch, an dem
Vertreter des Fachbereichs Jugend und
Soziales, der Zuwanderungsstelle des Diakonischen Werks und der Ausländerstelle
teilnahmen, wurden folgende Punkte vereinbart:
·
Freiwillige Ausreisen sollen Vorrang vor der Einleitung
von Zwangsmaßnahmen haben.
·
Die Beratung über finanzielle Unterstützung bei
freiwilliger Rückkehr ins Heimatland soll verstärkt werden.
·
Ausreiseaufforderungen der Ausländerstelle enthalten
mehrsprachige Informationen über die Fördermöglichkeiten bei freiwilliger
Ausreise.
·
Die Zuwanderungsstelle wird weiterhin Rückkehrwillige
beraten und die Betreffenden der Ausländerstelle melden, damit dort von
eventuellen Rückführungsmaßnahmen abgesehen wird.
