Berichtsvorlage - 0799/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss nimmt den nachstehenden Bericht zur Umsetzung des Landesprogramms „Kultur und Schule“ 2010 in Hagen zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

NRW Landesprogramm „Kultur und Schule“ 2010

Die Landesregierung fördert die künstlerisch-kulturelle Bildung in Schulen auch im Schuljahr 2010/2011 und setzt das NRW Landesprogramm Kultur und Schule weiter fort.

Ziel des Landesprogramms Kultur und Schule ist es, Künstlerinnen und Künstler mit Projekten aus allen Sparten der Kultur – Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und Neue Medien - in die Schulen Nordrhein-Westfalens zu holen. Die künstlerisch-kulturellen Projekte ergänzen das schulische Lernen und eröffnen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur - unabhängig vom familiären Hintergrund und Wohnumfeld.

 

Umsetzung des Landesprogramms in Hagen

Auf Grund der Haushaltslage der Stadt Hagen ist die Teilnahme Hagener Schulen nur nach besonderer Genehmigung durch die Staatskanzlei NRW möglich. Die Teilnahme am Landesprogramm erfordert einen städtischen Eigenanteil von 20% an der Finanzierung der beantragten Projekte, der im Schuljahr 2010/11 durch Drittmittel (Fördervereine, Eintrittsgelder etc.) gedeckt wird.

Das Kulturbüro hat auch in 2010 die Organisation der Antragstellung, Jurierung und Auszahlung der Fördergelder übernommen.

Es wurden 16 Anträge gestellt, die Jury bewilligte  13 Anträge. Eine Fördersumme von 34.440.00 € steht für Hagener Projekte zur Verfügung.

Im Schuljahr 2010/11 werden in Hagen  Kunstprojekte an  2 Förderschulen, 2 Gesamtschulen, 3 Grundschulen, 1 Hauptschule und 1 Realschule gefördert mit den Sparten Theater, Bildende Kunst und Tanz.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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29.09.2010 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen