Beschlussvorlage - 0669/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Hagen beantragt beim Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen die Verleihung des Titels „Stadt der FernUniversität“.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Formelle Beantragung des Titels „Stadt der FernUniversität“

 

Begründung

 

Die am 01.12.1974 gegründete FernUniversität Hagen ist mit aktuell rund 70.000 Studierenden (aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und dem gesamten mittel- und osteuropäischen Raum) insgesamt, davon 53.000 in den grundständigen Studiengängen, die größte deutsche Hochschule und mit 1.623 Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber in der Stadt Hagen. An den vier Fakultäten bestehen 80 Professuren, die 9 Bachelor- und 12 Masterstudiengänge sowie Akademiestudiengänge und berufsgruppenspezifische Weiterbildungsangebote betreuen.

 

Als einzige ihrer Art in Deutschland bildet die FernUniversität ein Herausstellungsmerkmal, das für die Stadt Hagen von größter Bedeutung ist.

Keine andere Institution wird bundesweit in ähnlicher Weise mit dem Namen der Stadt Hagen verbunden.

 

Bereits am 16.09.2004 wurde in den Hagener Medien die Forderung nach einem Zusatz laut, der die Stadt Hagen deutlich mit ihrer bedeutendsten öffentlichen Einrichtung, der FernUniversität, verbindet.

 

Seit dem Beschluss des Bundesrates vom 03.04.2009 (Drucksache 154/09) zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift  zur Straßenverkehrsordnung (Fassung vom 17.07.2009) ist klar geregelt, dass Kommunen in Deutschland Namenszusätze führen dürfen und diese auch auf den Ortstafeln (Zeichen 310 und 311) als Zusätze erscheinen dürfen!

 

In der amtlichen Begründung der o.a. Bundesrats-Drucksache wird angeführt, dass ein solcher Zusatz „für die betreffenden Kommunen von großer Bedeutung“ sein muss. Insbesondere der Zusatz „Universitätsstadt“ wird in diesem Begründungszusammenhang ausdrücklich erwähnt.

 

Die vorstehenden Fakten verdeutlichen, dass der Namenszusatz „Stadt der FernUniversität“ im Falle der Stadt Hagen den Anforderungen der einschlägigen bundesrechtlichen Regelungen genügt. 

 

Seit dem 21.06.2010 führen die Ortstafeln auf dem Gebiet der Stadt Hagen den Zusatz „Stadt der FernUniversität“.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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16.09.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen