Beschlussvorlage - 0674/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt den in der Anlage formulierten Beschlussvorschlägen zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss vom 10.06.1999 hatte der Rat nach einer Änderung der Satzung des Zweckverbandes VRR für die Zeit einer „Restrukturierungsphase“ bis 2010 einer Anpassung der Finanzierungsregelungen im VRR an geltendes EU-Recht zugestimmt. Die endgültige Anpassung dieser Regelungen erfolgte mit der Neufassung der Zweckverbands-Satzung in 2009. Die dort enthaltenen Regelungen zur Ausgleichsleistungen und zur ÖPNV-Pauschale bedürfen der Zustimmung durch die Verbandsmitglieder.

 

Begründung

 

Eine Neufassung der VRR-Finanzierungsrichtlinien wird wegen der in einer EU-Verordnung aus 2007 (VO (EG) Nr. 1370/2007) verbindlich formulierten Bedingungen für die Vergabe von ÖPNV-Leistungen an ein Verkehrsunternehmen bei einem im Grundsatz offenen Markt und Wettbewerb sowie für den Ausgleich (Zuschuss) für eine nicht vom Unternehmen zu erzielende Eigenwirtschaftlichkeit, d. h. für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und Leistungen, erforderlich.

 

Die Finanzierung des ÖPNV innerhalb des Zweckverbandes VRR erfolgt nach den in der Zweckverbandssatzung festgelegten Regeln (Zweckverbands-Satzung R/VII/2009/0362). Hier sind auch die Regeln festgelegt, nach denen die nach dem ÖPNV-Gesetz NRW vom Land dem VRR bereitgestellten pauschalierten Regionalisierungsmittel (ÖPNV-Pauschale) an die Aufgabenträger (Kreise, kreisfreie Städte) und Verkehrsunternehmen weitergeleitet werden.

 

Die Verbandsmitglieder – also auch die Stadt Hagen – sind nun aufgefordert, beiden Verfahren

 

(A)  zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

(B)  zur Abwicklung der ÖPNV-Pauschale

 

durch einen entsprechenden Beschluss zuzustimmen.

 

Mit der Aufgabenübertragung der Verbandsmitglieder an den VRR wird das seit Jahrzehnten praktizierte System eines umlagefinanzierten ÖPNV im VRR an die aktuelle Rechtslage angepasst und rechtssicher gemacht. Für die Stadt Hagen ergeben sich hieraus keine finanziellen oder organisatorischen Auswirkungen.

 

Der in der Anlage enthaltene Beschlusstext Teil und B folgt wortgleich dem Formulierungsvorschlag des VRR an die Verbandsmitglieder.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.09.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.09.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen