Beschlussvorlage - 0793/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss nimmt den vorgelegten Bericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Der Rat hat am 11.12.2003 zum Haushaltkonsolidierungsvorschlages

 55 – M 14 folgenden Beschluss gefasst:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgestellte Konzept umzusetzen.

 

2.      Bei der Ausländerstelle des Amtes für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen wird für den Stellenplan 2004 eine zusätzliche Stelle des gehobenen Dienstes mit zeitlicher Befristung bis zum 31.12.2007 für die vorrangige Bearbeitung der Rückführungen von Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingerichtet.

 

3.      Die Zahl der zurückgeführten Personen ist vierteljährlich zu dokumentieren.

 

Bei der Beratung im Sozialausschuss am 26.11.2003 war zuvor der Wunsch geäußert worden, in den Berichten auch weitergehende Informationen zur Umsetzung der Maßnahme zu geben. Ferner wurde klargestellt, dass sich die Maßnahme nicht nur auf zusätzliche Rückführungen beschränken sollte. Es sollte ebenso geprüft werden, ob abgelehnte Asylbewerber mit nicht auszuräumenden Abschiebehindernissen anstelle der Duldung einen Aufenthaltstitel erhalten können, der eine Arbeitsaufnahme ermöglicht.

 

Als Maßstab zur Berechnung des Maßnahmeeffektes kann daher die Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger nach dem AsylbLG gelten, für die keine Refinanzierung aus Landesmitteln erfolgt (abgelehnte Asylbewerber). Das vorgegebene Ziel ist eine dauerhafte Minderausgabe von 500.000 € zum 31.12.2007 in dem entsprechenden Unterabschnitt 4200 des Haushaltsplanes.

 

Zunächst wurde für das Jahr 2003 die Zahl der  im Rahmen der Landeszuweisungen nicht abrechenbaren Personen, die aus dem Leistungsbezug herausgefallen sind, als Ausgangswert  ermittelt. Diese beläuft sich auf insgesamt 107 Personen:

 

 

 

2003

Grund

Anzahl

Aufenthaltsrecht

36

Lebensunterhalt gesichert

32

Verstorben

1

Abgeschoben

4

Untergetaucht

10

Freiwillige Ausreise

14

Fortzug Inland

10

Gesamt

107

Durchschnitt pro Quartal

27

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Jahr 2004 ergaben sich folgende Veränderungen:

 

Grund

I/04

II/04

III/04

Aufenthaltsrecht (grundsätzlich mit gesichertem Lebensunterhalt)

12

33

9

Lebensunterhalt gesichert (ohne Aufenthaltsrecht)

1

1

8

Verstorben

0

0

0

Abgeschoben

2

0

7

Untergetaucht

4

12

4

Freiwillige Ausreise

6

3

3

Fortzug Inland

6

5

3

Gesamt

31

54

34

Durchschnitt pro Quartal (Ausgangswert 2003)

27

27

27

Über-/Unterschreitung

+4

+27

+7

 

Danach sind im Laufe des Jahres 2004 im Vergleich zu 2003 bisher zusätzlich insgesamt 38 Personen ermittelt worden, die dauerhaft nicht mehr im Leistungsbezug stehen. Verteilt auf die verbleibenden Monate des Jahres 2004 ergibt sich ein Betrag von 88.969,07 € an eingesparten Sozialleistungen. Dabei wurde ein auf der Basis der Ausgaben 2003 ermittelter Durchschnittswert für die pro Person aufgewandten Leistungen nach dem AsylbLG zu Grunde gelegt.

 

Die zusätzliche Stelle bei der Ausländerbehörde konnte zum 01.08.2004 mit einem Mitarbeiter des gehobenen Dienstes besetzt werden. Die aufgewandten Personal- und Sachkosten sind bei der Effektberechnung zu berücksichtigen. Anteilig für 2004 müssen hier 22.063 € abgesetzt werden. Damit ergibt sich für 2004 ein tatsächlich eingesparter Betrag von 66.905,73 €.

 

Der Sozialausschuss hatte in der Sitzung vom 26.11.03 darüber hinaus eine Kooperation mit der Zuwandererstelle des Diakonischen Werks angeregt. In einem ersten Abstimmungsgespräch, an dem Vertreter des  Fachbereichs Jugend und Soziales, der Zuwanderungsstelle des Diakonischen Werks und der Ausländerstelle teilnahmen, wurden folgende Punkte vereinbart:

 

·        Freiwillige Ausreisen sollen Vorrang vor der Einleitung von Zwangsmaßnahmen haben.

 

·        Die Beratung über finanzielle Unterstützung bei freiwilliger Rückkehr ins Heimatland soll verstärkt werden.

 

·        Ausreiseaufforderungen der Ausländerstelle enthalten mehrsprachige Informationen über die Fördermöglichkeiten bei freiwilliger Ausreise.

 

·        Die Zuwanderungsstelle wird weiterhin Rückkehrwillige beraten und die Betreffenden der Ausländerstelle melden, damit dort von eventuellen Rückführungsmaßnahmen abgesehen wird.

 

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Beschlüsse

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30.11.2004 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen