Beschlussvorlage - 0674/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung von Aufgaben an den Zweckverband VRR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.09.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.09.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Mit
Beschluss vom 10.06.1999 hatte der Rat nach einer Änderung der Satzung des
Zweckverbandes VRR für die Zeit einer „Restrukturierungsphase“ bis
2010 einer Anpassung der Finanzierungsregelungen im VRR an geltendes EU-Recht
zugestimmt. Die endgültige Anpassung dieser Regelungen erfolgte mit der
Neufassung der Zweckverbands-Satzung in 2009. Die dort enthaltenen Regelungen
zur Ausgleichsleistungen und zur ÖPNV-Pauschale bedürfen der Zustimmung durch
die Verbandsmitglieder.
Begründung
Eine Neufassung der
VRR-Finanzierungsrichtlinien wird wegen der in einer EU-Verordnung aus 2007 (VO
(EG) Nr. 1370/2007) verbindlich formulierten Bedingungen für die Vergabe von
ÖPNV-Leistungen an ein Verkehrsunternehmen bei einem im Grundsatz
offenen Markt und Wettbewerb sowie für den Ausgleich (Zuschuss) für eine nicht
vom Unternehmen zu erzielende Eigenwirtschaftlichkeit, d. h. für
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und Leistungen, erforderlich.
Die Finanzierung des
ÖPNV innerhalb des Zweckverbandes VRR erfolgt nach den in der Zweckverbandssatzung
festgelegten Regeln (Zweckverbands-Satzung R/VII/2009/0362). Hier sind auch die
Regeln festgelegt, nach denen die nach dem ÖPNV-Gesetz NRW vom Land dem VRR
bereitgestellten pauschalierten Regionalisierungsmittel (ÖPNV-Pauschale) an die
Aufgabenträger (Kreise, kreisfreie Städte) und Verkehrsunternehmen
weitergeleitet werden.
Die
Verbandsmitglieder – also auch die Stadt Hagen – sind nun
aufgefordert, beiden Verfahren
(A) zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen
(B) zur Abwicklung der ÖPNV-Pauschale
durch einen
entsprechenden Beschluss zuzustimmen.
Mit
der Aufgabenübertragung der Verbandsmitglieder an den VRR wird das seit Jahrzehnten
praktizierte System eines umlagefinanzierten ÖPNV im VRR an die aktuelle
Rechtslage angepasst und rechtssicher gemacht. Für die Stadt Hagen ergeben sich
hieraus keine finanziellen
oder organisatorischen Auswirkungen.
Der
in der Anlage enthaltene Beschlusstext Teil und B folgt wortgleich dem Formulierungsvorschlag
des VRR an die Verbandsmitglieder.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,5 kB
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